Volltext Seite (XML)
274 III. Auszüge aus Conradus de Fabaria. 42. Als der Cardinal, dessen früher Erwähnung geschah, in der Stadt Mainz ein Concil halten wollte, würde er die zur gleichen Provinz gehörenden Bischöfe und Aebte und Geistlichen ver schiedener Ordnung berufen haben, wenn nicht der Abt durch seinen mit dem Könige gehaltenen Rathschlag das vernichtet hätte. Denn der König befahl, daß in seinem Reiche außer den Bischöfen, für welche das zum Amt gehörte, niemand Concilien halten sollte: wer anders handelte, sollte seiner Gnade entbehren. Denn der vor genannte Cardinal hatte sich vorgesetzt, Alamannien durch die Er- theilung gewisser Befehle auszuplündern. Da er aber sah, daß die Sache nicht so, wie er sich vorgesetzt hatte, Fortgang haben würde, kam er, nachdem er zur seiner Sicherung das Geleit des Friedens empfangen hatte, indem der Abt des heiligen Gallus sein Führer und Begleiter war, nach Regensburg mit Frieden*), und als da der Abt von eben demselben die bischöflichen Abzeichen, nämlich Ring und Insul, empfangen hatte, ging er zum Könige zurück. ' Es hatte also der Abt demselben vierzig Mark Silbers gegeben. Auch die durch verschiedene Kirchen hin entsandten Untersucher hin derte er, da sie Biele, sowohl Aebte als Mönche, vielmehr auch Leutpriester und Geistliche geringerer Ordnung, in Verwirrung ge bracht hatten, zum Kloster zu kommen und seine Brüder zu ver wirren. Nicht ohne die Erlaubniß des höchsten Bischofs erlangte er dieses. Denn er vernahm, wie sie in der edeln Kirche auf der Au vorgegangen waren und in welcher Art sie die Brüder des selben Klosters in Unordnung gebracht hatten^). Da, weil noch in Zweifel steht, ob sie uns, so wie anderen Kirchen, ihre Schläge zufügen, rathe ich also, daß wir in der Zucht und in den Sitten und einer ehrbaren Lebensweise vorsichtiger sein mögen, weil, wie ein gewisser Weiser sagt: „Dein erscheint die Gefahr, wann die Wand erglühet beim Nachbar". I) Diese mißlungene Mainzer Shnodenberusung muß in den Anfang von 1231 fallen.