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V. Dcr Norden und Nordosten Europas. 647 großen Lehm, die Graf- und Freiherrschaftm mit selbständiger Gerichtsbarkeit und Ver waltung eingczogcn, die nach deutschem Vorbild vor mehr als hundert Jahren einge führt worden, aber im schwedischen Staatsleben nie Wurzel geschlagen hatten. In fortschreitender Härte wurde die Reduction auf immer neue Kategorien von Gütern aus gedehnt, schließlich aus alle Besitzungen, die jemals, auch in den ältesten Zeiten, zur Krone gehört hatten; kein Rechtstitel, auch nicht Kauf oder Tausch, hinderte die Rück forderung. Auch in den später erworbenen Ländern, in den Ostseeprovinzen, in Pom mern und Bremen wurde die Reduction ausgesührt. Der Leiter des schwierigen finan ziellen Werkes war Claes Fleming, ein Mann von seltener Arbeitskraft und scho nungsloser Energie. Die ganzen Grundbesitzverhältnissc wurden umgcworfen Güter eingezogcn, von denen seit Jahrzehnten Niemand wußte, daß sic ehemals zur Krone gehört hatten, die von den zeitigen Inhabern wohl erworben und in gutem Glauben besessen waren; wo sich nur in alten Grundbüchern oder vergessenen Urkunden ein An spruch der Krone Nachweisen ließ, wurde er ohne Ausnahme und Rücksicht geltend ge macht. „Dcr König", sagt Carlson, „verfuhr hierbei nach den strengsten Grundsätzen. Das Recht des Staates stand in seinen Augen so hoch, daß jedes andere vor demselben zurücktrctcn mußte, und als der höchste Vertreter desselben glaubte er ohne Bedenken mit dem Bcsitzthum der Einzelnen verfahren zu können, wie es das Bedürfniß des Ge meinwesens erforderte. Seine Auffassung der Sache war, daß die Güter der Krone durch keine Verjährung aufhören konnten ihr rechtmäßiges Eigenthum zu sein, und es konnten und »rußten in Folge dessen Einziehungen gemacht werden, wenn sie für Be friedigung irgend eines öffentlichen Bedürfnisses nöthig waren. Aus Grund dieser Auf fassung maß er dcr Beweisform nicht das Gewicht bei, welches allgemein geltende Rechtsgrundsätze unzweifelhaft forderten". Viele reiche und mächtige Adclsfamilicn wurden vollständig zu Grunde gerichtet; keine vergangenen Verdienste, kein Ansehen und keine Würde, auch nicht die Verwandtschaft mit dem König schützte vor der ge fürchteten Reduction; ihr hervorragendstes Opfer vielleicht war dcr alte Reichskanzler- Magnus Gabriel de la Gardie; es gab keine große Familie, die nicht die empfindlichste Einbuße an ihrem Vermögen erlitten hätte, theilweise geradezu in Dürftigkeit versetzt worden wäre. In sechs Jahren war aus Privathänden an die Krone ein Capital in Grundbesitz übergegangen, welches mehr als 3 Mill. Reichsthaler jährlicher Rente gab. Man muß den damals herrschenden Werth des Geldes in Betracht ziehen, um sich die Größe der Besitzumwälzung vorzustellen. Aus dem Reichstag von 1686, wo schon aller Widerstand gebrochen war, wurde durch ein hart an dm Staatsbankerott streifen des, sehr willkürliches und unbilliges Verfahren, das im Wesentlichen in der Herab setzung des Zinsfußes und Abrechnung der früher bezahlten höheren Zinsen vom Capital bestand, die riesige Staatsschuld um mehr als die Hälfte vermindert. Es ist begreiflich, daß diese gewaltigen Finanzoperationen eine ungeheuere Aufregung hcrvorriesen; der Haß und die Verzweiflung machte sich in Schmähschriften, Drohungen und gefährlichen Eonspirationen gegen den König Luft; als Fleming in jungen Jahren dcr übermäßigen Arbeitslast erlag s1685), glaubte man an Vergiftung; viele Große, wie der ausge zeichnete Feldherr Otto Wilhelm von Königsmark, traten voll Unwillens in fremde Dienste. Nirgends erregte die Reduction größere Mißstimmung und Gährung, als in Livland, wo eine mächtige, reiche und trotzige Ritterschaft waltete und keine ange stammte Loyalität gegen das schwedische Königthum bestand. Aber auch hier wurde das Werk der Rückerstattung schonungslos durchgcsührt, besonders unter dem harten und energischen Gouverneur Graf Hastfehr. Als Wortführer der Ritterschaft trat da mals schon der Hauptmann Johann Rcinhold von Patkul aus, ein ehrgeiziger, rach süchtiger und intriganter Mann aus altem livischem Adel. Mit Mühe wurde der Aus-