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528 L. Die letzte» Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts. Anhänger einer Glaubcnsform gelten lassen, die ihnen nur als „Götzendienst" erschien; sie hätte am liebsten den Ausdruck „Papisten" angcwcndct, am Ende verstand man sich, sie als „die von der römischen Genossenschaft" zu benennen. Nicht einmal die Lords os Articlcs, welche die Gesetzvorlagen vorzubereitcn hatten, konnten von Murray bewogen werden, mehr als die Freiheit des Privatgvttcsdicnstcs zu gestatten; in allem Andern hielten sic an der bisherigen Vorschrift fest, ohne Eidesleistung sollte niemand weder ein bürgerliches noch ein militärisches Amt bekleiden dürfen. Es half nichts, daß die Par teigänger des Königs die Absicht durch eine weitere Fassung zu verhüllen, den Schutz der Gesetze auch auf Presbyterianer und Dissenters auszudchncn suchten; die Schotten ließen sich nicht täuschen ; laut wurde die Ansicht ausgesprochen, „Tolcranzgcwährung liege nicht in dem Bereiche der weltlichen Obrigkeit und sei unvereinbar mit Gottes Geboten; ihr Zweck sei,. Tyrannei aufzurichten und die Herzen der Protestanten dein PapismuS zu öffnen und somit Ketzerei, Gotteslästerung und Abgötterei zu gestatten". Ergrimmt über die Widerspenstigkeit der Stände prorogirte der König auch das Edin- Juni ross, hurger Parlament, um wie in England den Weg der Eigenmächtigkeit und Willkür einzuschlagcn. Er versicherte die schottischen Katholiken seines Schutzes, den er vermöge seines Supremats und seiner königlichen Prärogative ohne Berufung auf das Dipcnsations- rccht gewähren zu können glaubte, entfernte mehrere Mitglieder, die nicht willfährig genug schienen, aus dem geheimen Rath, darunter Mackenzie von Rosehaugh, einen beredten Rechtsgelchrten, und rief Douglas von allen seinen Aemtern ab. Von der Zeit an traten die antikatholischcn Partciverwandten in Schottland und England ein ander näher. Sie erkannten die Gleichartigkeit ihrer Ziele: die Landcsreligion und die gesetzlichen Rechtsordnungen gegen Papismus und Absolutismus zu vcrtheidigcn. Da wie dort widerstrebte nian der Abschaffung der Pönalgesetze und der Eidesleistungen weniger aus Intoleranz als aus Besorgniß, daß der Romanismus, wenn er nicht mehr durch gesetzliche Schranken gebunden wäre, durch die Gunst und Unterstützung der Krone allmählich die Oberhand gewinnen und die aus der Reformation hcrvorgcgangenen kirchlichen Formen und Lehren untergraben würde. Daß diese Besorgniß nur zu ge gründet sei, lehrte das Beispiel Irlands. Äolisch- Ass Jacob II. die Regierung antrat, stand Ormond noch immer als wahrer Irland. Vicekönig an der Spitze der Verwaltung und der Heeresmacht in Irland. Cr hatte das hohe Amt als Lohn seiner Verdienste und seiner Loyalität aus Karls Ib Händen empfangen. Jacob rief denselben bald ab. Der Lordlieuteuant lud seine Offiziere zu einem Bankette, trank aus einem bis zum Rande gefüllte» Becher auf das Wohl des Königs und schiffte sich nach London ein. Daraus theilte Jacob die Stelle: die bürgerliche Verwaltung übertrug er dem Lord Cla rendon, dem zweiten Sohne des ehemaligen Kanzlers und Bruder der ersten Ge mahlin des Königs, zum Oberfeldherrn über das stehende Heer, das sich aus 7000 Mann verschiedener Waffengattungen belief, ernannte er den erwähnte» Talbot von Tyrconnel, einest verschmitzten Irländer, welcher das Blut seiner nor mannischen Ahnen verleugnend die Leidenschaften und den Fanatismus sci»^ irischen Landsleute in seiner Seele trug. Irland lag noch in den Fesseln, dieCroi»- well der Insel angelegt: die Herrschaft und der größte Theil desGru»deigeuthui»§ war in den Händen der englischen Colonisten, die der Protektor vorgefunden oder ucuangesiedelt hatte und die auch unter Karl II. in ihren Besitzungen und Rech- Hl. die § tSrf. 8iiie Mi »ich ^te; Tch Hl» sie c Sar »tc e»> »»d