Die Jahre 1121 und 1122. 147 Verhältnisse die ihm gehörige Gerechtsame zugesprochen wurden. Dazu 1121 wurde einmüthig durch Vereidung festgesetzt, daß Räuber und Diebe nach kaiserlichen Edicten verfolgt oder durch die von Alters her be stehenden Gesetze in Schranken gehalten werden sollten; auch wurde beschlossen, daß alles was von Aergerniß, was von Wirrsal überall in den Provinzen Deutschlands durch des Feindes Aussaat heimlich aufgeschossen war, auf jede Art ausgerottet würde. Ueber das Wort des Bannfluches aber, woraus fast alle Aergernisse empor gekeimt waren, wurde nichts bestimmt, doch verschob man es ein müthig in der Furcht Gottes auf ein Verhör am apostolischen Herrschersitze, indem auf der Stelle Gesandte ernannt wurden, welche dieses alles nach Rom berichten sollten, damit auf einem kraft apostolischer Vollmacht angekündigten allgemeinen Concile alles, was durch menschliches Urtheil nicht entschieden werden könne, durch das des heiligen Geistes entschieden werde. Nachdem dieses auf solche Weise geziemend zu Ehre und Nutzen des Reiches ge ordnet war, wurden sofort der Herr Bischof Otto von Babenberg, der Herzog Heinrich H, und der Graf Verenger 2) abgeordnet, damit sie dieses alles den Norischen Fürsten, welche damals gerade mit anderen Staatsangelegenheiten beschäftigt der vorerwähnten Ver sammlung nicht beiwohnten, auf einer Versammlnng bei Regens burg am 1. November mittheilten; und sie fanden dieselben zu dem allen bereit und bestärkten sie nur. Von dem Münster zu Fulda stürzte der südliche Thurm herab und zerschmetterte das im Osten liegende Sanctuarium und die unter demselben gelegene Krypta und sieben ringsumher stehende Altäre. Im Jahre des Herrn 1122 starb der Bischof Erlung von 1122 Würzburg, der vier Jahre lang von der Elephantiasis geplagt war, am Tage der unschuldigen Kindlein^) und, da es das Schisma verbot, erhielt er sein Grab nicht in der Stadt, sondern in dem Kloster I) von Baiern, genannt der Schwarze. — 2) von Sulzbach. ^ a) am 28. Tecember 1121, nach damaliger Rechnung aber 1122. 10*