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28 Gberlaufltzer Heimatzeitung Ne. 3 bezeichnender für die Nüchternheit unserer Tage als solch Denken. Es ist nicht vorbei, wenn wir nicht wollen. Und es war der Vorbereitungen wohl wert. Wir ziehen Festtagskleider an nicht um des Festes, nein, um unser selbst willen. Festtage sind Berge in unserm Leben. Bergwanderungen liegen hinter uns. Wir wissen uns wieder im Besitz der Kräfte, die uns auf die Höhe führen. Wir haben Bergluft geatmet und Höhensonne ge trunken. Wir waren der nieder« Erde ein Stück ferner und dem hohen Himmel näher. Wir schauten das Leben von oben, und es sah doch so ganz anders aus als sonst, da wir mitten drin stehen. Schauen wir so auf die Feste zurück, und wir nehmen Gewinn von ihnen mit hinweg! Beitrag zur Geschichte des Kohlenbergbaues in der sächsischen Oberlausitz Von Baumeister Roth, Zittau Auf die Laugungserqebnisse dieser Untersuchung in Bezug auf sonst verwertbare Bestandteile soll hier nicht näher ein gegangen werden. Die Allgemeinergebnisse seiner Unter suchung faßt A. Ionscher wie folgt zusammen: s) Die Braunkohle des Hirschfelde-Türchau-Seiten- dorfer Beckens, welche aus angeschwemmter und verschütteter Lonisercnwaldung van Taxoclium cli8ticstum entstanden zu denken ist, zeigt in der Oberflözkohle neben reichlich tonigen Einschwemmungen auch einen sehr hohen Harz gehalt, was beides in der Unterflözkohle fehlt. Dieser hohe tzarzgehalt, welcher in der völlig trockenen Kohlebis zu 13v/o ansteigt und eine günstigeBenzollaugung, sowie Harzausbeute sichert, gleicht den durch die tonige Bei mischung verursachten Minderwert der Oberflözkahle voll kommen aus, sodaß dieselbe bei alledem sogar infolge guter Flammenbildung einen höheren Heizwert besitzt als die fiir besser angesehene Unterflözkohle. b) Der hohe Harzgehalt der Oberflözkohle führt dann weiter bei der trockenen Destillation zu einer hervorragenden Teerausbeute, die etwa doppelt so groß ist wie bei der Unter flözkohle. Da dieser Teer den Grundstoff für die Erzeugung von Kreosotöl, Braunkohlenbenzin, Gelböl, Blauöl, Grünöl und Reinparaffin darstellt, so ist natürlich auch die Ver wertung der Oberflözkohle zur Destillation und Gewinnung der angedeutet wertvollen Teerkörper, die als Desinfektions mittel, Triebmittel für Motoren verschiedenster Art als Ter pentinölerlatz, sowie schließlich zur Herstellung von Paraffin kerzen dienen, gewiß nur im günstigsten Sinne zu beurteilen. c) Wenn man bislang die Oberflözkohle des Hirschfelde- Türchau-Seitendorfer Beckens infolge ihres hohen Aschen gehaltes als wenig günstig angesehen hat, so muß diese An schauung in Anbetracht des besseren Heizwertes dieser Kohle und weiterhin wegen der sehr günstigen technischen Aus- nntzungsmöglichkeit durch Benzollaugung sowie Destillation und Verschwelung jedenfalls vollkommen geändert werden; denn faßt man diese Momente voll ins Auge, so ist nicht die Unterflözkohle der wertvollere Bestandteil des soge nannten Kohlenbeckens, sondern allein die Oberflözkahle, die eine weit bessere Ausnutzung gestattet, wie cs je bei der Unterflözkohle der Fall sein kann. Nachdem wir über die allgemeine Eingliederung unserer Braunkohlenlager in das große Ganze und ihrem geologi schen Alter, ferner über deren besonderes Vorkommen in der Obcrlausitz. dem petrographischen Charakter und