Volltext Seite (XML)
492 L. Die letzten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts. die gewandt und geschmeidig machte, aber das Gefühl für Sittlichkeit, Wahrhaftigkeit und Tugend abstumpfte, sagt Macaulay, daß die Natur ihm einen scharfen Verstand, einen ruhelosen und boshaften Charakter, ein kaltes Herz und eine verworfene Seele gegeben habe. Meister in der Zntrigue und in der Kunst der Verführung, aber oh»> höhere politische Begabung und ohne Grundsätze, hat er vor Allen beigetragcn, das das neue Cabinct bald jegliches Vertrauen bei der Nation verlor. Der Kampf Nichts lag dem König mehr am Herzen als die Sicherstellung der Erbfolge; Erbfolge, sie galt ihm als das heiligste Fundamentalgesetz des monarchischen Staats. W' ruhte denn nicht sein eigenes Thronrccht auf dem Prinzip der organischen Verdi»' düng der Dynastie mit der Nation? Er hatte dem Bruder vor seiner Abreise nach Brüssel das feierliche Versprechen gegeben, daß er niemals in eine Aendcru»!! dieser geheiligten Ordnung willigen werde. Und um auch das Parlament dass» zu gewinnen, war er bereit, demselben ausreichende Garantien zu bieten, daß d» Religion und die Verfassung des Landes keine Gefahr laufen sollte, wenn das Staatsoberhaupt einer andern Coufession augehöre. Demgemäß ließ er durch den Lordkanzlcr den beiden Häusern Vermitteluugsvorschläge unterbreiten, kraß . deren der anglicanisch-parlamentarische Charakter der Verfassung gewahrt, dir Ausschließung der Katholiken von der Regierung, von den Gerichten und vor» Parlainent gesetzlich ausgesprochen, die Anstellung der Bischöfe und Geistliche» der Mitwirkung eines katholischen Königs entzogen, bei einem Thronwechsel d>< Gemeinen und Lords vor willkürlicher Auflösung geschützt sein sollten. A»§ einer Andeutung des Lordkanzlers konnte man folgern, daß selbst bei Ernennuns der Anführer der Landarmee die parlamentarische Zustimmung eingeholt werd» Was einst Karl I. nicht zugestehen wollte, wurde nun von dem Sohne freiwillig augeboten, damit das Erbfolgerecht nicht angetastet würde. Aber die Oppositio» ließ sich auf kein Abkommen ein. Wer bürgt uns denn dafür, wurde gefragt, daß der Herzog, einmal zur Macht gelangt, den Pakt des Vorgängers, der ft tief in die Verfassung eingreift und so sehr mit seinen religiösen Ansichten >»> Widerspruch steht, als rechtsgültig anerkennen werde? Bei den Lords war Shas' tesbury, bei den Commons Ruffel der Führer der patriotischen Partei; ihre Sieb lung als Präsident und als Mitglied des erweiterten Staatsraths hielt sie nicht ab, sich jedem Vergleich zu widersetzen. Gegen die Rache des fanatischen Herzog schütze kein Vertrag, wurde geäußert, das heiße Simson mit Weidenruthen bi»' den wollen; würde er König, so müsse man sich gefaßt machen, entweder Pas»? zu werden oder verbrannt. Es fehlte nicht au Stimmen, welche vor der Aba»' derung eines Fundamental-Prinzips der englischen Constitution warnten: »» Oberhause vermochte daher auch Shaftesbury mit seinem Antrag nicht durch' zudringen. Im Unterhause dagegen hatten die antipapistischen Impulse das Uebergewicht. Die Commons stellten dem Satz auf, „die dem Parlamente bc» wohnende constitntive Gewalt sei unbeschränkt, sie erstrecke sich über alle Gcgc»' stände des Staatswohls, mithin auch auf die Thronfolge, und sei an ke>>»