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770 n. Vom Wiener Congreß bis zur Julirevolution. Gesandte des Wiener Hofes in Paris an Ansehen gewann. Und als noch vor Ablauf des Jahres Alexander ins Grab stieg, fiel die Hauptniission der Heiligen Allianz, wie sich dieselbe im Laufe der Jahre in Wirklichkeit gestaltet hatte, im europäischen Süden den beiden Großstaaten Oesterreich und Frankreich zu. Neur Geschk. So wurde denn die „Vervollständigung der Restauration" in Angriff ge nommen. Nachdem der Kriegsminister Clermont-Tonnerre durch eine General stabsordnung 167 ältere Generale und höhere Offiziere, meistens Träger des Ruhmes der Revolutions- und Kaiscrkriege, darunter Vandamme, Grouchy, Drouot. Ornano, Excelmans. Subervic u. A. außer Dienst gesetzt hatte, an geblich ans Rücksichten der Sparsamkeit, in Wahrheit um die Armee von den Männern unkirchlicher Gesinnung zu säubern und sie für die neue auf „Katechi- sationen und Andachtsübungen" gegründete Militärdisciplin einzurichten; wur- db» den am 22. Deccmber eröffnetcn Kammern drei Gesctzcsentwürfe von höch ster Tragweite vorgclcgt. durch welche die Macht und Wirksamkeit der Kirche und ihrer Organe verstärkt und die ehemaligen Emigranten entschädigt werden sollten. Die beiden ersten „über die Einführung schwesterlicher Vereine" und gegen Kirchenfrevel „Sacrilcggesetz" genannt, wurden zuerst den Paics vorgelegt, bei denen sich mehr Mäßigung und Besonnenheit kund gab als bei der Abgeord netenkammer. der dritte Entwurf „über die Entschädigung der Emigranten" kam zu nächst an die Deputirten. von denen 150 Mitglieder der Congregation angehörten. 2an.-Mai Ucbcr vier Monate dauerten die Verhandlungen, wobei auf beiden Seiten alle Kraftmittel der Bcrcdtsamkeit in Anwendung kamen. Bei der herrschenden Zeit richtung und dem gewaltigen Apparate, welcher der Regierung und der königlich hierarchischen Partei zur Verfügung stand, war die Annahme der Gesetze kaum zweifelhaft; Alles was die Opposition zu erringen hoffen konnte, war eine Ab schwächung der mittelalterlichen Barbarei und des fanatischen Geistes, der das Ganze durchwehte. Das Kloster. So wurde in dem Klostergesetz, dem der geheime Plan zu Grunde lag, für den FM einer Herstellung der Majorate den Töchtern adeliger Familien die Möglichkeit einer standesmäßigen Versorgung zu schaffen, die Bedingung hinzugefügt, daß die Er richtung solcher klösterlichen Frauencongrcgationen nicht durch eine bloße Verordnung des Königs, sondern durch ein Gesetz zu geschehen habe. Das Tarn. Bei den Verhandlungen über das „Sacrilcggesetz" glaubte man sich in die finstcr- lkgg-std skn Zeiten der Inquisition und Priestertyrannei versetzt. Nachdem schon im vorher gehenden Jahre, als cs sich um ein Gesetz gegen Kirchendicbstahl handelte, die ultra montanen Heißsporne gegen die Gleichstellung der protestantischen Tempel mit ihrem „Hausgeräthe", in denen es nichts Heiliges gebe, und der katholischen Kirchen mit ihren gottgcwcihten Symbolen geeifert hatten, wurde jetzt ein Gesetz vorgelegt, worin die Entweihung der heiligen Gefäße mit Tod, die Entweihung der Hostie mit dem Tode des Vatermörders, der gewaltsame Einbruch in die Kirchen der Staatsreligion mit Tod, sonst mit Zwangsarbeit bedroht war. Vergebens bekämpfte eine gemäßigte, vorurtheils- sreie Minderheit, wie bei den Pairs Broglie, Laim, Mole und selbst Chateaubriand, bei den Deputirten Benjamin Lonstant, Bertin und vor Allen Royer-Collard