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Eine Lehrerbestallung vor mehr als 100 Zähren Bon G. Schm, in Gr. as Dorf Großschweidnitz, zur Parochie Löbau gehörend, WWj besitzt erst seit 1806 eine eigentliche Schule. Seit Milte des I8.3ahrhunderts wurden die Kinder von irgendeinem Handwerker, der vielleicht selbst kaum die schwere Kunst des Lesens, Schreibens und Rechnens beherrschte, in seiner je weiligen Werkstatt oder Wohnstube unterrichtet. Der erste dieser „Schulhalter" war der Schneider Hans Grusche. Diesem folgte im Amte der Schuhmacher Christian Gottlieb Schulze. Nach dem Tode desselben, 1806, verschütt die Rittergutsherrschaft da selbst zur Errichtung eines besonderen Schulhauses und zur An stellung eines zum Lehreramt vorgebildeten Mannes. Es war dies der von einem auswärtigen Lehrer herangebildete Substitut Johann Traugott Engler, der bis 1847 hier amtierte. Die Anstellungsurkunde dieses Lehrers gibt ein eigenartiges Bild der Zustände und Verhältnisse jener Zett. Sie lautet (in jetzige Orthographie umgesetzt): 3m Namen Gottes urkunde ich, KarolinevonBeschwitz, geborene von Leubnitz auf Großschweidnitz mit Bollwort und Beitritt meines ehelichen Herrn Geschlechtsvormundes, des Hochwohlgeb. Herrn Christoph Moritzes von Besch witz auf Oberottenhain pp. churfürstlich sächsischen Leutnants: Demnach nach Absterben des gewesenen Schullehrers allhier, weil. Gottlieb Schulzes, das Schullehreramt Hierselbst zu Großschweidnitz er ledigtworden, und mir, als Gerichtsherrschaft, es obliegt, sothanes Amt durch eine tüchtige Person hinwiederum zu besetzen, bei der am 9.dieses Monats veranstalteten Probe aber3ohann Trau gott Engler, dermalen Schulhalter in Cunnersdorf bei Bern- stadt, meinen Beifall sich erworben hat, als berufe ich hiermit und Kraft dieses, ihn, ersagten 3ohann Traugott Engler zum Schul lehreraml allhier zu Großschweidnitz, dergestalt, daß derselbe sich dieses ihm anvertrauten Amtes treulich, tätig, fleißig unterziehe und annehme, die ihm anvertraute 3ugend in der Furcht des Herrn, Christentum, Lesen, Schreiben und Rechnen, und in allen christlichen Tugenden, auch im Katechismo Lutheri und anderen Glaubensgründen fleißig nach allen seinen möglichen Kräften des Vor- und Nachmittags unterrichte und sie angelegentlichst zu christlich guten und sittlichen Menschen zu bilden suche, dahero selbst für seine Person im Leben und Wandel wie einem treuen und rechtschaffenen Schulmeister eignet und gebühret, und der gestalt sich verhalte und bezeige, wie er es bei Gott, bei seiner Gerichtsherrschaft, bei den Eltern, die ihm ihre Kinder zum Unter richt anvertrauen, auch bei seinem eigenen Gewissen es zu ver antworten gedenke, der Gemeinde in sittlich gutem Betragen mit eigenen guten Beispielen vorleuchte, nicht weniger seiner Gerichts herrschast zu aller Zeit schuldigen Respekt und Gehorsam erweise, dem Herrn Pfarrer aber in Anordnung des Schuldienstes ge bührende Folge leiste und dessen Lehre beherzige, auch seine Lehr art in den Vor- und Nachmittagsstunden der heiligen Schrift, der christlichen Glaubenslehre, auch der Oberlausitzischen Schul ordnung gemäß einrichte und durch die treue Ausübung seiner Berufspflichten ein gutes Gewissen, die Zufriedenheit seiner Obrig keit, den Dank seiner Zöglinge und deren Eltern sich erwerbe. Dafür demselben auch die zu diesem Schullehreramt von Alters her und sonst gewidmete ordentliche Besoldung nebst denen Acci- denzien, wie solche ihm hesonders werden angezeigt werden, ohne Ausbruch und zu rechter Zeit willig und gern gereicht werden sollen, immaßen bedürfenden Falles demselben auf Ansuchen von der Gerichtsherrschaft dazu verhelfen werden wird und soll. Urkundlich ist diese Berufung und Bestallung ausgefertigt und von mir meinem Herrn Geschlechtsvormunde eigenhändig unter schrieben, auch besiegelt morden. Großschweidnitz, am 10. 