XXXVI Einleitung. Klosterchronik von diesem Annalisten lernen können, wie sich die Charakteristik eines Abtes gestalten lasse *). Freilich stechen nun neben diesen vom dritten Fortsetzer so verständiger Weise vorangeschickten Auszügen aus den Annalen die aus dein Eigenen beigefügten letzten Capitel sehr bedeutend ab. Vorzüglich gilt das von den 28 letzten Jahren des Abtes Ulrich Hl. selbst, welcher allerdings auch schon seit 1086 durch seine Berufung zum Patriarchate von Aquileja St. Gallen fremder geworden war. Beinerkenswerther, als diese farblose Schilderung, ist darauf der mit lobenswerther Objectivität behaudelte Streit zwischen den gegen einander Gewählten, Manegold und Heinrich. Nachdem dann noch gezeigt worden ist, wie der siegreich gebliebene Abt Manegold die dem Wohlstände des Gotteshauses geschlagenen Wunden zu heilen sich bestrebte, hält — mit Manegold's Tode 1133 — auch dieser .Chronist wieder inne. Dem vierten in die Aufgabe eintretenden Verfasser, der ganz in den ersten Jahre» des dreizehnten Jahrhunderts geschrieben haben muß, lagen drei, 67 Jahre füllende, Abtregierungen von äußerst ungleicher Länge vor. Nach einer ziemlich scharfen Be- nrtheilung des in seiner Abteiführung keineswegs überall befriedigen den Abtes Werinher wird mit ausgezeichneter Wärme dessen Nach folger Ulrich IV. begrüßt, dessen treffliche Tugenden es dahin brachten, daß er acht Jahre hindurch, bis zu seiner freiwilligen Verzicht leistung, auch dein Bislhuin Cur Vorstand. Der Erzähler muß sich in nahen Verhältnissen zu diesem Abte befunden haben, da er aus einem wahren Herzensbedürfnisse heraus dessen Lob verkündet. Um so düsterer hinwieder ist das Bild Ulrich's V., welchen Gott in seinem Zorne über das Gotteshaus setzte und der bei milder gewordener Gesinnung des Herrn dann nach 49 Wochen, welche allerdings zu großer Schädigung schon ausgereicht hatten, aus der Reihe der Lebenden hinweggenommen worden sei. Ungemein äußerlich hat endlich der letzte, fünfte Arbeiter an dieser Fortsetzung seine Aufgabe aufgefaßt. Er begleitet den im I) Bgl. S. 253 ». 254.