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Gberlausiher Hsimatzeitung Nr. 2 dors von ihm ausgesetzt und nach seinem Namen benannt worden ist. Daß dir Herrschaft Seidenberg schon frühzeitig, noch vor Erwerbung der Herrschaft Friedland (1278), in den Besitz der Bibersteine gelangt fein könnte, wird auch noch einiger maßen durch die von Mende««) wiedergegebene Ver mutung der Seidenberger Chronik bestätigt, daß die von Biberstein Seidenberg früher als Friedland in Besitz gehabt haben dürften. Die Herrschaft Seidenberg blieb bis zum Fahre 1551 mit im Besitze derer von Biberstein, ad- gesehen von einer kurzen Unterbrechung ums Fahr 1487. Die Herrschaft Grafen stein soll bis um die Mitte des 13. Jahrhunderts den Berka's von der Duda, einem böhmischen Adelsgeschkechte, gehört haben, ihm aber zu dieser Zeit ebenfalls vom Könige entzogen und den Herren von Dohna übergeben worden sein. Diese, nach ihrem Stammsitze Dohna an der MUglitz benannt, waren schon vor der Erwerbung Grafensteins Besitzer der Herr schaft Ostritz und hatten noch Teile davon in den Händen, dürften auch mit an der Begründung des 1234 gestifteten Klosters Marienthal beteiligt gewesen sein. Als Zeit des Übergangs der Herrschaft Gcascnstein an die von Dohna wird meist das Jahr 1267 angenommen Nach einer Ur kunde vom Jahre 1261könnte aber ein von Dohna schon in diesem Fahre Besitzer von Grasenstein und schon damals Nachbar der von Biberstein als Besitzer der Herr schaft Seidenberg gewesen sein und mit diesen deshalb manche gemeinsame Interessen gehabt Haden. In der genannten Urkunde beauftragt Papst Urban II. den Probst von St. Thomas zu Leipzig, den Rechtsstreit zu entscheiden, der zwischen dem Bischöfe von Meißen einer seits und Heinrich von Donin (Dohna), Rulicho (Rulko) von Biber stein und einigen anderen Laien der Städte und Diözesen von Prag und Breslau andrerseits entstanden sei. Könnten Heinrich von Dohna sowie auch Ruika von Biberstein nicht den Wunsch gehabt haben, ihre neuen Besitzungen Grafenstein und Seidenberg, die in politischer und kirchlicher Hinsicht unter dem Bistume Meißen gestanden hatten, politisch aber bereits vom Bistume los gekommen waren, nun auch kirchlich von ihm befreit und diese Angelegenheiten dem Bistume Prag untergeordnet zu sehen, weicher Austausch auch schon vorher bei der Herr schaft Rohnau stattgefundrn haben könnte? 62) Für eine gleiche Änderung auch für das Gebiet der später (1278)' erworbenen Herrschaft Friedland bestand vielleicht für die Bibersteinc keine Beranlaffung mehr und unterblieb deshalb. Beide Herrschaften machten sich später, etwa um 1300,«») auch von der ihnen unbequemen Zittauer Weichbilds gerichtsbarkeit für ihre daselbst gelegenen Güter, und zwar wieder vereint, frei. Die Orte Kratzau und Grottau in der Herrschaft Grafenstein, die auch gewöhnlich als slavische Ansiedelungen bezeichnet werden, vorn aber als solche nicht mit aufgesührt wurden, könnten wohl ebensogut Gründungen derer von Dohna sein und auch bei ihnen eine Ortsnamenübertragung von den Orten Crotta und Kratza bei Dohna statt, gefunden haben. Kratza liegt zwar mehr bei Gottleuba; aber auch Herren von der Gottleuba kommen im Jahre 1375 in unserer Gegend und zwar als Besitzer des Waldes am Kahlenberge vorM) Auch bei der erst im Fahre 1357 erstmalig genannten Herrschaft Hammerstein (später Reichrnberg) ist es nicht unmöglich, daß sie schon etwa um 1250 