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en und Mittcl vor dcm Antritt ihrcr Stellen feierlich beschworen, die entgegengesetzte Ansicht als > aus der Zu» gottlos, verabscheuungswürdig und den Grundrechten Frankreichs widerstrebend er- die Nation von klärt werden. Wer solche Dvctrinen lehre, verbreite oder annehme, sei als Ver- 14 Bevollmäch- letzcr der Rcichsgcsetze und als Majestätsverbrcchcr zu behandeln. Die Geistlichkeit s dritten Stan- meinte, ein solcher Antrag sei nicht geeignet vor den Ständen verhandelt zu wer- Gcistlichcn sah den, er würde nur Spaltung unter den Katholiken erzeugen. Fragen über Glau- 'geb. 5. Sepff ben, Lehre und Autorität der Kirche gehörten vor ein Concil, nicht vor eine grüß. S Poitou, der tcnthcils auS Laien zusammengesetzte Reichsvcrsammlung. Der Cardinal Dupcrron igue gestanden^ suchte in einer dreistündigen Rede darzuthun, wie unzweifelhaft es auch sei, daß oitou ernannt, der König von Frankreich seine Krone von Gott habe und in allen weltlichen Die Regierung! Dingen in voller Souveränität handle, so könnte cs doch Fälle geben, wenn z. B. c während dcr> ein Monarch gegen seinen Krönungseid von der christlichen Religion abfalle und dcm hstcm, das die! Gewissen seiner Unterthanen Zwang anthue, wo daS Oberhaupt der Kirche, um -stellt und Rc- die Seelen vor dcm ewigen Verderben zu retten, die Unterthanen von dem Eide Men Interessen- der Treue loszusprcchen berechtigt sei. Es mochten unter dem geistlichen Stande >en; wie sollte; manche sein, die mit den neuen jesuitischen Doctrinen nicht einverstanden waren, mimen? Wohl: sondern wie die Sorbonne und das Parlament den altgallicanischcn Kirchenlehrcn >hl im Steuer- anhingen; allein sie waren nicht im Stande, gegenüber der jesuitisch-papistischeu den Principiew Zeitströmung, dcm alten Kirchcnrecht und der religiösen Anschauung früherer Zeiten >: inan müsst Anerkennung zu verschaffen. Und selbst wenn der Clerus mit den weltlichen äuchc abstcllen, Ständen sich zu einem Beschluß im gallicanisch-royalistischen Sinne hätte vereinigen t des legitimen- können, würde er von der Krone unterstützt worden sein? Die Volljährigkeit Lud- chriften vcrthci- wigs XIII. hatte keine Aenderung in der Regierung zur Folge. Der schwache g zu erzielend talentlose König überließ die Staatsgcschäfte seiner Mutter, der er den Vorsitz im )cs Acmterver-: Conseil übertragen, und wir wissen ja, mit welcher Hingebung diese dein heiligen len vor Allem Vater zugcthan war. Von klerikaler Seite wurde ihr stets zu Gemüthe geführt, mitten kamen' daß die Legitimität ihrer Ehe und das Thronrccht ihres Sohnes nach kanonischen Herr Fahrgelder, Gesetzen anfechtbar sei, daß nur die Machtvollkommenheit des Papstes sic und und Treue des den König in ihrer hohen Stellung gegen die Widersacher zu halten vermöchte, misse zur Vcr- Stützte doch auch Condc seine Hoffnungen und Pläne aus die zweifelhafte Gültig- n, eine Forde- keit der königlichen Ehe. Welchen Ein- So geschah es, daß Clerus und Adel gegen den dritten Stand sich vcrei- „„?« Ten-° ehrte und cha- nigten und daß kein gemeinsamer Beschluß als Ausdruck des Gesammtwillens derdc,,z«„. sechs Millionen Nation zu Stande gebracht werden konnte. Es wurden manche bittere Worte ihrcnd man in gewechselt: Als im dritten Stand einst geäußert ward: die Geistlichkeit hätte it deni Clerus daS Recht der Erstgeburt davongetragcn, die Edelleute seien die nächstgcborncn, tesuitcn, welche ^ selbst die jüngsten Brüder, aber alle seien Söhne Frankreichs, ihrer gemein te des Tridcn- schastlichcn Mutter, da fanden cs die Edellcute sehr anmaßend, daß Bürger, m den büracr- Kauslcute, Handwerker und Beamte, die der Lehnshoheit und der Gerichtsbarkeit n Klimas -Hein- bcr beiden obcrn Stände unterworfen seien, sich als die jüngsten Brüder bczcich- aatsgeführlkhen "cten, ^ würde dasselbe Blut und dieselbe Tugend mit dem Adel voraussctzcn. m stellten die Dem sei aber nicht so; nicht als ihre Brüder sondern als ihre Untergebenen m Parlamente wüßten jene angesehen werden. Nicht minder schroff verhielt sich die Geistlichkeit Staatsarund- gegen den dritten Stand. Rach vielen aufregenden Verhandlungen, mit Anwendung : sei und seine geistlicher und weltlicher Mittel und Ueberredungskünste, setzte sie es endlich bei aedcr acistlichen dem König und der Königin durch, daß der kirchenrechtliche Antrag, trotz seines er seine Unter- royalistischen und nationalen Inhalts niedergeschlagen ward, und brachte es dahin, Diese Lcbrc ^ der Adel mit der Geistlichkeit vereinigt die Publication der vollständigen Tridcn- 'fründcnbesitzcrn liner Eoncilsbcschlüsse empfahl. Nur die reformirtcn Glieder des Standes erhoben