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M GberlauMer Ho!matze!Lurig Är. 18 I THaler und täglich ein Bäßgen Bier. Bon jeder leiche ist Ihnen versprochen worden 1 Groschen, welche sie mitein ander theilen müssen. Im soll aber von einem und dem andern die Zahlung nicht erfolget, hat E.E.Rath benebst den Zünfften Ihnen zu dem Ihrigen künsftiger Zeit be- hülsflich zu seyn promittiret und zugesaget, womit Sie content und zufrieden gewesen." Den oben erwähnten EiddieserTotengräberhat uns der Chronist überliefert, er möge hier wörtlich folgen: „Ich N.N. schwere zu Gott dem Allmächtigen, daß ich den Dienst, dazu ich mich begeben habe, treulich und fleissig ausrichten will, über die verordneten gebühren niemand übernehmen, die leichen ehrlich ins grab legen und nicht unvorsichtig oder mit ungestüm hinunterlassen, auch nicht berauben und da solches von meinem Weibe, Kindern, Gehülsten oder durch andere Leute mit meinem oorwissen und Unachtsamkeit geschehe, nicht »erstatten, auch die rei chen, sobald sie auff den Gottesacker bracht werden (es hätte damit eine andere Gelegenheit und würde von dem jedesmahl Regierenden Bürger Meister solche in Verwah rung biß auff ferneren bescheid zu halten anbefohlen), zur Erde bestatten, ich will auch keine Zauberey oder ungläu- bisch Vornehmen, weder an Todten noch Lebendigen, ge brauchen, noch etwas unchristltches, unerbares und unge bührliches den verstorbenen oder den lebendigen zum nach teil, gefahr und schaden mich unterwinden, noch zu thun meinem Weibe, Kindern und Gehülsten oerhcngen oder nachsehen. So will ich auch eine jegliche leiche in ein eigen Grab, welches seine rechte länge, breite und tieffe hat, legen und ohne Erlaubnis und Befehl E.E.Rathes mehr darein nicht begraben: Da auch (welches Gott gnädiglich abwenden wolle) Sterbensläuffte Unfällen würden, so will ich mich allenthalben E. E. Rathes darinnen gemachten Ordnungen und Befehl gehorsay-lich verhalten, unter die Leute nicht ausgehen, sondern Mich und die Meinen ein heimisch halten, auff daß dadurch niemand geschrecket werde, allen betrug und falsch und maß diesfalls zur Er regung grösserer Sterbensläuffte Ursache geben könte, für Mich und die Meinigen meiden und mich allenthalben Christlich und Ehrbar erzeigen und verhalten. Alß war mir Gott helffe durch Iesum Christum. Amen." Daß damals auch Bischofswerda von der Pestheim gesucht worden ist, ersehen wir aus einem Briefe der Bautzner Ratsherren an die Löbauer vom 15. Mai 1626. Darin teilen sie eine Verordnung des Herrn Landeshauptmanns mit, wonach sie „von denen orthen, da es der inkection halber vorlauttet und sonderlich der Stadtt Löbau und Bischofswerda erwehnet, niemanden einlaßen weniger auffnehmen noch Herbrigen laßen sollen," außer denen, die ein Schreiben vom Rat, eine„Kundtschafft" zu überbringen haben. Diese letztere Gelegenheit ist scheinbar von den Boten recht ausgenützt worden, denn schon vom 27. Mai liegt ein Beschwerdebricf vor, daß sich „viel mitt eindringen, die nicht allein Kundtschafft haben, sondern auch leinwandt und ander gezeug anhero bringen." Das solle der Löbauer Rat streng stens verbieten und auch jedesmal die Anzahl der abgeschick- len Boten mit angeben, „da sonsten dieß erfolgen würde, das weder die mitt Kundtschafften, noch die ohne, nicht ein gelaßen werden dürfften." Am 29. Juni beklagen sich die Gemeinden Ober- und Ntederkunnersdorf, „das sich ezliche der Bürgerschafft unter stehen, das