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502 L. Die letzten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts. wegung bildete London. Die Bürgerschaft, die einst am meisten für die Herstel lung des Stuartschen Königthums gewirkt hatte, hielt jetzt entschieden zu der Opposition. Bis in den Gcmcinderath und die städtischen Behörden war der Factionsgeist ^gedrungen. Shaftesbury hatte sich das Stadtbürgcrthum erwor ben, war in eine Zunft eingetreten, stand mit den einflußreichsten Männern der Kaufmannschaft in Verbindung. Die großen Privilegien, die sich die City nach und nach erworben, verliehen ihr einen hohen Grad von Autonomie im Gerichts und Verwaltungswesen. Diese municipalen Rechte, welche auf die Zusammen setzung der Jury so großen Einfluß übten, beschloß nun die Regierung zu be schränken. Aus einigen Säßen der Associationsakte und der Petitionen, welche auf revolutionäre Tendenzen gedeutet werden konnten, wurde gefolgert, daß die Communalverwaltung ihre Befugnisse überschritten habe, und wenn gleich die Häupter der Whigpartci die Acchtheit der vorgebrachteu Schriftstücke bestritten, oder durch mildernde Interpretation der Ausdrücke die loyale Haltung nach wiesen ; so wurde doch von den Rechtsgelehrten der Krone eine gerichtliche Prü fung der städtischen Privilegien eingeleitet. Das Urtheil, daß die Stadt ihren Freibrief verwirkt habe, wurde wohl nicht in seiner ganzen Strenge aufrecht er halten, die Vernichtung der Charters nicht nach ihrem ganzen Umfang durch geführt; allein die Regierung nahm davon Gelegenheit, der Wahlsreiheit der Gemeindebehörden Schranken zu setzen; Lordmayor und Sheriffs, von denen die Liste der Geschworuen ausging, sollten in Zukunft von einer königlichen Be stätigung abhängig sein. Dieses Verfahren wurde auch in andern Städten nach- geahmt, wobei sich der Oberrichter Jeffreys durch Eifer und Thätigkeit für die Sache des Königthums besonders hervorthat. Ueberall wurde der Krone das Bestätigungsrecht der städtischen Magistrate und damit größerer Einfluß auf die Besetzung der Schwurgerichte zugewendet. finge Jacobs Seitdem war das Ansehen und der Einfluß der Whigs im Abnehmcu; gesichert, und da auch Ludwig XIV., um die ihm so vortheilhafte Verbindung mit den Stuarts warm zu erhalten, in seinen niederländischen Verwickelungen auf den König von England besondere Rücksichten nahm und dem Herzog von Nork große Gewogenheit zeigte, so befestigte sich die Autorität der Regierung mehr und mehr. Jacob erhielt die Erlaubniß, an den königlichen Hof zurückzukommen. Die Her zogin von Portsmouth, die ihm und seiner Gemahlin bisher nicht sehr hold ge wesen, versöhnte sich mit ihm, als er ihr und ihrem Sohne Richmond den Fort bezug ihrer Jahreseinkünfte über das Leben Karls hinaus zusichcrte. Begleitet Arm englische» und schottischen Adeligen hielt Jacob seinen Einzug in Lon don. Die feindselige Stellung, in welche der französische König bald nachher zu dem Prinzen von Oranien gerieth, bewirkte, daß das Verhältniß des Versailler Hofes und des Herzogs von Vork sich immer inniger gestaltete, und daß der französische Monarch für das Successionsrecht des königlichen Bruders mit aller Entschiedenheit eintrat. Wie laut auch immer noch die Anhänger der protestan-