49 Wo Herzog Ernst sich von neuem ergab. verlustig, der, wie geschrieben steht, kein rechtschaffener anders als mit dein Leben zugleich entsagt. Unter diesen Umständen wollen wir euch in allem gehorchen, was ihr ehrbares und gerechtes von uns fordert. Wenn ihr aber das Gegentheil wollt, so werden wir freiwillig dahin zurückkehren, von wo wir bedingungsweise zu euch gekommen sind." Als der Herzog solches gehört und gemerkt hatte, daß er von den Seinigen im Stiche gelassen werde, ergab er sich dem Kaiser auf Gnade und Ungnade; und der Kaiser ließ ihn nach Sachsen auf eine Felsenburg, Gibichenstein genannt, verbannen, damit er dort in Straf haft von weiterer Empörung abließe. 1027. Geschichtschr. d. deutsch. Vorz, XI. Jahrh. 4. Bd. 4