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I. Reaktionäre Experimente u. revolutionäre Gegenschläge. 771 ein Gesetz, das, wie der letzte in einer seiner glänzendsten Reden nachwies, ein be streitbares und bestrittenes Dogma zur Unterlage von Verbrechen mache; die Neli- gionswuth der Fanatiker, eines Donald und Marcellus, eines Chifflet und Duplcssts- Grenadan trug den Sieg davon. Das neue Verbrechen des Sacrileg wurde in die Landcsgcsctzc ausgenommen, nur mit Beseitigung der Verschärfung der Todesstrafe durch Abhauen der rechten Hand. Bei den Gerichten fand das Gesetz wenig Beachtung, nach fünf Jahren sank es unter der Macht der gesunden Vernunft. Wenn die Masse der Nation diesen Auswüchsen eines unzeitgemäßen Reli- Enu-häd,. gionseifers kühl gegenüberstand, so war die Entschädigungsfrage, von welcher Emigrant«», alle Klassen der Bevölkerung berührt wurden, um so mehr der Gegenstand öffent licher Aufregung und Spannung. Sowohl die Reden der Ultras, die wie La- bourdonnaye auf vollständige Herstellung der Emigranten in ihre vormaligen Güter drangen, als die der Liberalen, welche wieFoy in einem Meisterstück par lamentarischer Beredtsamkcit, die geschichtliche Vergangenheit und den antinatio nalen Charakter der Ausgewanderten beleuchteten, brachten im ganzen Lande den lebhaftesten Eindruck hervor. Bei der hochgehenden Fluth der Rcaction stand zu befürchten, daß es zu einem extremen Beschluß kommen möchte, der die Nation in neue bürgerliche Kämpfe und Unruhen stürzen würde. Dieser schlei chenden Furcht hatte es Villele zu danken, daß sein Entschädigungsgesetz weniger Widerspruch fand, als sein früherer Plan einer Rentenreduction. Wurden doch die Käufer und Besitzer der Nationalgüter von einem schweren Alp befreit, wenn durch einen öffentlichen Staatsact die früheren Einziehungen und Beschlagnah men gesetzlich anerkannt und sanctionirt, die klaffende Wunde geschlossen und durch Beseitigung der schwebenden Unsicherheit der Besitzstand selbst gewährleistet und im Werth erhöht wurde. So einigten sich denn Regierung und beide Kam mern über ein Gesetz, kraft dessen die ehemaligen Emigranten auf Grund einer Schätzung ihrer Einkünfte vom 1. Januar 1792, deren achtzehnfacher Gesammt- betrag als Capitalvermögensbestand angenommen ward, entschädigt wurden. Die festgestellte Entschädigungssumme belief sich auf nahezu eine Milliarde, die durch Einzeichnung von dreißig Millionen dreiprocentiger Renten in das große Schuldbuch des Staats gedeckt und in fünf Jahren durch jährliche Abtragung von je sechs Millionen getilgt werden sollte. Damit war dann wieder der Plan einer Umwandlung der fünfprozentigcn Staats papiere in Rentenschcine zu einem geringeren Zinsfuß verbunden, wobei indessen den Gläubigern, falls ste nicht die sofortige Auswechselung vorzogen, die Wahl unter drei Anerbietungen gelassen war. Das Gesetz war ein Compromiß, das naturgemäß auf beiden äußersten Flügeln seine Gegner hatte. Noch ehe die Kamniern ihre Sitzungen geschloffen, fand die Krönung in DN Krö. Rheims statt, die der französischen Nation keinen Zweifel mehr ließ, daß sie mitRh-im«. Riesenschritten in das alte Regime zurückwandern sollte, und die letzten Illusionen 29. M°i über die Gesinnung des Königs verscheuchte. Welchen Eindruck mußte es auf 49*