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L. Die letzten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts. Prinzessin, welche durch ihren Bckehrungseifer und fanatischen Sinn dem Gemahl sehr lästig ward und am Ende in religiösen Irrsinn verfiel, ihm nicht das er> t sth"le häusliche Glück für seinen Lebensabend brachte. Er überstand auch diese Vorgänge nicht lange; nachdem ihm zwei Enkel frühzeitig gestorben, hatte er ein Jahr vor seinem Tod noch die Freude die Geburt eines dritten zu erleben; war Friedrich, in der Folge „der Große" genannt. ^Erwerbun- Die territoriale Vergrößerung des preußischen Staats unter Friedrich I. war nicht gcn unter bedeutend. Er kaufte (1697) von dem gcldbedürftigen August dem Starken von Sachsen Friedrich I. tzjx Vogtci über Stift und Stadt Quedlinburg und das Rcichsschulzenamt in der Stadt Nordhauscn; doch gelang die Besitzergreifung, deren Rcchtsgültigkeit bestritten wurde, erst als der König die Städte mit Truppen besetzte, und auch in der Folge erhoben sich aus diesem zweifelhaften Kaufgeschäft nach mancherlei Verwicklungen. Ferner nahm Friedrich die dem großen Kurfürsten als Pfandschaft für eine Kriegsentschädigung zugcsprochenl l«W. Stadt Elbing mit Gewalt in Besitz (S. 615) und fügte sic, als die Summe nicht bezahlt wurde, dauernd dem preußischen Gebiet bei. Die bedeutendste Erwerbung, freilich aber wegen der weiten Entfernung und der fremden Nationalität von zweifeb haftem Werthe, war die Souveränetät über Neufchatcl und Valengin Melsch' Neuenburg), ein Stück der oranischcn Erbschaft, die nach dem Tode des kinderlose» Königs Wilhelm von England (1702) an König Friedrich, den Sohn der oranische» Luise fiel. Nach dem Aussterben des Hauses Longucvillc (1707) besaß das Haus Nast sau-Oranien unzweifelhaft die nächsten Erbrechte aus das Fürstenthum, und der Erbe der oranischen Ansprüche war König Friedrich. Trotz des Widerspruchs Ludwigs XlV> und einer ganzen Reihe anderer Prätendenten gelang cs dem preußischen König, der auch im Lande den meisten Anhang hatte und von den Ständen anerkannt wurde, sei»" Erbrechte durchzusetzen und im Frieden von Utrecht die Bestätigung seiner Souver»' Uctät zu erlangen. Doch war das Verhältniß stets nur eine lockere Personalunion; >» eine eigentliche politische Verbindung konnte das ferne Land mit dem nordischen St»»" nicht treten. Aus der oranischcn Erbschaft, welche übrigens zu häßlichen Zerwürfnisse» mit Holland und dem von dem letzten Oranier gegen den alten Chevertrag des große» Kurfürsten zum Erben eingesetzten Seitenverwandten, Johann Wilhelm Friso vo» iii2. Nassau-Dietz führte, erwarb Friedrich schließlich auch die Grafschaft Mörs, indem er d>" Holländer mit gewaffneter Hand daraus vertrieb. Durch Kauf wurde ferner ein große" Theil der Grafschaft Tcckelnburg an der Ems mit dem preußischen Staat vereinigt. 2. Schweden im siebzehnten Jahrhundert. I. Schweden unter der Ztönigin Christine. MmdeUäh- Gustav Adolf hinterlicß von seiner Gemahlin, der brandenburgischen Mab' sonore, eine einzige Tochter, Christine, die bei des Vaters Tod noch im z»b 8. Decbri testen Kindesalter stand. Die Stände faßten alsbald den Beschluß, eingedc^ ' des Erbvertrags von Norköping (XI., 886), in Ermangelnng männlicher Mcb' kommen des seligen Königs das „hochgeborne Fräulein" als erkorene König'" und Erbfürstin Schwedens anzuerkennen; während ihres minderjährigen Alb'''' möchten die fünf hohen Reichsämter, der Drost, der Marschall, der Admiral' der Kanzler und der Schatzmeister, die Verweserschaft führen. Die Würden Drosts und des Schatzmeisters, die erledigt waren, wurden zugleich neu best')'