in den Besitz derer von Dtberstein gelangt sein könnte. Um dies« Zeit überließen diese aus ihrem meißnischen Besitze die Orte Cupnitz und Utescuwlz. im Burgward Mochau gelegen, an das Kloster Buches) Vielleicht sah sich dadurch der Bischof von Meißen veranlaßt, das Gebiet der späteren Herrschaft Hammcrstein an die von Biberstein abzutretev. Der Name des in dieser Herrschaft gelegenen Dorfes Machendorf (früher Mochendorf) erinnert doch sehr an^ Mochau und könnte wohl mit für die eben angeführte Ver mutung sprechen. Auch auf diese Herrschaft würde das vor her Ausgefllhrte über die kirchliche Zugehörigkeit zutreffen. Der gesamte (obere und niedere) Oueiskreis war bald nach 1247, man weiß nicht wann und warum, vom Bischof von Meißen an die Markgrafen von Brandenburg ge kommen, und die Burg Lesna nebst Zubehör von ihnen (vor 1264) einem ihrer märkischen Ritter Hanko von Frks- leben zu Lehen gegeben worden, 1319 aber kam der ge nannte Kreis an Herzoq Heinrich von Zauer.««) Zum Schlüsse sei noch für Leser, die sich schon näher mit dem Zagost im allgemeinen, also auch mit der Westhülft« desselben, beschäftigt haben oder noch eingehender sich da mit beschäftigen wollen, das Nachstehende beigesügt. Schon ost ist die Frage erörtert worden, ob nicht auch das Gebiet des späteren sogen. Eigenschen Kreises, die Gegend von Bernstadt, einst zum Zagost gehört habe. Nach der Meicheschen, auf Grund der schon mehrfach er wähnten Grenzurkunde vom Jahre 1241 erfolgten Fest stellung der Grenzen dieses Gebiets, sowie nach der in dieser Urkunde oorkommenden Bezeichnung eines Punktes zwischen Bernstadt und Kemnitz als Scheide von Gau Budissin und Gau Zagost, müßte man allerdings annehmen, daß zu jenrr Zeit das Gebiet des Eigenschen Kreises tat- sächlich Zagostland gewesen sei. Es fragt sich aber, ob cs so unbedingt nötig ist, die An- sangsgrcnzlinie, wie Meiche es tut, erst bei den Groß hennersdorfer Bergen beginnen zu lassen, oder ob es nicht vielleicht richtiger wäre, nach etwas weiter nach Osten zu gelegenen Bergen als Ausgangspunkt dieser Linie zu suchen. Eine solche Berggruppe würde die sich etwa von Kiesdorf bis zum Knorrbcrge erstreckende fein, zu der auch ein Berg, der eben bei Kiesdors gelegene, gehört, der noch heute zwei Namen, Niese- und Quärgelberg, trägt. Der erstere Nam^ Niescberg erinnert doch in auffallender Weise an das „Snesnize" der Grenzurkunde, und man fragt sich, ob nicht etwa nur der zweite Name des Berges (Quärgelberg) der besondere Name desselben und der „Rieseberg" nur der üdriggebliebene Rest eines Sammelnamens der ganzen obcngedachten Berggruppe ist. Würde man nun die Grenzlinie von dieser Berggruppe als „9 montlbu8 8n68nire" aus ihren Anfang nehmen lassen, so käme man vielleicht weniger weit nach Westen, könnte schon vom Westende der Fluren von Neundorf nach Norden gehen und würde damit zunächst die Orte Renners dors, Berthelsdorf und Herrnhut mit ihren Fluren für den Zagost freibekommen. H Ließe man dann noch die südliche Grenzlinie des Burgs wards Dolgowitz im Gegensatz zu Meiche, doch nach dem Wortlaute der Urkunde, von der Quelle der Kemnitzer Steinbach aus an dem Flusse entlang gehen und nicht dirM nach dem mehrermähnten Punkte zwischen Bernstadt und Kemnitz, dann würde auch hier wieder ein Stück Zagystlan'o gewonnen werden und jener Punkt nun tatsächlich als Scheide zwischen Dudisstn und Zagost erscheinen, ohne d,a.ß.