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publik. H' König Karl I. und die englische Thronumwälzung. 163 Beschluß gefaßt, daß die Anklage gegen die fünf Parlamentsglicdcr illegal und ein Bruch der Privilegien sei. wer den Versuch mache, sie auszuführen, solle als öffentlicher Feind des Gemeinwesens betrachtet werden. Am folgenden Tag3-». wir. wurden die fünf Angeklagten von den Milizen und Garden, von den Schiffern der Themse und von einer zahllosen Volksmenge im Triumphe nach dem Parla mentshaus zurückgeführt; aus Buckinghamshire waren 4000 Reiter zur Vcr- thcidiguug Hampdens erschiene». Darauf beschlossen Parlament und City, bewaffnete Mannschaften aufzustellen, über welche ein Hauptmann von erprobter Gesinnung. Skippon. den Oberbefehl führen sollte. Im Gegensatz zu diesem parlamentarisch-puritanischen Heere, das in der Hauptstadt London und in den städtischen Conununen und Grafschaften der Ostküste sein Hauptcontingent hatte, schaarten sich die Royalisten, insbesondere die waffengeübten Einwohner von der Waliser Mark, der zahlreiche hie und da noch katholische Landadel von Aorkshire, die Ritter und Junker von Oxfordshire und die Auslese der Gentry, die von den a erhebe» Stuarts den Baronctstitel erlangt, um den in seiner Macht und Autorität be- f trat d» drohten König. Das Volk nannte die schmucken Herren in ritterlicher Tracht. mit Federhut und wallendem Lockenhaupt „Cavaliere", sie aber belegten ihre Gegner mit dem Spottnamen „Rundköpfe" von dem Schnitt ihrer Haare auf dem kurz geschornen Scheitel. über den ein spitzer breitrandiger Hut oder eine Eisenhaube emporgestülpt war. Flugblätter und Zeitschriften, die neuen Erzeug nisse einer freien Presse, aufreizende Reden in Kirchen und Versammlungen erhielten das Volk in Aufregung und gaben der öffentlichen Meinung Ausdruck. Tumultuarischc Demonstrationen gingen neben den Parlamentsverhandlungen her und verstärkten die puritanische Faction, bei der mehr und mehr die republi kanischen Ideen Eingang fanden. Unter diesen Umständen hielt sich der König in Whitehall nicht mehr sicher; er begab sich mit seiner Gemahlin und dem Hof nach Hamptoncourt und bon ueb-rgE- da nach Windsor. Die Gemeinen aber faßten nach ihrem Wicdcrzusammcntritt ^»is»- den Beschluß, daß nur den mit Beistimmung des Parlaments erlassenen Befehlen " """ des Königs Folge zu leisten sei. Nun lag die Staatsautorität ganz im Unter haus ; im Hause der Lords fanden sich nur solche Mitglieder ein, die mit den Commons übereinstimmtcn; darunter freilich noch immer einige Glieder altbe rühmter Geschlechter, wie Graf Essex, wie Graf Suffolk, ein Sproß der Howards, wie Graf Bedford. das Haupt der Ruffels, Pcrcy Graf von Northumberland u. a. Wie wenig aber diese Herren wagten, der von der Fortschrittspartei aus- Sti»»^ gegebenen Parole zu widerstehen, den populären Ueberfluthungen einen Damm ^ Pc» cutgegenzuwerfen, beweist die im Oberhause angenommene Bill vom 5. Febr., ».Stbr-iorr. durch welche den Bischöfen das Stimmrecht im Parlament und jede Theilnahme un den Staatsgeschäften entzogen ward, ein Beschluß, der den seit einem Jahr hundert bestehende Staatsorganismus zersetzte, die constitutiven Gewalten und Fundamentalgesetze des gemeinen Wesens veränderte, die ganze geschichtliche l4 11* mig einc» vergesse>'< Falle ge> r Anklage iptern dcl inan ei»i> nr so viel ZeziclM fford niäjl Zcwalt d» nnalsuri^ il-Anw^ fünf he» )rte in dt! n frühes >em RcA ersetzte sich ei»» ch der p»» ation de» urisdicti»l ) verhaft nvaffnctc» It wurde» ert) in d» rlangte dk nmerherc» ilten. O c die ne Bcdr»k n die N»' e sich iuin! e Hand ckchrt se'^ - T°ge der G^, r» wurde