26 X. Frankreich nach Heinrichs IV. Tod. II. Ludwig XIII. und Cardinal Richelieu. I Erhöhung der Rönigsmacht. Ausgang der Hugenottenkriege. Bieuvilleu. Im April 1624 wurde Richelieu durch die Bemühungen der Königin ^ ° Mutter von Vicuville in den Staatsrath berufen. Die Veränderung der äußer» Politik war bereits angebahnt: die englische Heirath war beschlossen, mit de» Holländern das Bündniß erneuert, in Italien Stellung gegen Spanien ge« nommen. Aber Vieuville war nicht der Mann, das französische Staatsschijs durch die stürmischen Wogen, die drohend heraunahten', sicher in den Hasen zu leiten; sein Geist war ohne Schwung und noch in den bisherigen Ver hältnissen befangen; seine Hände waren nicht rein von dem herrschenden Laster der Zeit, der Ausbeutung des Staats im eigenen Interesse; in der Beamten- weit und in der Aristokratie hatte er viele Feinde. Er gedachte Richelieu i» untergeordneter Stellung zu halten und sich seiner Thätigkcit und Fähigkeit zum eignen Ruhme zu bedienen; aber nach wenigen Monaten traf ihn dir Aug. eo2i. Ungnade des Königs. Nach einer kurzen Haft in der Bastille trat Vienvillr von dem politischen Schauplatz ab und Cardinal Richelieu wurde das Haupt und der Führer des Conseils. Mag die Staatsschrift, die unter dem Titel „politisches Testament" i» Zicie. der Folge veröffentlicht ward, vielleicht nicht von dem Hcrzvg-Cardinal selbst herrühren, mögen die darin aufgestellten Grundsätze nur die Summe dck politischen Anschauungen sein, die während seiner mehr als achtzehnjährige« Staatsverwaltung durch seine Handlungen in die Wirklichkeit traten; jedenfalls schwebten ihm von Anfang an zwei Principien vor der Seele: die Hebung und Kräftigung der Königsgewalt nach Innen und die Machtstellung Frank reichs nach Außen. Als Richelieu die Leitung der Staatsgeschäfte übernahm, betrugen sich die Adelshäupter und Gouverneure als ob sie selbständige Für sten wären, die Parlamentsräthe und Finanzbeamten, die ihre Stellen durch die Paulette oder durch Kauf erworben, suchten dieselben für sich und ihr! Familien als eine Quelle der Ehre und des Einkommens zu verwerthen. nicht immer auf redliche Weise; die Hugenotten warm zu einem kirchlich-politische» Gemeinwesen vereinigt, das nach eigenen vertragsmäßigen Rechten und Gesetze» sein öffentliches Leben führte. Die Allianzen, die Heinrich IV. geschlosst», waren zerrissen, die spanisch-österreichische Hauspolitik auf dem Wege, die welt beherrschenden Ideen Philipps II. zu verwirklichen und wie in den Tagen de> Ligue den verwandten französischen Hof unter Leitung oder Zucht zu hal ten. Einem vaterländischen und royalistisch gesinnten Staatsmanne, welche! seiner Nation eine ihrer Größe und Bildung entsprechende Stellung in der euro päischen Staatenfamilie erwerben wollte, war somit die einzuschlagcnde Bah» klar vorgezeichnet: die widerstrebenden Elemente und centrifugalen Kräfte i>» Innern macht n allgemc keit zu > mit die welche i Vcltlin gen sch, nach de- der freu mißtrar tischen < dann w in die zu bam willigke der Gei nanzbec Abgabe Wieder Einkün greifen! Staats rischen stelluno um der geistlich Schra» Rechts; keit setz Union Religic und sc seinem bewußt Staate ein St Die H händle kannt l barg i