Dorff auf und abgehen, auß demKretzscham Bier fordern, welches in auch gerne ist gegeben worden, das sie aber das volk spotten, lose wordte anhengen, unddieoor- drisslichsten reden, so sie erdenken können, thun und treiben, ist ihr hertzliche freude, an diesen sie, als anstendige leute sein wollen, Unrecht thun. Gelangt derowegen an den Herrn Bürge Meister unser freündeliches bitten, damit anordnung getan würde, das die Bürgerschafft sich in dieser gefahr deren gemeinen enthalten wollen und nicht mutwilliger weisse Un glück uns armen leuten zu fügen. Wo-serne solches von inen nicht geschicht, würden wir verursacht, solches bei unser herschafft zu suchen." Die Not wurde immer größer, die Mittel der Stadt waren fast erschöpft. Da wandte sich der Rat um Hilfe nach Bautzen. Am 26. September kam von dort ein herzliches Schreiben: . Der gnädige Barmherzige Gott wolle unser und ihr gebet einsten erhören, der Plage steuern, sie ehest wieder erfreuen und ihnen entzwischen noch weiter geduld und bestendiglreit volleihen. Wir an unfern ort wollen nicht unter laßen haben, da wir besorget Hellen, das das unheil so groß und langwirig sein solle und das den Herren mangel zu stehen möchte, unser Handreichung ihnen an zubitten, wir aber bey unfern großen ausgaben und geringer einnahme nichts in vorrath haben, den Herren 100 Thlr. anders wo ausgerichtet, welche sie nach ihrer gelegenheit gegen ihren schuldschein durch gewisse unvordechtige leute können laßen abholen Anreichend der Herren Unter- thanen zur Olsa und Ebersdorf sollen dieselben gegen Vorzeigung der Herren besiegelten patente bey unß sicher und ungehindert wandeln und handeln dürffen. Wollen nur die Herren nicht unterlaßen, unß ihren zustand und anliegen öffters vertraulich zu entdecken, so wollen wir nach möglichen dingen gern einrathen und handtreichung thun Helffen." Im Jahre 1629 wuchs die Zahl der Gestorbenen (193 am Ende des Jahres) wieder ganz bedenklich an. Da be stellte der Rat in weiser Fürsorge „nicht allein für sichere undt gesunde, sondern auch gefehrliche Zeiten zur erhaltung menschlicher gesundtheit undt abwendung allerhandt Krank heiten zwey geübte undt erfahrne Barbirer undt Chyrurges, derer sich auff begebende nothfälle eine ganze Commun (--- Gemeinde) zu erfreuen undt nüzlich zu gebrauchen haben möchte." Als es auch 1632 wieder aller Orten anfing zu sterben, stellte der Rat am 19. August einen Totengräber an: „Zu wissen, demnach Gott der Allmächtige aus gerechtem Zorn und umb überhäuffter Sünde willen diese Stad und gemeine etzlicher massen mit Sterbensgefahr Heimzusuchen dräuet, dazu man eines Todtengräbers bedürfftig, hat sich hierzu Andreas Heno, Inwohner zu Herwigsdorff guttwillig be stellen lassen" usw. Der Lohn beträgt „vor jeder leichen zu begraben, Sie'sey klein oder groß, wenn Sie allbereit angezogen, 12 groschen, ist Sie aber nicht angezogen und Er muß solches selber thun, 6 groschen darzu und alß zusammen 18 groschen und zwar in paar geld ferner wöchentlich 6 gr. wartegeld und alle tage ein klein fäßel zu trinken." Glücklicherweise scheint aber in jenen Jahren die Pest in Löbau nicht in ihrer vollen Wut aufgetreten zu sein, während sie in Bautzen gegen 7000 Opfer aus der Bürgerschaft und der Besatzungstruppe gefordert haben soll. Während der folgenden 50 Jahre hausten die ansteckenden Seuchen in erschreckender Weise in den benachbarten Län dern Böhmen, Schlesien und Polen. Unsere Landesherren