der Entstehung der Ablagerungen, der Beschaffenheit, Struktur und chemischen Zusammensetzung derselben einige Übersicht gewonnen haben, können wir die Verfolgung der Weiter entwickelung des zu Anfang der dreißiger Fahre des vorigen Jahrhunderts zu neuem Leben erwachten heimischen Berg, baues wieder oufnehmen. Es wird sich hierbei zunächst darum handeln, im all gemeinen Umriß diese Entwickelung in chronologischer Folge zu skizzieren. Auf technische Einzelheiten und auf die ört lichen Abbauoerhältnisse, die jeweiligen Hindernisse und die mit allen diesen Umständen verknüpften Schicksale der ein- zelnen Betriebe, sowie auf die wirtschaftlichen Fragen des Kohlenbergbaues gehen wir später ein. Fünf Bergbaubetriebe haben, wie schon eingangs erwähnt, sich so gut es ging, bis zu Anfang der dreißiger Jahre über Wasser gehalten. Die Regierung begründete erneut ihr großes Interesse, die Verwertung der unterirdischen Schätze zu fördern und zu heben, mit dem Erlaß des Mandates über die Gewinnung der Stein-, Braun-, Schwefel- undErddohlen und desTorfes für das Markgraftum Oberlausitz vom 2. April 1830. Dieses bestimmt unter anderem: 8 i. Die Slcinkohienlagerstälten sind ein Zubehör des Grund stücks, unter welchem sie sich befinden, ohne Unterschied, ob es ein herrschaftliches, oder Untherthanen-Grundstück sei, und ob im letzteren Falle das Grundstück, unter welchem die Steinkohlenlagerstätte sich befindet, nahe an den herrschaft lichen Grundstücken, oder davon entfernt liege. Es soll auch der Grundherrschast kein Befugnis zustehen, von dem Eigen tümer des Unterthanen-Grundstücks, oder demjenigen, wel cher statt seiner dem Bau der darunter liegenden Steinkohlen sich unterzieht, die Entrichtung eines Canons zu sordern und wird hiermit dasjenige, was hierüber in der für das Mark- grafthum Oberlausitz bekanntgemachten Holz- und Forstord nung cl. cl. den 25 Iuly 1767 Cap. IV. 8 8. anders geordnet ist, gänzlich aufgehoben. Jeder Besitzer eines Grundstücks, unter welchem sich ein Steinkohlenlager befindet, ist aber verbunden, selbiges ab zubauen, oder das Befugnis hierzu, wenn sich andere zum Steinkohlenbaue melden, an diese abzutreten. 8 Jeder Grundstücksbesitzer mutz auf und unter seinem Grundstücke diejenigen Veranstaltungen oder Servituten gestatten, welche zum Betriebe des Steinkohlenbaues für nothwendig erachtet werden, usw. 8 5. Wenn der Grundbesitzer ausdrücklich erklärt, von dem Rechte zum Anbauc der Steinkohlen aus seinem Grundstücke keinen Gebrauch machen zu wollen, wenn er der nach § 2 an ihn gelangten obrigkeitlichen Aufforderung, den Bau an zugreifen oder an andere zu überlassen, innerhalb der ihm hierzu eingeräumten Jahresfrist nicht nachkommt, so stehet Unserer Obcr-Amts-Regierung zu Budissin das Recht zu, einem Fremden Loncession zum Anbaue zu erteilen. Die Loncession wird jedoch, nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Ortsvechältnisse, nur da ertheilt werden, wo die Unternehmung eines Steinkohlenbaues als rathsam an- zuseyen ist. 8 6. Bei Ertheilung der Loncession zum Steinkohlenbau werden die Grenzen des abzubauenden Feldes festgesetzt und die Bedingungen, unter welchen sie zugestanden wird. Diese Bedingungen können, um den Grundbesitzer oder dessen Nachbarn nicht unnölhigerweise zu bcnachtheiligen, nur bei dem Schürfen oder dem Baue zu befolgenden Plan betreffen.