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vt»nboten § 3. Jahrgang Sonntag, 15. GÄober (Gilbhavt) 1922 Unberoclitigrer' Nactiöi-uc^ Grsrh Kago Z^l-eiVogs^ Gesck)Lcl)te, nst ^eratup" Drucf u.Veriog.Älwin Marx (Jnh.OttoMai^) Südlouftlzer Nachri'ci)ien,Reichenau^Sa. Nr. 21 Blatter fün L?eimatkunöe Sctrristleftung und Geschäftsstelle in Reichenau,Sa. FernsprecherNi-.21S ÄUI«IIIIIIIIII>!IIIINMMItt»II'IMIIIIIIIMU '«MMIIlIlIIIIttII>IttIIMIIIIIIIII«>IIIMIIIUIIIIMIIttUNMNIIIII' 'ttttII,IMIE Frühzeitlgsr Tod Die Blätter gilben schon am Daum, V Der blumenbunte Sommertraum Neigt lächelnd sich zum Ende. Da geht ein Beben durch den Wald, Die grünen Bäume, jung und alt, Die lieben, ach, das Leben. Nnd leise hör ich schluchzend Klagen: Din jung, hab keine Frucht getragen Nnd soll schon sterben? ß F. Äebeis HMIlMIMMIMMMHUlMttlMMMMlMlMllMMlMMtMMMMIlMMMMMUMMMIMMMMlMUMMUMMMs? Aus dem Zagost n dem Aufsatze „Boni östlichen Zagost im 10. bis 13. Jahrhundert" in den Nummern 1 und 2 der „Oberlausitzer Heimatzeitung" wurde u. a. auch die Vermutung ausgesprochen, daß die aller Wahr- scheinlichkeitnach verschwägerten Herren von Schön burg und von Kamenz wohl die ersten Besitzer des späteren Rohnauer Herrschaftsgebietes nach dem Bistum Meißen gewesen sein dürften. Zu etwas weitrer Stütze dieser Vermutung sei noch das Folgende nachgetragen: Tatsache ist, daß die Herren von Kamenz vor dem Jahre 13031) Lehnsherren eines Teiles des Dorfes Seitendprf waren. Nun sagt Worbs in seinem Versuche einer Geschichte des SchlossesTschocha2) u.a.: „das Geschlecht der von Biberstein war auch ein so angesehenes und mächtiges, daß, wenn sie sich irgendwo ansässig machten, sie nicht ein einzelnes iso liertes Gut oder Dorf, sondern immer ganze Herrschaften erwarben." Wendet man nun das hier Gesagte auch auf die Herren von Schönburg und von Kamenz an, die seinerzeit doch ebenfalls sehr angesehene und mächtige Herrschaftsgeschlechter waren, dann kann man wohl mit einigem Rechte annehmen, daß damals auch nicht nur ein Teil des Dorfes Seitendors oder der ganze Ort ihr Besitz, sondern daß ebenfalls ein größeres, hier gelegenes Gebiet, und dann wohl eben das der späteren Herrschaft Rohnau ihr Eigentum gewesen. Zur Rechtfertigung obengedachter Vermutung wurde seinerzeit auf die Möglichkeit hingewiesen, daß das Gebiet der späteren Herrschaft Rohnau jene Güter gewesen sein dürften, die nach der Bestätigungsurkunde vom Jahre 1234») Zdislaus von Schönburg vom Bischof Bruno von Meißen für die Rückgabe von Bernstadt und damit wohl auch des späteren Eigenschen Kreises erhielt; ferner auf den mut maßlich von Schönburgschen Vasallen Conrad von Poniz vom Jahre 12411) (Ponitz bei Glauchau, dem Stammsitze der von Schönburg, gelegen) und seine wahrscheinliche Identität mit dem Lonradus burchravius de Ronowe vom Jahre 1262 s); weiter auf die Möglichkeit der Gründung Seitendorfs durch einen Siboto (Sibottendorf) von Schaff (ovis), der zu seiner Zeit lebte 6) und einer Adelsfamilie angehörte, die in unmittelbarer Nachbarschaft der Herrschaft Kamenz Güter besaß und in naher Beziehung zu dem von Kamenz gestanden zu haben scheint?) und schließlich auf den Namen des Dorfes Wittgendorf an der westlichen Grenze des spätern Rohnauer Herrschaftsgebietes, der aus eine Gründung des Ortes durch Withego von Kamenz und die Benennung nach ihm hindeuten könnte. Gerade bezüglich dieses letzteren Punktes würde aber der Einwand als berechtigt anzuerkennen sein, daß, wenn die von Schönburg und von Kamenz tatsächlich erste Besitzer des Rohnauer Gebietes nach dem Bistum Meißen gewesen wären, sich dann gewiß, wie auch sonst wohl üblich (Günthersdorf und Rudelsdorf, Böhm.-Ullersdorf, Küpper und Buschullersdorf und Oberullersdorf b. Zittau) auch an der andern, der südlichen Grenze dieses Gebietes, ein Ort finden würde, dessen Name sich mit der Annahme einer Gründung durch die von Kamenz oder von Schönburg ver einigen ließe. Nun, wer sich mit der Geschichte unsrer Gegend nur einigermaßen beschäftigt hat und den benachbarten böhmi schen Grenzbezirk kennt, wird es sicher schon auffallend ge funden haben, daß sich das Gebiet der Herrschaft Friedland nicht nur bis an die Vorberge des Isergebirges erstreckt, sondern über diese hinausreicht, sodaß z.B. die Orte Busch ullersdorf, Einsiedel, Olbersdorf, Hohenwald, die man ihrer Lage nach eher als zur Herrschaft Reichenberg (Hammerstein) gehörig anzunehmen geneigt wäre, doch nicht zu dHser, sondern noch zur Herrschaft Friedland gehören.