brachten Aufräumung und Aus' forstung zufrieden geben und würden finden, daß man nun viel mehr von den Schönheiten der Ruinen sieht als vorher. Aber soweit sind wir leider noch nicht. Die zur Durchführung desPro- gromms nötigen Gelder waren nicht so leicht zu beschaffen. Iahre- langeVerhandlung-n zwischen der Kommission für Denkmalpflege und der Stadt Zittau, als der Eigentümerin derRuinen,führten 1912 zu einer wesentlichen Be schränkung des Gurlittschen Pro gramms. Die Ausschachtungen wurden wegen der hohen Kosten zunächst zurückgestellt, nur die unbedingt nötigen Ausbesserun gen des Mauerwerks der sicht baren Teile der Ruinen sollten vorgenommen werden. Am Tor eingang wollte man die sehr schadhafte Mauerkrone erneuern, am Wachturm einzelne Teile ab tragen und neu aufführen, im Wohnturm (Museum) einige Wölbungen mit teilweise neuen Werksteinen versehen, die Krone des ganzen Kreuzgangs wollte man abdichten, an der Westseite der Kirche den linken Strebe pfeiler sichern, am ganzenKirchen- bau die oberen Schichten der Steine neuversetzen und ver ankern. Außerdem sollten das Maßwerk und die Fenster gewände entweder neu eingesetzt oder neu verankert und an vielen Stellen der Außenmauer die Fugen ausqezwickt werden. Aber auch die Ausführung dieses be scheidenen Planes wurde durch den Weltkrieg verhindert. Gegen wärtig aber ist unsere Lage so ernst, daß sie alle Unternehmungen, die über das unmittelbare Bedürfnis der Not des Tages hinäusgehen, zu verbieten scheint. Und doch warnt uns eine innere Stimme, uns von unserer großen Ver gangenheit um der armseligen Gegenwart willen völlig loszu sagen. Das würden wir aber tun, wenn wir die bedeutendsten Reste unserer alten Kultur erbarmungs los dem Verderben preisgeben wollten. Sagt doch auch der Ar tikel 150 der neuen Reichs verfassung ausdrücklich: „Schutz und Pflege der Denkmäler sind eine Aufgabe des Staates." Des halb steht dar Landesamt für Abb. 7. Maßwerk eiins Chorfcnsters der Klosterkirche. (Aufnahme von vr. Clemen, Dresden. Abb- 8. 3m Wehrgang der Klosterkirche. (Aufnahme von vr. Girmen, Dresden.) Denkmalspflege auf dem Stand punkte, daß für die Erhaltung der Ruinen des Oybin die Mittel be schafft werden müssen. Die erste Verpflichtung dazu hat als Be sitzerin des Oybin und der dazu ge hörigen Wälder die Stadt Zittau. Sie hat auch schon viel für das ihrer Obhut anoertraute Kleinod getan und ist auch jetzt bereit, nach Kräften zu den Erhaltungskosten beizutragen. Aber die Lasten dieser Erhaltungsarbeiten, die sich auch in gewissen Zeiträumen wieder holen werden, können billiger weise nicht allein der Stadt Zittau aufgebürdet werden, die trotz früherer Wohlhabenheit durch die wirtschaftlichen Anforderun gen unserer Tage, durch große Aufwendungen für den nicht mehr aufschiebbaren Bau des städti schen Museums und anderes sehr in Anspruch genommen ist. In zweiter Linie ist die Regierung des Freistaates Sachsen verpflichtet, bei der Erhaltung des Oybin als eines seiner wertvollsten Natur- und Kunstdenkmäler mitzu wirken. Aber für die Einstellung einer größeren Summe in den Haushallplan des Jahres 1920 ist es einmal zu spät, zum andern erscheint die Finanzlage unseres Staates gegenwärtig gar zu trüb selig, als daß von der Volks kammer eine wirksame Bewil ligung ausgesprochen werden könnte. Für die Zukunst freilich hofft man auch für die Kunstdenk- mäler auf staatliche Hilfe. Das Erneuerungswerk am Oybin aber kann nach dem Gutachten des ZittauerHochbauamtes nicht wei ter hinausqeschoben werden, ohne daß den Ruinen unwiderbring licher Schaden geschieht. Deshalb will man mit den not wendigsten Ausbesserungen sofort beginnen, die Mittel dazu aber will man durch eine vom Staate zu genehmigende Geldlotterie be schaffen. Den Antrag beim Mini sterium des Innern auf Genehmi gung der Lotterie wird die Stadt Zittau stellen, das Landesamt für Denkmalpflege wird den Antrag unterstützen und auch sonst sür die Rettung des Oybin mit allen Kräften arbeiten. Es ist aber dringend zu wünschen, daß auch alle Freunde des Heimatschußes und der Denkmalpflege für diesen Plan in Wort und Schrift ein-