3uni 1806. Karoline von Beschwitz " geb. von Leubnitz. Lhristopb Moritz von Beschwitz, Ehelich. Kurator. Accidenzien der Schule zu Großschweidnitz. Dem jedesmaligen hiesigen Schullehrer zwei Umgänge zu geben und zwar 13 Bauern jeder zu Weihnachten 4 Groschen, zu Ostern 4 Groschen, auch jedes 3ahr ein jeglicher von ihnen ein Brot, welches nicht unter 10 Pfund sein soll und darf dem abzu reichen! nicht weniger aus der Gemeinde eine Klafter Holz, ein Schock Reisig alljährlich, nebst unentgeltlich Herauffahren, jedoch wird ein 3ahr birkenes oder hartes, und das andere 3ahr fichtenes Reisig abgegeben. Hernach gibt jedes Kind: beim Schreiben, Lesen und Rechnen 1 gl. 6 Pfg., beim Schreiben und Lesen 1 Groschen, bei den Klei neren 9 Pfg. Bon einer Leichenparentation erhält er 8 Groschen, für das Patenbitten 6 Groschen. Der Ober-, Nieder-, Mittel- und Grenzmüller verwilligen zu jedem Umgänge, deren zwei sind, 8 Groschen; der Teich- und Buschmüller jeder 4 Groschen zu jedem Umgänge. Die vier ersteren geben jährlich 2 hausbackne Brote nicht unter lOPsund; die zwei letzteren aber alljährlich ein Brot, ebenfalls nicht unter 10 Pfund. Die 6 Gärtner geben zu jedem Umgänge 2 Groschen, dahin gegen der Kleingärtner Maucksch bei jedem Umgänge 1 Gr. 6 Pfg. abgibt; auch geben die Gärtner dem Schullehrer alljährlich ein Brot von 10 Pfund, der Kleingärtner aber von 6 Pfd. Die Häusler ohne Feld verwilligen zu jedem Umgänge ein jeder 6 Pfg. und die Häusler mit Feld ein jeder 1 Groschen, und so dieselben auch 8 Gr. für eine Parentation, für Patenbitten 6 Groschen und wegen der 3ntraden bei Hochzeiten, wo er für das Gästebitten 6 Gr. erhält, und wenn kein Essen gegeben wird, oder die Hochzeit auswärts ist, ein Tuch, bekommt auch die gewöhn lichen Auflagen vom Tisch, und sodann noch eine besondere Auf lage, mit der (die) Gäste einverstanden sind, zu bekommen hat. Der Schmied gibt dem jedesmaligen Schullehrer zu jedem Um gänge 3 Gr. und jährlich ein Brot, nicht unter 10 Pfund. Es verwilligtsodann auch Gn. Herrschaft, Herr Christoph Moritz von Beschwitz, dem Schullehrer alljährlich einen Scheffel Korn, als wird ihm von Gn. Herrschaft ein Äquivalent von 8 Thalern abgereicht. Zur Heizung seiner Stube will sie, Gn. Herrschaft, dem Schullehrer alljährlich ein Schock langes Reisig zukommen und auch anfahren lassen.Und weil Gn. Herrschaft zur Bestellung der diesjährigen Frühjahrsaussaat (auf d. Schulfelde) 2V2 Scheffel Hafer fortgegeben haben, so bestimmen sie solches zum3nventario des Schulhaüses und reichen es dieser Quantität dem Schulhause zum Geschenk ab. Großschweidnitz, den 10. 3uni 1806 Verzeichnet und vorgelesen Karl Benjamin Schöbel, 3ust. jur. Verglichen und beglaubigt durch Moritz Haase, Aktuar. Wie Golt einen schwedischen Kirchenräuber straft. Von Fr. Bernh. Störzner. Am 1. Sonntage nach Ostern anno 1641 fielen unter dem Feld herrn Wancke die schwedischen Scharen in Bischofswerda ein und plünderten. Unter jenen war auch der Rittmeister Hänßgen mit seiner Compagnie, die sich bis jetzt zu Lauban im Quartier be funden hatte. Ein Reiter der Truppe dieses Rittmeisters stürmte mit in die Kirche, um daselbst Beute zu machen. Aber er fand blutwenig, auch in dek erbrochenen Sakristei. Das Gotteshaus war bereits ausgeplündert worden. Doch da entdeckte sein spähen des Auge „die grüne lasteten Tüchlein, welche bey der Communion gebrauchet werden". — Die sand er für recht geeignet, sich eine Leibbinde daraus zu machen, obwohl seine Kameraden ihm das auszureden versuchten und ihn warnten. Doch er ließ sich nicht davon abbringen. Bald trug er die heiligen Tüchlein als Leib binde. Doch sonderbar! „Bon dem Tage an, da er sie um seinen Leib gewunden, fing sein Leib an zu verdorren, und innerhalb Monats-Frist ist dann der freche Räuber erbärmlich und elend gestorben." —