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oder au» and durö> ernenne» aus wurde esctze ei»' bzugebe»^ gl and, >» England betrachtet- m. An>e> n züglet siegen de» etung d<! und sei» vetchc kei» >. > richterliehl m Vorths dem Tr»s' tegierung^ nun erivie' den kath»^ -falz mitte" der ichern Ä»k Vortheil'- lndcn, ni»»' III. England unter den zwei letzten Ltuarls u. Wilhelm III. 525 chisationsstundcn die Mahnung an die Versammelten richtete, „fest zu halten an dem protestantischen Glauben und sich nicht von den Jrrthümern des Papstthums umgarnen zu lasten". Die von Papistischer Seite mehr und mehr hcrvortrctcnde Anstrengung, die römisch-katholische Kirche als die allein wahre darzustellcn, forderte die Gegenpartei zum Widerspruch heraus. Die Controvcrspredigtcn wurden immer lebhafter; der Pfarrer von St. Gilcs in London, John Sharp, ein sehr geachteter Kleriker, von an erkannter Loyalität, bewies in einer Kanzclrede, daß die anglokathotische Kirche als die wahrhaft apostolische zu betrachten sei, und entwickelte den Begriff der Katholicität nach der Auffassung der bischöflichen Hochkirche. Diese oppositionellen Kundgebungen des englische» Klerus reizten den Ingrimm des Königs. Sollte er dulden, daß man eine Kirchenlehrc, zu der er sich selbst bekannte, des Jrrthums zeihe? Er stellte daher an die Oberhäupter der Geistlichkeit die Forderung, daß sie alle Controverspredigten, in welchen die Dvctrincn der katholischen Kirche angefochten würden, verbieten sollten. Sein Zorn richtete sich in erster Linie gegen den Bischof von London. Er hatte gleich nach der Vertagung des Parlaments, wo der Prälat an der Spitze der Opposition bei den Lords gestanden, denselben aus dem geheimen Staatsrath ausgeschlossen und ihm alle weltlichen Aemter entzogen; jetzt gedachte er ihn auch aus seiner kirchlichen Stellung zu verdrängen, weil er nicht unbedingt den königlichen Befehlen gegen die Geistlichen der Hauptstadt Folge leisten, insbesondere den vr. Sharp nicht ohne Verhör und Unter suchung von seinen pfarramtlichen Verrichtungen suspendiren wollte. Um zu diesem Ziele zu gelangen, stellte er sich auf den Standpunkt der anglicanischcn Staatskirchcn- lehre, wonach der König zugleich das Oberhaupt der Kirche war und somit von dem gesammtcn Klerus unbedingten Gehorsam fordern durfte. Ein anderer Sinn konnte doch dem zur Prärogative der Krone gehörenden Supremat nicht beiwohnen. Und so "eignete sich denn das merkwürdige Schauspiel, daß ein katholischer König im Interesse der römisch-katholischen Kirche ein Recht in Anspruch nahm und übte, das nach den Trundlehrcn dieser selbigen Kirche eine arge Sünde und Ketzerei war, daß er als oberster Bischof sich Handlungen zu Gunsten des Papismus gestattete, welche vom Standpunkte des römischen Primats als ein unerträglicher Eingriff in die oberhirtlichen Rechte des Nachfolgers Petri, in die hohenpriesterliche Autorität des Pontificats erscheinen mußten. Zacob erklärte offen, sagt Macaulay, „daß durch eine weise Fügung der Vorsehung die Akte über den Supremat das Mittel sein würde, den verhängnißvollcn Bruch zu heilen, den sie hervorgcbracht; Heinrich und Elisabeth hätten sich eine Herrschaft angemaßt, welche rechtmäßig dem heiligen Stuhle gehöre; diese Herrschaft wäre durch den Gang des Erbfolgercchts auf einen rechtgläubigen Fürsten gekommen und sei von diesem für den heiligen Stuhl auszuüben. Er sei durch das Gesetz ermächtigt, kirchliche Mißbräuche abzuschaffen, und der erste kirchliche Mißbrauch, den er abschaffen werde, sei die Frei heit, welche die anglikanische Geistlichkeit sich herausgenommen hätte, ihre Religion zu vertheidigen und die Lehren Roms anzuseinden". Dieselbe Institution also, durch welche einst die Trennung der anglicanischcn Kirche von dem Papstthum vollzogen worden, sollte jetzt zum neuen Bunde mit Kommission, der Curie gebraucht werden. Zu dem Zweck übertrug der König die obcrkirchliche und suntinepiscopale Autorität, welche ihm kraft des Suprcmatgesetzes ent wöhnte, auf einen Oberkirchenrath von sieben Mitgliedern, welcher zugleich dieJun wsa. geistlichen Befugnisse, die einst Heinrich VIII. seinem Gcneralvicar Thomas Cromwell zugewendct (X, 582 ff.), mit der Gewalt der „Hohen Commission" unter Elisabeth vereinigen sollte, ein höchstes Jnquisitionstribunal mit unbe-