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V. Der Norden und Nordosten Europas. 615 Einen Monat später schloß auch Dänemark Frieden mit dem Nachbarliche. Als die Holländer eine Uebereinkunft mit Schweden cingingen und ihre Flotte, die den ganzen insularen Kriegsschauplatz beherrscht hatte, aus dem Sund zurückzogen, hatte man auch in Dänemark keine Neigung den Kampf fvrtzusetzcn. 2n diesem Kopenhagens Frieden ^'2un> >««», wurde im Allgemeinen der Rothschilder Vertrag bestätigt, doch wurde der Artikel über den Ausschluß fremder Flotten von der Ostsee aufgehoben und Dronthcim in Norwegen nebst der Insel Bornholm an Dänemark zurückgcgeben. Die von den Schweden besetzte und Brandenburg als Pfandschaft zugcsprochenc Stadt Elbing wurde den Polen überliefert und von diesen auch nicht hcrausgegeben; erst unter dem Nachfolger Friedrich Wilhelms <1698) wurde die Stadt mit Gewalt unter brandenburgische Hoheit gebracht, was in Polen große Aufregung und fast einen neuen Krieg erzeugte; die Pfandsumme wurde jedoch nie bezahlt und die Stadt blieb auf immer brandenburgisch. Einige Jahre nach dem Friedensschluß strebte der Kurfürst mit Erfolg, sich dcs^M^A. Besitzes der wichtigen Stadt Magdeburg zu versichern. Das Erzstift war ihm im bucg. westfälischen Frieden als erbliches Herzogthum nach dem Tode des damaligen Verwesers, des Prinzen August von Sachsen, zugesichert worden (XI., 1015), mit dem Rechte, sogleich die Huldigung entgegenzunehmen. Im Erzstift fand er auch keine große Schwie rigkeiten, wohl aber in der Stadt, welche nach wie vor ihre Reichsfreihcit behauptete und aufrecht zu halten suchte und sich auf eine dunkle Fassung des Friedcnsinstru- ments stützte, welche zwar keine Anerkennung der städtischen Freiheit enthielt, doch aber zu Gunsten ihrer Ansprüche gedeutet werden konnte. An der Spitze der Bürger schaft stand damals Otto Gericke, der berühmte Erfinder der Luftpumpe. Um die Huldigung zu erzwingen, zog der Kurfürst ein gewaltiges Heer um die Stadt zusam- men. Der schwache Administrator war im Einv^ständniß und die Bürgerschaft sah sich genöthigt, den Treueid zu leisten und eine brandenburgische Besatzung aufzunehmen, gegen die Zusicherung, daß ihre Rechte und Privilegien nicht beeinträchtigt werden sollten. Bei dem Tode des Administrators (1680) fiel dann der wichtige Besitz in die alleinigen Hände des Kurfürsten. 3. Dre Souveränetät in Preußen. Nachdem der Kurfürst von Brandenburg die Souveränetät über das Her- zogthum Preußen erworben, war es sein eifrigstes Anliegen, dieselbe durchzu-P"»ße». führen und praktisch geltend zu machen, und zwar in dem weiten unbeschränkten Umfang, in welchem er und die Fürstenschaft jener Zeit landesherrliches Recht verstanden. Die Freiheit und die bedeutende Macht, welche die dortigen Stände besahen und eifersüchtig hüteten, war seinem herrischen und autokratischen Sinn aufs Aeußerste zuwider. Das durch den Krieg hart mitgenommene Land seufzte unter einer von Jahr zu Jahr steigenden, unerträglichen Steuerlast und nahm die neue Souveränetät, die sich zunächst in nichts als Geldforderungen, Militär druck und Mißachtung der alten Landesfreiheiten zeigte, keineswegs freundlich auf. Die Mißstimmung, die namentlich unter der Königsberger Bürgerschaft, aber auch unter dem Adel und der lutherischen Geistlichkeit hervortrat, nahm bisweilen einen sehr heftigen Charakter an und führte wiederholt zu Hülfegesuchcn an den Warschauer Hof. An der Spitze der städtischen Opposition stand der