ZO König Konrad's Maßregeln gegen die Friedensbrccher. I, 20. etwa jenen auf dem Wege Gelegenheit zum Entweichen gegeben würde, unter Waffen versammelt worden war. Dagegen trafen nun die Krieger der Abteien und des Bisthums zugleich mit den Verwandten des Gesalbten des Herrn durch Umlagerung des Berges Vorsorge. Die Sache wurde Chuonrad bekannt, welcher damals im Frankenlande sich aufhielt*). Denn schnelle Amtsboten gingen Tage und Nächte, sowohl nach der Gefangennahme, als nach der Wiedererlangung des Bischofs. Es soll aber Chuonrad, frühmorgens erwachend, als er das Gerücht von den früheren Boten erfahren hatte, aus dem Bette herausgesprungen und in keiner Weise im Stande gewesen sein, die eines Königs würdige Geduld zu bewahren; nachdem von den folgenden Berichterstattern die Ueberlegung ihm wieder geschenkt worden, habe er sich auf einen Augenblick aus geruht. Ms er aber wieder zu sich gekommen war und über das Befinden des Gefangenen und wieder Befreiten sich erkundigt hatte, sagen sie: „Es steht fest, o König, daß der hart Behandelte sich „noch übel befinde, und sicherlich hätte er es Euch durch uns bestellt, „wenn er es wüßte, daß er bald kommen könne". Nachdem der König das vernommen, ging er bei Seite und weinte; denn es brachen ihm die Thränen hervor, und sie ließen sich nicht zurück halten. Als er hierauf Rath gehalten, kündigte er zuerst ein öffentliches Gespräch zu Mainz an, hernach eine allgemeine Ver sammlung 2). Als auf derselben nunmehr jene drei nach dem Gesetze abgeurtheilt und geächtet und ihre Güter dem Staats schatz einverleibt worden waren, wurden sie, als des Majestäts verbrechens angeklagt, zur Enthauptung verurtheilt, während gegen alle Uebrigen, welche dem so großen Verbrechen beiwohnten, als gegen Feinde des Staates der Befehl der Verfolgung erlassen wurde. Unter Beistimmung der Fürsten von Schwaben wird über I) Vielmehr war in Wirklichkeit 914 Erchanger's Angriff erst nach Konrad's An kunft in Schwaben erfolgt und Erchangcr Gefangner des Königs selbst, dann aber nach seiner Verhaftung mit Verbannung bestraft. 2) Während von einer Versammlung in Mainz sonst nichts bekannt ist. versteht Ekkehart wohl unter der zweitgenannten die Synode zu Hohenaltheim — September SIS —, die sich also keineswegs zeitlich an die Ereignisse von 914 anschließt. S) Erchanzer und Genossen waren in Hohenaltheim Geladene, nicht Gefangene.