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Nr. 13 Gberlaufltzer Hsimatzsltung Hilfeleistung eine Abstandssumme, das sogen. Hofegeld. Ganz ähnlich verhielt es sich mit dem Holzmachergeld. Die Erbuntertanen hatten, je nach der Größe ihres Besitzes, Holz an das Stift zu liefern. So hatten Ober- und Niedercunnersdorf im Jahre 1667 je 225 r/2 und 213 Klafter Holz und Reisig aufzubringen. Auch hier gaben die Lieferanten nicht selten statt der Naturalien ein Äquivalent in Geld, das Holzgeld. Dieselbe Bewandtnis hatte es mit dem in den Wirtschaftsbüchern erwähnten Spinngeld, Schnittergeld, Handlangergeld, der Biersteuer, dem Branntweinzins u. ähnl. Anders ist das Schutzgeld anzusehen. Das wurde vom Stift von den Freien eingezogen, sofern sie sich der Ge richtsbarkeit des Stifts unterstellten. Sie erhielten dafür vom Stift Schutz des Eigentums und der Person zu gesichert. Die Hörigen waren an sich der domstiftlichen Gerichtsherrschast untertan. Das Schutzgeld galt lediglich, wie ja auch der Name besagt, als Entgelt für die Ver antwortung, welche das Stift übernahm, indem es den Schutz versprach. Etwaige Kosten, die dem Sklft bei Prozessen oder sonstigen Rechtsoertretungen erwuchsen (Botenlohn, Kanzleigebühren u. dergl.), mußten die Unter- tanen besonders tragen durch Zahlung der sogenannten Gerichtsgebllhren. An ferneren Einnahmen standen dem Stift die Pacht gelder zn. Anfangs verpachtete das Stift seine Lände reien nicht, da es in den Hofeleuten genügend Arbeits kräfte zu ihrer Bewirtschaftung hatte. Als sich später aber der Besitz vergrößerte, sah es sich doch genötigt, Teile davon in Pacht zu geben. Besonders gern ge pachtet wurden die domstiftlichen Mühlen, wie sich solche in Kirschau und Grubschütz befanden, da den Pächtern dann das alleinige Recht des Mahlens und Mehloerkaufs zustand, ein Privileg, das guten Verdienst abwarf. Noch mancherlei Einnahmen mären zu nennen, so die Abzugsgelder, die als eine Art Besitzwechselabgabe und Erbanfallstcuer anzusprcchen sind, die landes herrlichen Befreiungen, die sich meist auf Befrei ungen von Steuern erstrechten. Aber es geht schon aus den angeführten deutlich hervor, daß das Stift gut fun- diert war. Wenn auch die Einnahmen nicht immer gleichmäßig flössen, sondern durch Krieg, Mißernten und sonstige widrige Ereignisse zuweilen geschmälert wurden, so waren dies doch nur vorübergehende Erscheinungen. Im allgemeinen waren die Einkünfte reichlich, anders wäre es nicht möglich gewesen, daß das Stift zu einem so großen Vermögen kam, wie es im Mittelalter und auch darüber hinaus noch besaß. Die neue Gründung hatte gleich am Anfänge eine schwere Krise zu überstehen. Der Bischof ernannte zum ersten Propst des Budissiner Stifts den Propst Ditrich des Hochstifts Meißen. Er nahm indessen das Amt nicht an. Darauf ernannte der Bischof den Archidiakon Nikolaus zum Propst. Den nahmen aber die Kanoniker nicht an. Sie stellten sich auf den Standpunkt, ihren Propst selbst wählen zu dürfen. Außerdem verlangten sie einen Dekan als Vertreter ihrer Interessen dem Propst gegenüber und endlich Vermehrung der Domherrenstellen von sieben aus zwölf. Nach langem Hin und Her kam eine Einigung zustande, ihre Forderungen wurden bewilligt, doch mit der Bedingung, daß sie für diesmal noch den gegebenen Propst annähmen. Auch sollte die Wahl des Propstes künftig aus der Zahl der