Volltext Seite (XML)
154 Ankündigung der Gesandtschaft. XI, 101. „von Verwandten und Freunden Erbetteltes zusammenzubringen, „so wird jener Ort, welcher immer ein Ernährer der Tugend der „Männer war, zur Nichtigkeit herabgebracht werden. Und ich „werde" — so fügte er bei — „wenn ich mich unterfangen darf, „etwas über mich selbst, mit Erlaubnis des Kaisers, beizufügen, „dieses wahrhaftig Vorbringen können: daß nämlich, wenn der Ge rechte selbst für sich das Gesetz ist, Ihr in Eurem Reiche regel rechtere Mönche nicht besitzet. Denn da ich unter jenen aufgezogen „bin und wegen ihrer Tugenden sie noch zuweilen besuche, so weiß „ich, was ich behaupte". — Da sagte der König: „Ja in Wahr heit, wenn sie, wie Ihr behauptet, aus dem Ihrigen leben, sodaß „sie dieses selbst nach der Regel des Benedictus thun *), so legen „wir Euch Allen auf, daß Ihr dort so handelt, wie Ihr nur „vorzüglich vermögen werdet. Und weil auch wir wirklich erkennen, „daß Einige von ihnen ehrwürdige Männer seien, so beliebt es uns „nicht, sie in feindseliger Weise anzugreifen; sondern wir ordnen so „viele freundschaftlichste Rathgeber allerdings ab, damit Ihr dem „Abte, meinem kranken Bruder, weil mein Vater ihn Sohn nennt ^), „zur Stütze dienet, damit sie das viele Gute, was sie thun, von „jetzt an" — so schloß er — „auf die Regel des Benedictus „hinwenden". 101. Endlich wird Ekkehard), für seine Heimat von großer Angst erfüllt, vorausgeschickt, um unserem Abt den Tag und die Ursache der Ankunft so vieler Gastfreunde anzukündigen, nachdem er vom Vater und vom Sohne stark beschworen worden war, daß sie im Kloster wahrnehmen möchten, was zur Regel gehöre. Als die Könige ihm sagten, daß, so wie er selbst gebeten hatte, Ruod- mann an der Abordnung unbetheiligt gelassen werde, ging er in größerer Freude, indem er aber nur forderte, daß ihm von den beiden Königen gestattet werde, es möchte ihm frei stehen, wenn I> Das aber ist eben unmöglich. 2> Vgl. C. 86 a- A. die herzliche Begriißung deS „nsxotnlns" Purchard durch Otto I. 3) Ekkehart II. <vgl. C. 89 a. A-), der am Hofs weilte-