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Il Einleitung. Paria, der bei Kandak, welcher einst Skiren, Sadagarier und Alanen nach Mösien geführt hatte, Notar gewesen war. An seiner eigenen Angabe, daß er ein Gothe sei, zu zweifeln, ist kein Grund vorhanden. Er gehörte wohl, wie Mommsen vermuthet, zu den Nachkommen jener Skiren, Sadagarier und Alanen, die, wenn auch vielleicht andern Stammes als die Gothen, doch in ihrem neuen Wohnsitz gothische Namen und gothische Sitten angenommen hatten und nicht mit Theodorich nach Italien ge zogen waren; daher kann denn auch Jordanes gut für einen Alanen gelten. Seine Lebenszeit fällt jedenfalls um die Mitte des 6. Jahrhunderts. Wie er selbst bezeugt, war er vor seiner eonvorsiv Notar bei Gunthigis oder Baza, einem Schwestersohn Kandaks, einem Sprößling des Amalergeschlechtes, also in einer ziemlich hohen Lebensstellung. Was aus ihm nach seiner oonversio geworden ist, ist streitig. Nach Mommsen nämlich wurde Jordanes nach Nieder legung des Notariats Mönch und lebte auch fernerhin in den früher bezeichneten Gegenden. Mehr Anspruch auf Wahrscheinlich keit hat die andere Ansicht, wonach Jordanes durch seine oonvorsio nicht zum Mönch, sondern zum Geistlichen geworden ist (Cassel, Bestell, Schirren, Wattenbach, v. Gutschmid) und zusammenfällt mit dem Bischof Jordanes von Kroton, der 551 mit Papst Vigilius sich in Konstantinopel befand. ') Wann er gestorben I) Indem Mommsen von der unerwiesenen Voraussetzung ausgeht, daß oonvsrsio bloß zur Bezeichnung des Eintrittes in ein Kloster gebraucht werde, schließt er mit Ebert (Geschichte der christlichen Litteratur I, S6S) weiter, daß mit dem Adressaten der Deko ration der römischen Geschichte Vigilius nicht der Papst dieses Namens gemeint sein könne; denn es sei unberechtigt anzunehmen, daß ein simpler Mönch mit einem Papst in dem Ton rede, wie dies Jordanes in der genannten Widmung gegenüber seinem .Bruder' Vigilius thllt. Umgekeht t solgern die andern (Wattenbach, Bestell n. a.): da Jordanes mit einem Geistlichen Namens Vigilius verkehrte und da ein solcher als Zeit genosse in der Person des Papstes Vigilius nachgewiesen ist, so liegt kein Grund vor zu bezweiseln, daß dieser derselbe sei wie der von Jordanes angeredete. Daraus geht dann ans demselben Grund, den Mommsen für seine Behauptung anführt, ferner hervor, daß unser Geschichtschreiber eben kein einfacher Mönch, sondern als ,Bruder' eines Papstes in einer höhern Stellung, in der eines Bischoss etwa — ob von Kroton oder