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111. England unter den zwei letzte» Stuarts u. Wilhelm III. 537 von dem Throne sollte der Katholicisnnis dauernd Besitz nehmen. Denn seit einiger Zeit sprach man davon, daß sich die Königin in gesegneten Umständen be fände. Das Volk war ungläubig; man meinte, es sei eine Wiederholung des Falles von Maria Tudor. Der König aber war nun um so eifriger bedacht, den Tcstcid wegzuschaffen, damit nicht wieder eine Agitation für die Ausschließung eines katholische» Thronfolgers ins Leben treten oder eine protestantische Vor mundschaft unter dem Schilde der Landesgesetze eine Erziehung nach dem Be kenntnis; der Staatskirche vornehmen könne. Die Jndulgenzerklärnng wurde von Neuem verkündigt und zwar mit dem Zusatz, daß sie in allen Kirchen zur Zeit ^ M-n i«ss. des Gottesdienstes verlesen werden solle. Petre hatte im geheimen Rathe den Befehl durchgesetzt, um die Prälaten zu entehren oder zu verderben. Und in der That kam nun die anglicanische Geistlichkeit in eine schwierige Lage: sollte sie durch Folgsamkeit eine Maßregel gutheißen, die gegen sie selbst gerichtet war, oder durch Widerspruch sich eines Ungehorsams gegen König und Obrigkeit schuldig machen? Der Erzbischof Sancroft, ein gemäßigter Mann von tiefem religiösen Gefühl und durchdrungen von der Wahrheit seiner Kirche, ging mit einigen Bi schöfen zu Rathe, wie sie sich gegenüber der zweischneidigen Anordnung verhalten wollten. Auch Henry Clarendon, ein eben so aufrichtiger Anhänger des König thums als strenger Gegner der katholisch-nonconformistischen'Tendenzen des Stuart, wohnte der Berathung in Lambeth-House bei. Man einigte sich zu ^ Mai. dem Beschluß, daß die Jndulgenzerklärung nicht verlesen werden sollte. Um aber einen offenen Akt des Ungehorsams zu vermeiden, wollten sie den König selbst durch eine Adresse um Zurücknahine des Gebotes ersuchen. Diese Adresse wurde sechs Tage später in einer großen geistlichen Conferenz, zu welcher'sich die ge-^-M«,. lehrtesten und angesehensten Prälaten einfanden, wie die Bischöfe Kenn von Bath und Wells, Trelawney von Bristol, die Deans, Tillotson, Stillingsleet, Tennison u. a. bernthen und entworfen. Zur Rechtfertigung ihres Schrittes führten sie den seitdem in allen Verfassungsstaatcn gültigen Grundsatz an, daß alles Gesetz widrige, das in des Monarchen Namen angeordnet werde, nicht ihm, sondern seinen Ministern und Räthen zur Last falle; daß es somit gestattet sei, von einem Erlaß des geheimen Raths an den König selbst zu recurriren. Als die Adresse, worin die Prälaten neben der Betheuerung ihrer loyalen Gesinnung die Bitte aus- sprachen, der König möge den Befehl der Verlesung der Declaration in den Kirchen zurückuehmen, ausgestellt und unterzeichnet war, wurden sieben Bischöfe gewählt, welche das Schriftstück dem König überreichen sollten. Der Erzbischof war nicht i» der Zahl, weil ihm wegen seiner Weigerung den Sitzungen der hohen Com mission beizuwohnen der Hof untersagt war, auch nicht Compton, der suspendirte Bischof von London, obwohl er der Versammlung angewohnt hatte. Der König gewährte die erbetene Audienz; er mochte glaube», daß die Kirchenmänner ihm Mai einige demüthige Vorstellungen machen wollten. Aber wie erstaunte er, als er beim Durchlcsen der Bittschrift eine Protestatio» fand, als das Recht der Decla-