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lung der zu befreienden deutschen Gebiete enthielt. Es wurde danach ein Cen tralverwaltungsrath eingesetzt, an dem russische und preußische Vertreter Theil nahmen. Diese Behörde sollte in den besetzten deutschen Ländern die vorläu fige Verwaltung führen, deren Hülssquellen, namentlich die militärischen, für die Verbündeten flüssig machen, ihre Einkünfte einziehcn. Der Verwaltungsrath trat unter dem Vorsitz Stein's, als russischen Vertreters, ins Leben; u. A. nahm auch der Regierungspräsident von Schön daran Theil. Das neue Amt stieß aber bei dem Mißtrauen der Mächte und der Angst der deutschen Fürsten vor Schmälerung ihrer Souveränität bald, wie wir sehen werden, auf die größten Schwierigkeiten. Militärisch! Seitdem Scharnhorst in Breslau die Leilung der militärischen Angelcgen- »ungen. beiten wieder in die Hand genommen, kam frisches Leben in die kriegerischen Vorbcreiiungen. Es wurde in umfassendster Weise gerüstet, gegen wen, wurde freilich zunächst nicht ausgesprochen. Die uns bekannten Organisationen, welche der geniale militärische Reformator ins Leben gerufen (S. 272 ff.), bewährten jetzt ihre Gediegenheit. Die zahlreichen kriegsgeübten Mannschaften, die nach kurzer Dienstzeit entlassen worden, wurden nunmehr einberufen und damit die Linicnbataillone auf die volle Kriegsstärke gebracht; zweiundfünfzig neue Re servebataillone wurden errichtet. Den Befreiungen von der Dienstpflicht, die auch nach Aufhebung des Werbesystcms noch für zahlreiche Gegenden und Städte sowie für die besitzenden und gebildeten Klassen bestanden und gerade den besten Theil der Nation dem Waffendienste entzogen, wurde durch Errichtung der frei- b-s-br. Lgrz.willigen Jäger zu Fuß und Pferd begegnet, welche als selbständige Abthci- lungen den Linienregimentern beigegcben wurden, sich selbst bekleideten und beritten machten und aus den bessern Volksklasscn hervorgingen, die nach den bisherigen Kantonsgesetzen vom Dienst befreit waren. Diese Jägerabtheilungen sollten eine Pflanzschule für Offiziere sein, deren man dringend bedurfte, und durch die Aussicht auf mancherlei Beförderungen und Auszeichnungen suchte " man die jungen Männer der besitzenden Klassen zum Eintritt zu bewegen. Eine ähnliche Stellung nahmen die in verschiedenen Provinzen errichteten „National- cavallerieregimenter" ein, ebenfalls aus freiwillig und mit eigener Ausrüstung dienenden Männern bestehend. Aber noch mißtraute man der Opferbereitschaft s-br. der Nation. Daher folgte wenige Tage später die Aufhebung aller Exemtionen von der Kantonspflichtigkeit für die Dauer des Kriegs. Die bisher Eximirtcn zwischen dem siebenzehnten und vicrundzwanzigsten Jahr, die nicht freiwillig in die Jägcrabtheilungen eingctreten. sollten danach zwangsweise in die Regimenter eingestellt werden, eine Bestimmung, welche allerdings die Freiwilligkeit dieser Jägerdetachemcnts stark in Frage stellte, sich aber auch bald als Ausfluß eines ganz unberechtigten Mißtrauens erwies, ebenso wie die andern Verordnungen und Strafandrohungen, welche der Kriegsdienst-Entziehung entgegenwirkcn - wollten. Allein alle diese Anstalten, so werthvoll sie waren, genügten nicht in einem solchen Kampf auf Leben und Tod. Es galt nicht allein die wehrfähige