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vl»nboren Sonntag, den S. August (Ernting) 1922 Grfchpsni allen 14 Lnei/ogs' Gescf)Lcl)ie, nsk^Lltepatup' Unber-echtiyten NackiSnuc^ Dnucf u.Veriag .Alwin Marz- (Inh. Otto Marz-) SüülaustHer- NacchvicHten, Reichenau^Sa. § 3. Jahrgang Blatter füp L^elmcltkunöe ScHriftleitung und Geschäftsstelle tr> Reichenau,Sa. Fernsprecher Nr. 2iZ H"is Heimatliebe Wenn sich meins Blicks labsn An dsn Wundern der Natur, Ginn und Herz sich srsun der Gaben, Nusgestreut auf Berg und Flur, Fühl' ich, das) mit Ndlsrsjchwingen Mich dis Heimatliebs saht, And in wildem, starkem Dingen Mich befreit von Niltagslast. Non besonnter, blum'ger Halde Schaue ich auf deutsches Land, Sei's im Wisssntal, im Walde: Heimatscholle» teures Land l Gleißt und lockt nach ihrer Weise Fremder Länder Pracht und Glanz, Sing' ich zu der Heimat Preise, Deichs ihr der Liebe Kranz. Hilda Mathes, Stuttgart. Zur Zagostfrage Von Oswald Bollprecht-Reichenau nach der Urkunde Kaiser Ottos I. vom 31. Januar 965H, betreffend die Stiftung des Bistums Meißen, wie auch nach der Urkunde desselben Kai- sers vom 29. Oktober 968 2), enthaltend eine neuer- WlMA liche Festsetzung der Grenzen dieses Bistums, kann es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß der ganze Zagost (die Gebiete von Rumburg und Zittau als zu ihm gehörig mit eingeschlossen) ursprünglich dem Bistum Meißen zu geteilt war. Für die Richtigkeit dieser Annahme spricht vor allem die in der Urkunde angegebene, südliche Begrenzung des östlichen Teiles des Bistumsgebietes, die sich von der Elb- quelle bis zu dem Punkte erstreckt, wo sich Böhmen und der Gäu Nisa scheiden. Dieser Punkt würde die Gegend von Hinter-Daubitz sein. Zieht man nun eine Linie von der Elbquelle bis zu eben diesem nächstgelegenen Scheidepunkte von Böhmen und Nisa, so ergibt sich, daß der ganze oben bezeichnete Zagost nördlich dieser Linie liegt, das Reichenberger Gebiet dagegen, das man bisher auch meist als ehemaliges Zagostland be trachtete, südlich der Linie verbleibt, ebenso wie der Oybin und seine nächste Umgebung, dessen Zugehörigkeit zu Böh men ja auch 1479 und 1485 3) tatsächlich böhmischerseits Zittau gegenüber entschieden geltend gemacht wurde. In einer weiteren Urkunde vom 30. Dezember 9684), wohl auf besonderen Wunsch und nach Angaben des Bis tums vom Papste Johann XIII. ausgestellt, werden dann die Grenzen des Bistums wohl in gleicher oder doch ähn licher Weise, wie in den kaiserlichen Urkunden angegeben, aber neben den Gauen Nisa, Milska, Lusitz und Diodesa, anstatt des mit ihnen in jenen Grenzen gelegenen Gaues Zagost, der Gau Dalaminzia, der außerhalb dieser Grenzen lag, als dem Bistum Meißen zinspflichtig erklärt. Es scheint danach, als ob dem Bistum daran gelegen gewesen wäre, statt des wohl noch recht wenig versprechenden Gaues Zagost den sicher schon recht wertvollen Gau Dala minzia für sich in Anspruch nehmen zu können. Es bestätigt auch Kaiser Otto I. wirklich im Jahre 970 H dem Bistum die Einkünfte aus dem Gau Dalaminzia neben denen aus den Gauen Nisa, Milska, Lusitz und Diodesa; der Gau Zagost bleibt auch hier unerwähnt; dagegen werden in einer Bestätigungsurkunde Kaiser Ottos III. vom 6. Dezember 996«) wieder nur genau dieselben Bistums grenzen aufgeführt, die schon in den ersten Urkunden Kaiser Ottos I. angegeben sind. Nach alledem wäre es doch sehr leicht möglich, daß das Bistum Meißen, um sich die Einkünfte aus dem Gau Dalaminzia umso mehr zu sichern und sich dabei auch auf die in der päpstlichen Urkunde zuerst genannte Fünfzahl der Gaue berufen zu können, den Gau Zagost bis auf den eigentümlichen Besitz darin (den Eigenschen Kreis, die Herr schaften Seidenberg, Friedland und den oberen Queiskreis) stillschweigend dem Bistum Prag überlassen hätte und daß auf diese Weise der westliche Zagost (Zittau—Rumburg) zum Bistum Prag gekommen, der östliche Zagost beim Bis tum Meißen verblieben wäre. h Loci, clipl. Lus. sup. I S. 1/2. ?) Ebenda S.3/4. Moschkau, Oybin-Chronik S. 220. <) Loci, ctipi. Lu8. oup. I S. 4/9. Ebenda!-" S. 1/3. «) Ebenda I S. S/6. Srenzgescbickten Erzählungen aus Kem sächsisch-böhmischen Grenzgebiets von Fran; Dosier. 2. Nuflage. Preis Mk. 20.—. Vertag ver Oberlauf. Selmatseltung, Nsickenau i. Sa,