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212 Sandrat's Trunkenheit und Maßlosigkeit. XVI, 141. und gar nicht vertragen, und daß er Allen, Kranken und Gesunden, das Fleisch und die Brühe nach dem Befehle des Königs unter sage. Vom Weine jedoch behauptete er, weil er nämlich trinksüchtig war, er werde uns allzu spärlich gegeben, und daß unser Kelch vielmehr zur Wiederbelebung *), als zum Trünke genüge. Mehreres Uebrige, was er gelehrt und gethan hat, abgesehen von einigem Hervorragenden, lasse ich, weil alles einen Übeln Ausgang hat, bei Seite, obschon ich zwar einen Band daraus erstellen könnte. 141. Der Abt ermahnt endlich zehn Mönches und ebenso auch Alle, weil er nämlich an Sandrat allzu wenig Festigkeit ge sehen hatte, daß sie jenem, wenn sie einander lieb hätten, zu allen angemessenen und unangemessenen Dingen gehorchen möchten, indem er ihnen voraussagt, daß die Strenge der Amtsverwaltung jenes Mannes nicht lange dauern werde. Er befiehlt aber, demselben alles Essen, was er selbst heißen würde, zu oberst an der rechten Tafel des Speisesaales ohne Maß vorzusetzen und ihn, wenn er selbst aufhörte, zum Trinken ermahnen zu lassen; denn schon hatte er auch ausgespäht, was für einer jener im Zechen sei. Allein der Decan mit dem Propste setzten häufig in Einzelne der Brüder, daß dieselben jenen durch ihre würdigen Sitten niederbeugen möchten. Es war aber jener immer für die Brüder nach dem Tische in den Zuchtmitteln, wegen des Trunkes nämlich, schärfer. Da geschah es jedoch eines Tages, daß einer der Jünglinge, welchem sich San drat schon mehrere Tage feindseliger zeigte, da er auf denselben strenger, wie er gegen Alle zu thun Pflegte, mit Reden, nachdem er vom ungemischten Weine heiß geworden, einfuhr, gegen jenen das Wort sprach: „Siehe da von Neuem unseren Halbschulmeister!" Weil nun jener das, wie der Jüngling glaubte, heimlich von dem selben gesprochene Wort von dessen Mund alsbald aufgriff, sagte er: „Ich, Dein Halbschulmeister, werde Dir so rasch wie möglich „es zu zeigen haben, wenn ich an Geistesschwäche leide!" —, und 1) Eben nur genug als Lebenswecker für einen Ohnmächtigen. 2) Ob das bestimmte Namen waren, hiefiir zmn voraus bestellt, ist unllar.