576 L. Vom Wiener Congreß bis zur Julirevolution. Koyaustische In den beiden Kammern waren die royalistischen Ultras weitaus in der ganz-». Mehrheit. Da die Thronrede bei Eröffnung der Sitzungen angedeutet hatte. Isis, daß einzelne Artikel der Charte einer Revision unterworfen werden sollten, „zur Vollendung der Verfassung"; so war es bei der in den gesetzgebenden Häusern vorherrschenden politischen Temperatur vorauszusehen, daß die von der Regie, ruug eingebrachten Gesetzesvorschläge zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit is. Ocibi. mittelst Strafedikte gegen alle aufrührerischen Kundgebungen in Thatcn und IS. Octbr. Worten. zur Beschränkung der persönlichen Freiheit durch Zulassung außer- n. N°«i-r. ordentlicher Verhaftungen, zur Errichtung von Prcvotalhöfen, halbmilitärischen Ausnahmsgerichten, durch welche alle als aufrührerisch bezeichncten Handlungen summarisch entschieden werden möchten, daß diese drei Gesetzesvorlagen in der schärfsten Fassung angenommen werden würden, um als Werkzeuge der Rache für die Vergangenheit und eines neuen Terrorismus zu dienen. Während der Verhandlungen, die bis gegen Weihnachten dauerten, kam in beiden Kammern ein Uebermaß von royalistischem Eifer zum Vorschein. Manche Pairs und Deputirte hätten lieber die ganze Charte abgeschafft gesehen. Jules Polignac und Graf Labourdonuaye-Blossac nahmen Anstoß an der Freiheit der Culte und wollten nur mit einer Verwahrung für die katholische Religion den Eid leisten. Der Todestag des königlichen Märtyrers, der 21. Januar, wurde zu einem Fest der allgemeinen Landestrauer erhoben und dem Andenken an die ermordeten Familienglieder eine Kapelle nebst Denkmalen der Sühne beschlossen; dem Herzog von Berry bei seiner Verlobung mit Caroline von Neapel eine Dotation von einer Million bewilligt. Die Antwort auf die Thronrede empfahl dem König, seiner Gnade Einhalt zu thun. Für die Auspflanzung der Tricolore schien einigen Abgeordneten die im Gesetz bestimmte Strafe der Deportation zu milde, sie verlangten die Todesstrafe. Hyde de Neuville meinte, man sollte die Zahl der ordentlichen Gerichte vermindern und die Unabsetzbarkeit der Richter aufheben. Als Le Voyer-dÄrgenson der Gräuel im Süden Erwähnung that. wurde er von dem königlichen Convent mit Murren vernommen, während man die salbungsvolle Rede des Herrn von Trinquelaque, daß man jene Thaten der Nothwehr nicht bestrafen dürfe, ruhig gehört ward. Die Heißsporne der Reaction verlangten, daß die „Kategorien" der von der Amnestie Ausgeschlossenen vermehrt und die Verbannungen durch Güterconfiscation verschärft würden, und klagten über die unzeitgemäße Milde des Königs und des Ministerpräsidenten, durch welche die Straferhöhung verhindert ward. Wir haben früher erfahren, wie groß auch so noch die Zahl der ausgewiesenen Bonapartisten und Königsmörder ivar. Ein Herr Duplessis de Grenedan beantragte die Abschaffung der Guillo tine, des königsmörderischen Werkzeugs, und die Herstellung des Galgens „mit allen seinen Vorrechten". Alle royalistischen Extravaganzen fanden in dem Kreise Artois-Angouleme Billigung und Unterstützung. Der Minister Vaublanc. der den reizbaren, ängstlichen und vorsichtigen Richelieu nicht zu allen seinen rigo-