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524 L. Die letzten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts. IH- ^ Recht habe, von den Gesetzen zu dispensiren, sei cs aus Rcchtssinn oder aus Scheu vor künftiger Verantwortlichkeit, wurden ihrer Stellen enthoben und durld dienstwilligere Rechtsniänner ersetzt. Denn die Befugnitz, Richter zu ernenne» und vom Amt zu entfernen, gehörte zu der Prärogative der Krone. Darauf wurde Jum »iss. von dem Lordoberrichtcr eine Commission von zwölf Auslegern der Gesetze ei»- berufen, um ein entscheidendes Gutachten über das Dispensationsrecht abzugebei» Zehn erklärten, cs stehe i» der Macht des souveränen Königs von England, i» gewissen Fällen von den Reichsgesctzen zu dispensiren; die Gesetze von England argumentirte man, seien Gesetze des Königs, so habe man sie von jeher betracht^ folglich stehe es in seinem eigenen Ermessen, Ausnahmen zu gestatten. Zwc> widersprachen und büßten deshalb ihre Stellen ein. Und nun wurden züglet Schritte gethan, dem neuen Kronrecht praktische Folg» zu geben. Gegen de» katholischen Oberst Sir Edward Hales wurde Klage wegen Ucbcrtretung de! Tcsteides erhoben; er berief sich auf des Königs Dispcnsationspatcnt, und sei» Vertheidiger bewies, daß der Dienst des Fürsten eine Pflicht sei, auf welche kei» parlamentarisches Statut einwirkcn könne. Hales wurde freigcsprochcn. N^achöusi- Der König hatte gesiegt; das Dispensationsrccht war der Krone durch richterlich" nmg'öng-Entscheidung zugesprochcn und Jacob beschloß, dieses große Privilegium zum Vorths lande. ^ katholischen Küche: auszunutzcn. Mit dem Eifer eines Missionars und dem Traf" eines Fanatikers legte er Hand an das Werk, das er für seine wichtigste Regierung ausgabc ansah. Der Papst hatte einen Botschafter nach London geschickt; nun er»'»' derte Jacob die Aufmerksamkeit durch eine Gegcngesandtschaft; er gestattete den kath»' lischen Lultus und veranlaßt den Geschäftsträger des Kurfürsten von der Pfalz mit»"» in der City eine Kapelle einzurichten, in welcher die Katholiken der Stadt der Äff anwohncn könnten; er gewährte den Jesuiten und andern Ordensbrüdern sichern enthalt im Reiche, beförderte Bekehrungen durch Anstellungen und andere Vorths ließ Geistliche, die zum römischen Glauben übcrtraten, im Besitze ihrer Pfründen, lieh Bisthümer, die in Erledigung kamen, an Prälaten von zweifelhafter Rechtgläubig kcit oder zweideutigem Charakter. Die Aussicht auf irdischen Lohn, auf Acmtcr »» Ehrenstellen verfehlte ihre Wirkung nicht bei den Schwachen und Leichtsinnigen, ^ Verführung war zu lockend und das Beispiel von Oben gab Manchem Scheingrü»^ zur Beschwichtigung seines mahnenden Gewissens. Wir wißen, daß alle, die unters vorhergehenden Regierung wegen Verweigerung des Suprcmatscidcs in Haft gcbrog worden, ihre Gefängnisse verlassen durften, darunter auch einige Quäker und P»^ stantische Dissenters. Damit aber nicht die Meinung aufkommen möchte, als ob d' Königs Herz auch mit diesen Mitleid empfände, seine Toleranz sich weiter als über ' Grenzen der römisch-katholischen Kirche erstrecke, gab er Befehl, daß das sranzösst". Buch des Hugcnottcn-Geistlichen Jean Claude über die Verfolgungen der Protestan^, in Frankreich durch Hcnkcrshand öffentlich verbrannt werden sollte; und da er >». verhindern konnte, daß in den englischen Kirchen Collecten zur Unterstützung der st» tigen Glaubcnsverwandten veranstaltet wurden, so suchte er die Vcrtheilung der Bcitv» dadurch zu erschweren, daß er den Ucbertritt zur anglicanischm Religion als Beding»^ des Empfanges aufcrlcgte. Alle diese Maßregeln brachten indessen nur geringe Triun'l^ zumal da die englische Geistlichkeit durch die drohende Gefahr auch ihrerseits zu gröst^ Eifer ausgestachclt ward und ohne Unterlaß von den Kanzeln herab und in den - chisatiw Protest« zu lasse römisch zum D Pfarrer erkannt wahrhc der Ar englisch Kirchen die Ob welchen Sein 3 nach de den Lo alle w e zu vcr der Ha suchunl Ziele z lehre, gesami doch kr ereigne der rä Grund Bischo des rc Nächst Jacob Akt-Ü den st welche des E den h< abzust heit, , verthe> Kirch> derC und wohn gcistss Croir unter