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tisterpräfi- wEabmet sämmtliche »25. Vie- retenCon- etugetrof- ten Forde« -ILmr?; üy.7,tW linberrbrrq hneider I. : der Nacht rigen AuS- chS verüb» tet. 2)aS lladeSLM in dir- deS iguisitown, nitz kenaen' sen sein. - I die Bun- Sewegung, theilS den )ie Besorg« Confiictru, S find be- mch HerS« vestnchpen den aller» rat V. Gro in in Kur- > daß brr den Bun- iderseitigen zu berrach- oestruppeu r Puucteu tz bestimmt «gleich be- n. Preußen :n Motten: , die Sache : jeden und führen-so: lersöhuurrg m«S Jeden Frage vor- ageschww -Da»: LariS-geht, -HirrPvNdri beSttttpp«- Lägevswdi »uGoida- id-in fihE ufen madii r .«»VBavv! mhnf.chtd? !! -istit mv 8! a-iftn, ickutF «st -druck nm Ki - WMilMchtMMWMt! (Gefiön),- tilg' Erüst August" von 21 Salstt, .... ..... Wilhelm in glWer MdH «JA «dZWMM «MsOGME-uicht MG- und nur dann nach Cassel zu gey^/ wmtlvttDiMi NKMk8«ÜW stmstl^vchMgtaÄch-kvewkftftlttz» ,-vie tEWtltzcmz üßgNMlMsst.- -mrfraM»« - > SrchEi»M«ViKj>S -H rGni»Ä »n Das Mchttgst«, w«S wir heute astS-dencHÄzog- thüwettr zu mewen haben, ist- daß General m Willi« sm das Obercommando am 7. d. niedergelegt und seinen Abschied erhalten hat, und ist an seitie Stelle Geüeraljv. 'd. Horst getreten, doch nur unter Ver.Be« dmgung , daß er ganz selbstständig agiren kann und «jt der Statthalterschaft nicht für jeden Schritt vor her in Brrathung zu treten braucht, wohl ihr aber verantwortlich ist. Das war eben da» Unangenehme m Müssens Stellung, daß er stets einen Ueberwacher von-Seiten der Statthaller bei sich hatte/ stets den Beschlüssen des KriegSrathS folgen mußt«. v.d.Horst ist ein ensschiedener Mann, der sich Nichts daraus macht, wenn er auch einmal anstößt. In Preußen hatte er stets Streit mit seinen untergebenen Offizie ren, die er nicht genug respectirle. Bei der Urbrr- nahme erließ -r folgenden Armeebefehl: „An die schleswig-holsteinische Armee! Nachdem durch Beschluß der hohen Statthalterschaft das erle digte Generalcommando der Armee auf mich überge gangen ist, begrüße ich Euch, meine Waffengefährten, als Euer neuer commandirender General, mit dem herzlichen Wunsche, daß es mir gelingen möge, Eure Achtung und Euer Vertrauen zu gewinnen. Je grö ßer die Ehre ist, in so verhängnißvoller Zei t zum Com- mando berufen zu werden, je schwerer wiegen auch die übernommenen Pflichten. Ich bin mir dessen mit Hinblick auf die ausgezeichneten Eigenschaften meines Vorgängers um so mehr bewußt; aber ich vertraue auf Gott, daß er mir helfen werde, sie zu erfüllen und durch Euch, meine braven Schleswig -Holsteiner, unsere gerechte Sache mit Ehren zu Ende zu führen. Und so taßt uns denn im Vertrauen und Eintracht, ungebeugten Muthes und nicht achtend der drohenden Gefahren unfern ehrenvollen Weg verfolgen. Ver trauet mir, wie ich Euch vertraue. Rendsburg, den 8. December 1850. Der commandirende General Freiherr v. d. Horst." Kiel, 8. Dec. Sicherem Vernehmen »ach ist daS Obercommando über die schleswig-holsteinische Armee erst nachdem der General Graf Baudisstn cs wegen seines schwächlichen Gesundheitszustandes ab- gelehmhat, dem Generalv.d.Horst übertragen worden. —Man hat sehr oft von verStärke der dänischen Verschanzungen gesprochen; die der Schleswig-Hol steiner in ihrer Stellung -vor Rendsburg sind aber nichtminder geeignet, jedem Feinde Respekt einzuflö ßen. Man versichert uns, daß sie auch mit der klri- nert» Hälfte der schleSwig - holsteinischen Armee gegen einen-Dänischen Hauptangriff- siegreich zu behaupten sei« würden. — Binnen acht Tagen gehen die in Al- tvNM eimrrrcirten Reunzehnjähtigest zur Armee ab. , ^Generalmajor v, d. Horst, früher preußischer- > Oberst,- gilt für einen thatkräftigen unerschrdckenrn Mann, der gerade auf sein Ziel losgeht und den ordÄtlichee zü Mächen - Grundsaß hegt: „Wer Mlgb/gewinnt". Der rechte "" " Flügel, den v. d. Horst bet Idstedt «mmcknditte, blieb ruNgSge; entschieden siegreich gegen die Dänen, » theütst'WMnM Wihüi . ... >.,'j",irNÄk nrrr ffr>4 ,wrü»sikrs»ttü Die kurze VerjährunMM Das Jahr 1850 naht M WWtzstUWE dem letzten-GlockenWagt deffelbest'MdeineMengeFvr- derungen, welche aus dem Ns^M'^kchselseiLkLk^ des bürgerlichen LebmS'''eniDt^ß^^Mt^'.''stE^N» d. h. erloschen. W irhälten essüf unsrePflichtj, up- sern Lesern diesen Termin in ErmüerUngizubringm, just sie vor Berlnsterr ztr "'s Zunächst sei beMeM/daß banste Däpl.^.y^Erh kmqen Verjährungsfrist nicht Jemandem 1 Thlr. g Anspruch auf Zurückgabe deffrsbeü^ stach VttlÄlfMst'' dreiJahren. Um den Raum d. Bl. zu schonen, MhallestDtzlstMs einer speciellen Aufzählung d^enigest'-SHÄdststclaMi) welche der kurzen Verjährungsftist stitt^züMllin°'finV.' Es kann Jeder dieselben einzeln vttzeichnet nachleM in dem Gesetze vom 23. Juli 1846^ e? sinh gezrhhstliche Verkehrsschulben über geleistete Arbeit, Lieferung st.' "Hal,/ Fragen wir nach dem Grunde, 'ivätUm eist Hijrtz ge geben wurde, welches rechtlich begrststdeMFostMiütaE nach drei Jahren für erlvschen erkl-rt/' Mhin^ tlef ist'di? Eigenthumsverhältnisst vielfach getadelt worden daß die. Hauptabficht der GeseHjMt ' heit in die gegenseitigen ÄnspruMvDAllnD^rst und den Einzelnen vor dest MstuiShustZ Är-Hmchtigun^ schon bezahlter Forderungen fchHrit. "MMtMMM^ Leben oft Rechnungen der Advocate», der Handchestktst'rc7 zu bezahlen, ohste sich QusttuM HchM su^ststn.^M^ ohne die Quittung sorgMM,' es sich schon ereignet, daß'stÄtz^Wi'StzVk'^b HkaWs^ der Gelder außenstehen hatte, dieErben auch sdlchePosttn einfordetten, die berells beWtigt warÄj'stiwDt'VeErv-^ lasser nnr vergessen hatte,' zu ifuklMst^. ''Äst' setzten Falle ist Mastchest'BosM''MgeffÄj ^boh^^W i abgeleugnet und nicht bezahl Äostden. Sökcheisteoe!KijW7 fallen künftig weg, westn voir deist ZeihÄM^äE/uÄ^M- Ford erüng zahlbar Mr - < eist-ZetMüm' Mu MiÄWdst' verflössest W- 'Mch KttestMs ÄeWfti^HänMerker, Kaufleute ststb'AstdM? 'stsAM K ihM W'