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rhaftigkeii Verstand, jene Seel! aber ohR agen, das Erbfolge; ^ als. Be- i Verdi»' :r Abreiß lendenM ent dafiil , das; dii wenn da» i er durä ten, kraß mhrt, d>! und vo»> ZcistlichcH oechsel d>! ni. Au§ rnennuüs >lt werdk^ freiwillis )ppositio» e gefragt- -s, der ft sichten in' oar Thal' ihre Sied lt sie Hilft i Herzog- ithcn bi»' der Papi>' der Abä»' nitcii: >'" rht durch' pulse >» ente be>' lle Gcge»' i an kei>n III. England unter den zwei letzten Stuarts u. Wilhelm III. 493 Grundgesetze gebunden". Die Bill zur Ausschließung des Herzogs von Nork von der imperialen Krone Englands wurde mit großer Majorität angenommen. AM->i Wenn eine Thronerlcdigung eintrete, sollte die Krone, als ob der Herzog todt wäre, an die zunächst berechtigte Person protestantischen Bekenntnisses fallen. Man sagte, Shaftcsbury habe dem natürlichen Sohn des Königs, dem Herzog Moi>m°»,h. von Monmouth , die Nachfolge verschaffen wollen, um dann selbst das Regiment zu führen. Wie zweifelhaft immer die Vaterschaft Karls erscheinen mochte, da die schöne Walliserin Luey Walters, die dem Stuart während seiner Verbannung im Haag einen Knaben schenkte, viele Liebhaber hatte und gegen keinen grausam war; so erfreute sich doch der kleine James Crvsts, wie er genannt ward, von Jugend auf der zärtlichsten Fürsorge und Begünstigung von Seiten des Königs. Er vermählte ihn mit der Erb tochter des edlen Hauses von Bucclcuch, wodurch derselbe einer der reichsten Gutsbesitzer in Schottland ward; er gab ihm den Titel eines Herzogs von Monmouth, ernannte ihn zum Befehlshaber der Truppen im französisch-holländischen Krieg und nahm ihn jetzt auf Shaftesburhs Vorschlag in den Staatsrath auf. Ein junger Mann von schöner Gestalt und einnehmendem Wesen, der sich im Felde tapfer gehalten und stets als guten Protestanten gezeigt hatte, war Monmouth bei dem englischen Volke beliebt; seine Rückkehr nach London war mit Freudenfesten gefeiert worden; Alles war entzückt über dm freundlichen leutseligen Herrn, man fand sogar Gründe, seinen diffolutcn Lebens wandel zu entschuldigen. War er doch darin nicht schlimmer als die meisten seiner Zeitgenossen in den höheren Kreisen. Allein wie sehr immer die Liebe Karls auf diesem Sohne ruhte, nie wollte er einwilligcn, daß das Erbrecht zu dessen Gunsten verändert würde. Tic Ansschliesmiigsbill setzte den König in große Aufregung, er prorogirtc sofort die Versaniinlung und verfügte dann die Auflösung. Die letzte Handlung AM-, der beiden Häuser vor ihrem Auseinandergehen war die Annahme dcrHabeas- corpus-Akte, des wichtigsten Palladiums der persönlichen Freiheit der Eng länder bis auf den heutigen Tag. Der König, iin Begriff sich noch einmal an die Nation zu wenden, ertheilte der Akte die Bestätigung, um durch eine populäre Maß regel den schlimmen Eindruck zu verwischen, den die so häufige Anwendung der Prärogative gegen die gesetzgebende Gewalt hervorbcingen mußte. Nach diesem Statut, das in Zukunft jede willkürliche Verhaftung undijede Justiztyrannei ver hüten sollte, darf Niemand in Haft gebracht werden, ohne daß ein schriftlicher Befehl der Behörde die Gründe der Verhaftung angibt; auch soll der Gefangene innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel drei Tage, vor Gericht gestellt und in kein Gefängniß außerhalb seiner Grafschaft gebracht werden; dabei sind die Fälle, wo die Loslassung gegen Bürgschaft einzntreten habe, genau bestimmt. Die Habcascorpus-Akte sollte ihre wohlthätigen Wirkungen erst in der Folge zeigen: in dem Augenblick ihrer Entstehung lag noch Alles unter Angst und Schrecken vor papistischen Complottcn und der Religionshaß litt es nicht, daß das neue Gesetz gegen die von Oates und Genoffen als Verschwörer denuncirten Katholiken in Anwendung gebracht wurde. Immer noch waren Richter und Ge schworene geneigt, die Angeklagten zu verurtheilen, so mangelhaft und widerspre chend auch die Beweisgründe für ihre Schuld sein mochten; immer füllten sich