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Reichsverband deutscher Zylinderschleifereien e. V. Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. &ie (f reise verstehen sich ab Werk des Lieferanten, dessen Wohnsitz als Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gerichtsstand gilt. — Alle Angebote sind freibleibend und gelten erst nach Bestätigung des Lieferanten mit der Bedingung, daß Mehrkosten, die durch Material- und Lohnsteigerung eintreten, in Anrechnung gebracht werden können. Zafilun^fibedin^tllläeil: Lieferungen erfolgen im allgemeinen nur gegen Bar zahlung bzw. Nachnahme, wenn nicht ausdrücklich andere Bedingungen hinsichtlich 'des Zieles schriftlich vereinbart werden. Bi Zielüberschreitung berechne ich Verzugszinsen nach den jeweiligen Verhältnissen. — Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung bzw. Einlösung der in Zahlung gegebenen Schecks, Akzepte usw. ausschließliches und unstreitbares Eigentum des Lieferanten mit dem Rechte der §§ 43, 46 K.O. und 455 B.G.B. Zurückhaltung von Zahlungen und Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Erfolgt Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieien, so fallen die Kosten für Diskont und Einziehung dem Besteller zur Last. Verpackung wird selbstkostend berechnet und nicht, zur ückggnonnpen. Die Guthaben, die dem Besteller auf Grund der Weiterberechnung der Waren des Lieferanten - entstehen, gelten dem Lieferanten als zediert, solange die Bezahlung der Rechnung aussteht. — ^Lieferzeiten gelten ab Werk; Porto, Verpackung und alle sonstigen mit der Fracht ver knüpften Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers,., auch wenn Frankolieferung vereinbart ist. — Für Bruchschäden oder Manko bei dem Transport kommt der Lieferant nicht auf. Sind keine besonderen Versandvorschriften erteilt, so wird der Versand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Haftung für billigste Verfrachtung, bewirkt?— Lie ferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten; Ansprüche irgendwelcher Art wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Garantie übernimmt der Lieferant in der Weise, daß fr alle Teile, die in der jeweils vereinbarten Garantiefrist nachweislich durch fehlerhaftes Material, unsachgemäße Konstruktion oder Arbeit schadhaft werden, bei Fiankoeinsendung nach seiner Wahl kostenlos ausbessert oder erneuert. — Jede andere Entschädigung oder Haltbarmachung ist ausgeschlossen. Natürlicher Ver schleiß fällt nicht unter die Garantiepflicht. Für Schweißarbeiten gelten nur die Garantien der Schweißanstalten, welche die Schweißungen vorgenommen haben; für alle nicht selbst hergestellten Teile kommt die von den Untei lieferanten. gebotene Ersatzleistung in Frage. — Die Bearbeitung von Zylindern erfolgt nach den bewährtesten Arbeitsmethoden, Haftung bei Schäden infolge ungenügender oder einseitiger Wandstärke kann nicht übernommen werden. Das Richten von Kurbelwellen brfolgt stets auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Bei Neuanfertigung von Modellen bleiben diese, auch wenn ein Anteil an den Kosten be rechnet worden ist, Eigentum des Lieferanten. Beanstandungen jeder Art werden nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang, wenn schriftlich begründet, angenommen; nach Ablauf dieser Frist gelte 11 die Lieferungen als ordnungsgemäß abgeliefert und abgenommen. — Alle mündlichen und telephonischen Abmachungen verpflichten den Lieferanten erst nach seiner schriftlichen Bestätigung. Fertiggestellte Arbeiten werden höchstens vier Wochen aufbewahrt; nach Ablauf dieser Frist besteht für den Lieferanten keine Haftung oder Verantwortung, dagegen hat der Lieferant das Recht, unbezahlte Gegenstände, die länger als vier Wochen bei ihm nicht übernommen werden, zu verkaufen oder zu versteigern und sich von dem Erlös bezahlt zu machen. — Alle von dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Muster sind Eigentum des Lieferanten, ihm allein stehen die Urheberrechte zu. Ohne seine Genehmigung dürfen dieselben weder vervielfältigt noch Dritten zugäugig gemacht werden. Der Besteller erklärt sich durch seine Bestellung mit diesen Bedingungen ausdrücklich einverstanden. Gerichtsstand ist Chemnitz,