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>elndcn ie Ge- Rcister e seiner cn und HVII. s Par» i curo« er Art. bcr ui» ladung laincnt leligio» lilitäri- die Be« is Par- - Frage könne, noch i>» icnts i» .'utatio» vcispro- gcnug, cs ihn, religio« auf dB i Peers, lltc, die ^iema»^ zu A»» ivo Lud' chtsstnttk inzösische zu. Zu' änzcndeU l> Polal- o zurück' i, scineU ltung Hl. England unter den zwei letzten Stuarts u. Wilhelm III. 555 v. Die neue Staatsordnung. Allein wie Traume bei Anbruch des Tages so zerrannen diese Hoffnungen D-- Conrcn- u»d Entwürfe des Königs vor den Ereignissen, die seiner Abreise auf dem Fuße^rmz^ folgten. Verstimmt über die Zurückweisung traten die Lords zu einer Bcrathung " * Zusammen, wie man jetzt, nachdem der König selbst das Reich aufgegeben, zu snieni geordneten Staatswesen gelangen könne. Unter dem Impulse der that- iächlichcn Lage erhielten die Whigs die Oberhand. Sie kamen zu dem Entschluß, sine Convention d. h. eine parlamentarische Versammlung ohne königliche Aus- Ichreibc» cinzuberufcn und den Prinzen von Oranicn zu ersuchen, dabei mitzu- ^irke» und bis zum Zusammentritt der Stände die Administration des Landes in die Hand zu nehmen. Zu dem Zweck lud Wilhelm alle Mitglieder, die in den Parlamenten Karls II. gesessen hatten nebst dem Lordmayor und dem Stadtrathc i'oii London zu einer Zusammenkunft ein. Sic fand im Sitzungssaal des Unter- Hauses statt, nicht als ob sich die Berufenen für ein rechtmäßiges Parlament an- 8Zehen hätte», sondern weil dieser Raum allein groß genug war, die Menge zu Wn. Das Resultat ihrer Bcrathung war ein Ansuchen an den Prinzen, er ">äge die Rcgicrungsgcwalt interimistisch in die Hand nehmen und die zur Wahl kincr Convention erforderlichen Ausschreibc» erlassen. Denn in Irland und in Schottland traten bereits Erscheinungen zu Tage, die, sollten sic nicht zu Anarchie o»d Bürgerkrieg sich steigern, ein festes auf militärische Macht gegründetes Rc- üa»ent nothwendig machten. Wilhelm von Oranien kam der Aufforderung der Pkksammlnng nach. Während die Wahlen zu der Convention in herkömmlicher ^eise vor sich gingen, handhabte er die öffentliche Gewalt mit königlicher Autorität fand überall willigen Gehorsam. Aus dem Landheer und der Marine ^»rden die katholischen Offiziere und alle Elemente von zweifelhafter Treue ent- ^nt, wobei Lord Churchill dem Regenten behülflich war; eine Anleihe von ^00,000 L St. für den Staatsbedarf kam in vier Tagen durch freiwillige Bel age zusammen; wo die Wahlen vorgenommen wurden, zogen sich die Truppen funick, um jeden Schein einer Einwirkung zu vermeiden. An dem bestimmten ^g, 22. Januar alten, 1. Februar neuen Stils trat die Convention zusammen, s^Pbr. ^>vohl die neuen gewählten Gemeinen als die erblichen Peers, die Bischöfe und t^ds. Die ganze gesetzgebende Macht trug das Gepräge eines regelmäßigen nur ohne die Autorität eines Königs. Beide Häuser begrüßten in "»er Adresse den Prinzen als das glorreiche Werkzeug zur Befreiung des König- j^chs von Papstthum und Knechtschaft, sprachen ihm den Dank der Nation für bisherige Verwaltung aus und ersuchten ihn bis zur Vollendung ihrer con- OOuirendcn Arbeite» die Regierungsgewalt in derselben Weise fortzufiihren. Seit einem halben Jahrhundert waren die fundamentalen Begriffe des eng- D« Thron Ochen Staats so vielseitig entwickelt und klargestellt, die Prinzipien einer repräscn- crku!!?'^ "tiven Erbmonarchie von der Grenzlinie republikanischer Selbstverwaltung bis