Meißner Domherren 173 heraus erfolgen, während sie den Dekan aus ihrer Mitte wählen durften. Die Pröpste haben dem Stift zu immer größerem Ansehen verhalfen. Mancherlei Veränderungen traten ein, sowohl in der inneren Verwaltung als auch in der Ein teilung des Bezirks: mancherlei Streit gab es zu führen, mit dem Landesherrn wie mit den Bautzener Mönchen: mancherlei Stiftungen und Geschenke fielen dem Domstift zu, von einfachen Geräten an bis zu ganzen Liegenschaften. So kam das Zeitalter der Reformation heran, welches die bewegtesten Jahre brachte, die das Stift überhaupt durchgemacht hat. Von seiner Gründung an hatte man sorgsam darüber gewacht, daß es immer und in allem abhängig vom Meißner Domstift bliebe. In der Refor mation nun geschah die Trennung zwischen beiden. Das kam so: Der Zufall fügte es, daß dem Bautzener Domstift 'damals ein Dekan vorstand, der sehr zum Protestantismus hinneigte, Pau! Küchler. Er las nicht nur fleißig Luthers Schriften, sondern predigte auch ganz in dessen Sinne. So konnte es nicht fehlen, daß schließ lich am Hochaltar der Domkirche das Abendmahl in beiderlei Gestalt gereicht, nach protestantischer Form getauft und auch die katholische Zeremonie abgeschafft wurde. Anfangs murrten zwar die Kanoniker hiergegen, schließ lich aber schwieg einer nach dem anderen und fand sich mit den Neuerungen ab. Als endlich der Propst Hie ronymus v. Kummerstädt (1559) das Gelöbnis des Zölibats brach und die Ehe einging, da hatte das Dom kapitel seinen Übertritt zum Lutherismus offen bekannt. Nun gab es auch in der Stadt kein Halten mehr. Die Protestanten, deren Zahl von Tag zu Tag wuchs und nach dem Borbilde ihrer geistlichen Hirten wachsen mußte, bekannten sich laut zu der neuen Lehre. Sie wurden kühner und verlangten den bis dahin katholischen Petri- dom für sich. Der Landeshauptmann Ullrich v. Nostitz (ch 1552) zeigte sich auch sogleich hilfsbereit und beschlag nahmte die Kirche für die Evangelischen. Zwar einigte man sich dahin, daß die Kirche zur Hälfte den Katholiken, zur Hülste den Protestanten gehören solle — seitdem ist sie Simultankirche —, immerhin, die Zeiten waren voll innerer Unruhe. Wie bewegt es damals in Bautzen zu ging, beweist u. a. die Tatsache, daß am 9. Juli 1561 der 73 Jahre alte Senior des Stifts Jakob Heinrich aus der Messe heraus „gestollen" — wie die Chronik sagt —, auf einen Wagen gelegt und unter dem Gejohle . der Menge entführt wurde. Erst in Königsbei^ habend nachgesandte Leute ihn den Räubern abjagen können. " Solches Treiben konnte natürlich dem Papste und dem streng katholischen Kaiser Ferdinand I. weder verborgen noch gleichgültig bleiben. Dieser schrieb in einem Briefe an das Domstift schon im Jahre 1527: „Wir haben Bericht empfangen, wie mancherlei Zwiespalt der Religion in eurer Mitte erwachsen, davon ihr gegen einander Haß und feindlichen Willen geschöpft, denselben etliche auf der Kanzel und wo ihnen das sonst möglich, und etliche wiederum nach ihrem Vorteil ausblascn, da mit ein Teil das andere dem Volke verunglimpft, in Verachtung und Neid zu bringen meint." Doch verhallte die Mahnung ungehört. Da befahl er am 28. Juni 1559 dem Domkapitel, „sorgsam einen Dechanten zu wählen, da aus dem bisher erfolgten Stillstände und dem Abzüge des verheirateten Propstes, sowie infolge des Gerüchts, daß sich der Bischof von Meißen von der alten katholi-