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4 Gberlaufltzev Helmatzeltung besiedelung des Nachbargaues Milska begonnen haben. In Schlesien zeigt sich die erste Spur der Einwanderung deutscher Kolonisten 1175, in großen Massen zogen sie aber unter Herzog Heinrich!. (1202—1238) ein. "b) //S6/S7 ckes ös/- Zr'ake?? Z/err-sc/ra/Z Eine Urkunde vom Jahre 1186 oder 118715) bringt wieder eine Erwähnung des Zagosts und zwar wieder der östlichen Hälfte desselben. Es belegt darin Bischof Martin von Meißen den Burchard von Kittlitz mit dem Banne, weil er sich des „mon8 in qui 8v6en vocmtur" (Berg im Zagost, Syden genannt Seidenberg) bemächtigt habe, den doch die Bischöfe von Meißen „nebst etlichen andern Gütern daselbst (im Zagost) schon seit langer Zeit (no8 et omn68 antece880- r68 no8tri" wir und alle unsere Vorgänger) in freiem Besitze gehabt hätten. Schon der Bruder des Burchards von Kittlitz, Eon - radvonKittlitz, hatte dem Bischöfe von Meißen den Besitz dieses mon8 L^äen streitig gemacht, doch aber wieder davon abstehen müssen. Auch Burchard war nicht imstande, den Besitz dauernd zu behaupten. Er mußte ihn nach erbittertem Kampfe wieder aufgeben, ja sogar das Land verlassen und seine Zuflucht in Polen suchen. Wie schon Mende >6) annimmt, daß es sich bei dem mon8 8^6en unmöglich nur um einen nackten Berg, um deswillen es sich doch kaum eines so hartnäckigen Streites verlohnt hätte, sondern sicher um ein Castell mit dazu gehörigem Burgwardiat, oder um ein Herrschaftsgebiet Seidenberg gehandelt habe, so spricht auch Knothe^) In Bezug auf diese Urkunde von „Ländereien" im Gaue Zagost und nimmt dafür nicht nur das Gebiet der spä teren Herrschaft Seidenberg, sondern auch das der nach maligen Herrschaft Friedland mit in Anspruch. Unter den „etlichen andern Gütern daselbst" dürften sich aber außer dem Gebiete von Friedland wahrschein lich auch noch die Gebiete der späteren HerrschaftenGrafen- stein und Hammerstein wie auch der obere Queiskreis befunden haben und somit, wie oben angenommen, der ganze östliche Zagost im freien Besitze des Bistums Meißen gewesen sein. 7224 Z/rZru/rc/e r/o/r -SLcr/rrZers u/Zr/r/rg'er Zec/eu/unA Zür air'e r/es öL/Z/rZren ^sgnsZ. Von besonderer Bedeutung für die früheste Geschichte des östlichen Zagosts dürfte sich aber eine Urkunde vom 22. September 12341«) erweisen, wenn ihre nachstehende Deutung als richtig angesehen werden kann. In ihr bestätigt Heinrich von Meißen dem Zdislaus ».Schönberg (richtiger Schönburg) i») gewisse Bischofs zehnten „in boni8 no8tri8 epi860bulibu8 8>1a8 ex siio lutere Xixu, qui vuiguriter 5e8wiken et Ouekumne- sorke et 1^20>ve nuneupantur" (in unfern bischöf lichen Gütern, gelegen am andern Ufer der Neiße, zwischen den Grenzen, die gewöhnlich mit 1e8>viken et Ouekumne- gorke et l^xovve bezeichnet werden). Diese Bischoss zehnten waren schon durch Bischof Bruno (1208/1228) dem Zdislaus von Schönburg abgetreten worden und zwar gegen die Rückgabe des Dorfes Bernhardsdorf (Bernstadt a. d. E.) und damit wohl das ganze Gebiet des späteren sogenannten Eigenschen Kreises. 724/ 6r'e7r^urZrr/rrc/e.