III. Republik und Restauration in England. 251 Dies war aber nicht die Meinung deS Feldherr«; so weit wollte er in seiner M-mN-gr Unterwürfigkeit nicht gehen. Nach einer Besprechung mit seinen Obersten und Parlament einigen andern Vertrauten richtete er ein von den angesehensten Offizieren untcr- zeichnetes Schreiben an das Parlament, worin ausgeführt war, daß die Armee, als sie die Waffen für die Erhaltung der obrigkeitlichen Autorität ergriffen, zu gleich die Freiheit der Nation habe retten wollen; sie verlange, daß die erledigten Zitze durch Einberufung der früheren Mitglieder ergänzt und dann neue Wahlen zu einer freien Nationalrcpräscntation ausgeschrieben würden; ein permanentes Parlament entspräche weder dem Rcchtsherkommen noch dem Willen des Landes. Binnen acht Tagen sollten die Ausschreibcn für die vacanten Plätze erlassen wer den. Die Männer des parlamentarischen Rumpfes gingen darüber zu Rathc, aber die extreme Faction trug den Sieg davon; man bestand auf der Militär- conmiission; Monk sollte in seinein Oberbefehl beschränkt, seine Thätigkeit lahm gelegt werden. Dieses Vorgehen einer herrschsüchtigen anmaßenden Partei be stimmte den Obergeneral sich von dem Parlamente loszusagen; die meisten Offi ziere waren mit ihm einverstanden und versicherten ihn, daß die Armee zu ihm stehen würde; die Undankbarkeit des Rumpfes habe eine Wandlung in der Gesinnung erzeugt. Darauf wurde der Stadtrath, der so eben durch Parlaments- deschluß aufgelöst worden, eigenmächtig von dem General znsammenberufen. Wie erstaunten die Vertreter der City, als sie aus dem Munde ihres Ueberwin- ders vernahmen, daß er dieselben Forderungen, uni derentwillen er sie am vor angehenden Tage bekämpft habe, an das Parlament gestellt, daß er entschlossen sei, mit ihnen gemeinschaftliche Sache zu machen. Ein unermeßlicher Jubel brach auf diese Kunde in der Stadt aus; die Glocken wurden geläutet, das Volk zün dete Freudenfcuer an; mit zweideutigem Witzmort verspottete man das „Hinter- Parlament". Man tractirte die Soldaten mit gebratenen Hintervierteln. o. Zurückberufung des Königs Nun lvar Monk, der Oberbefehlshaber Meister der Situation. Aber auch icht noch vermied er jede Uebereilung und hielt sich in den Schranken der Gesetze. Zunächst wurde das Parlament genöthigt, die vor zwölf Jahren ausgeschlossenen Mitglieder wieder in ihre Mitte zu rufen. Die Verpflichtung auf die Republik, welche die am weitesten vorgeschrittene Partei als „Qualification" des Eintritts sestzuhalten suchte, fand keine Geltung. Es waren meistens Presbyterianer, die unter dem Schutze der Armee ihre alten Sitze wieder einnahmen und mit den F-l-r. gemäßigten Mitgliedern vereinigt die Mehrheit des Hauses bildeten. Haslerigh und sein engerer Anhang schieden grollenden Herzens aus. Die kürzlich gefaßten Beschlüsse des Hinmpfes wurden sofort für nichtig erklärt, Monk zum obersten Befehlshaber der gesammten Landmacht in den drei Reichen ernannt und zum Vorsitzenden des neuen Staatsrathes, worin nur wenige der bisherigen Mitglie-