- r/n'/Ze Ä^Zru/rcZ/rrZre Die vorstehende GrenzbezeichnungIrswtken'pp. kommt Nr. 1 nun aber auch, wenn auch in etwas veränderter Form, in der schon einmal kurz erwähnten alten Grenzurkunde vom Jahre 124120) vor, in der u. a. auch die alte Grenz linie zwischen nördlich königlichem Gebiet (Gau Budissin) und südlich bischöflichem Gebiet (östl. Zaqost) von der Neiße beiRadmeritz bis zum Queis sestgestellt wird und folgende Grenzpunkte aufgeführt sind: diiru — mon8 Verwinde — cumuio8 Xumenicopkiäus —-msulu8 dlukutkiporcuki — mon8 1i?ov — mo8te«> — 86pulcrum ^inictioper — rivum tzui?." Meiche,2i) der diese Grenzurkunde neuerdings einer eingehenden Untersuchung unterzogen hat, nimmt als sicher an, daß dieTeilgrenzstrecke „mon8Ve7.vincke — cumulo8X. — mon8 Mrow" vom Jahre 1241 mit dem „Ieswiken" usw. vom Jahre 1234 identisch ist und deutet diese Grenzpunkte mit dem Richterberge bei Zwecka, dem Doppelgipfel oberhalb des Steinvorwerkes bei Seiden berg und dem Höllberge bei Küpper. Sollte nun diese Teilgrenzstrecke, deren mittelster Punkt doch eben die Gegend von Seidenberg ist, nicht etwa die nördliche Grenze der Herrschaft Seidenberg und die weitere Strecke „morml^row — mo8tecb— 8epul- crum ^V." die ebenfalls nördliche Grenze der Herrschaft Friedland gewesen und diese Herrschaftsgebiete selbst für gewöhnlich in obiger Weise bezeichnet worden sein? Diese Vermutung würde ja, wenn man Meiches 22) Annahme, daß die Grenze den Queis bei Ortmannsdorf (nördlich von Marklissa) erreicht, als richtig gelten läßt, etwas an Wahrscheinlichkeit verlieren, dagegen dürste sie, wenn man diese Endgrenzlinie doch einmal wieder, wie früher meist angenommen, als über Wünschendorf (XVini- coper) gehend, für richtig zugestehen müßte, um so grö ßere Wahrscheinlichkeit für sich haben. Es würde dann eben auch ganz richtig südlich dieser Strecke der Grenzlinie von 1241 (8epuicrum ^Vinicoper — rivum Ouir (Fluß Queis), wie schon oben angenom men wurde, bischöfliches Gebiet und nördlich derselben, ebenfalls ganz richtig, königliches Gebiet, die Gegend von Marklissa, gelegen haben, die, wie später ausführlich ge zeigt werden soll, erst im Jahre 1247 vom Könige an den Bischof von Meißen gelangt ist. Bon der mehrfach erwähnten nördlichen Grenzlinie (mons Ve8vinek>e) pp. bis „rivum tzuir" aus, hätten sich dann die Gebiete der später» Herrschaften Seidenberg und Friedland, sowie der obere Queiskreis gegen Süden zu bis an das Gebirge erstreckt, der Hauptteil des östlichen Zagosts würde in ähnlicher Weise wie die eine Seite der Fluren eines Dorfes von einer Grundlinie aus aufgeteilt gewesen sein. Vielleicht hatten einst alle diese drei Gebiete auch mehr Streifenform und ist die Herrschaft Friedland nur durch seine späteren, sehr gewalttätigen Besitzer mehr und mehr in das Gebiet des weniger beschützten oberen Queiskreises hinein erweitert worden. Daß sich aber die Herrschaft Seidenberg, wie die Herr schaft Friedland, auch wirklich einst weit nach Süden aus gedehnt hat und dabei ein von der Herrschaft Friedland ursprünglich getrenntes Gebiet war, dürften die beiden fol genden Urkunden aus späterer Zeit erweisen. Eine Urkunde vom 26. Mai 1630 berichtet über den Berkaus der Herrschaft Seidenberg an den Frei Herrn Christian von Nostitz. Dann befindet sich u. a. die Bemerkung: „Jedoch außerhalb deß streits mit der Stadt Zittau wegen des Brauurbars ond dann mit dem von