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Wir glauben daher unsere Nach richten nicht paffender beginnen zu können, al» da mit, mit einem Worte des am Sonntage begonne nen, am Dienstage beschlossenen sogenannten Au gustschießens zu gedenken. Dasselbe stellte die Dresdener Vogelwiese im Kleinen dar, und wenn auch die Dampfcarroussels, die Waffel- und Brat wurstbuden, vor Allem aber die berüchtigten, poli tisch bedeutenden Waldteufel und noch vieles An dere fehlten, waö die Dresdener Einwohnerschaft acht Tage lang in höchstem Taumel gefesselt hält, so war doch unser Fest ein Volksfest zu nennen, denn wenn auch die Zahl der Betheiligten nicht allzu bedeutend war, so schien doch im Allgemeinen frohe Laune dieselben zu beseelen. Gebührender Weise verdient dabei Herr Schießhauspachter Nilsche lo bende und dankbare Anerkennung, der durch die Produkte seiner Küche ü la Felßner, sowie durch di verse ausgesuchte Weine und andere Liquida, die schwache Seite seiner Gäste glücklich zu berühren verstand. „Man muß die Feste feiern, wie sie fal len," sagt das Sprüchwort, und darum noch ein Prosit Allen, die die Freude des Festes genossen. Die Freude ist heutigen TagS immer ein gutes Merk mal, denn sie beweist, daß manche traurige Erfah rungen der Gegenwart die Hoffnung auf eine bes sere Zukunft noch nicht ertödtet haben. Besonders hat unsere Stadt nicht gerade Ursache/ eine harm lose Freude sich zu versagen: sie erfreut sich eines lebhaften Schwunges ihrer Fabriken und ihre Bür ger vereinigt im schönsten Vereine daö Band der Eintracht, welchen auch in der Zukunft störender Parteigeist fern bleiben möge. Nur etwas haben wir mit Bedauern zu erwähnen: das nämlich, daß der seit einiger Zeit hier herrschende Unterleibsty phus immer noch nicht sich verlieren will und fast durchschnittlich jede Woche zwei Opfer fordert, — eine ohngefähre Berechnung, Vie aber auswärts bei weitem übertrieben zu werden pflegt. Nächst dem dürfte die nur mittelmäßig ausgefallene Ernte dieses Jah res, verbunden mit der hicrund allenthalben überhand genommenen Kartoffelkrankheit Besorgnisse erregen. Wir wollen in beiden Fällen eine baldige glückliche Aenderung hoffen. Am Schluß bitten wir unsere Leset, mit uns noch einmal zum Augustschießen auf Augenblicke zurückzukehren, um, wie wir mit ihm unsere Nach richten begonnen, sie damit auch zu beschließen. Daß cS mit Heiterkeit und Frohsinn seinen Anfang genommen habe, und ebenso zu Grabe getragen worden sei, ist unsem Lesern bereits bekannt, aber daß des Königs Majestät dasselbe beinahe durch seine Gegenwart verherrlicht hätte, wollen wir nicht unerwähnt lassen. Obwohl, aber Einzelne wissen wollten, daß Se. Majestät der König bei seiner Durchreise durch unsere Stadt dieselbe auf kurze Weile besuchen werde, nahm Höchstderselbe mit sei ner Begleitung — zwei Stabsoffizieren und niede« Pferde ein, üm mittelst bersekMt nach Bautzen zu reisen. Zweck der Reife soll Befisch der Laust- fern und wie wir hören, ist Se. Majestät in Aitta« ritt höchst feierlicher Empfang unter dem Läuten aller Glocken bereitet worden, welcher noch am Abende durch eine ziemlich allgemeine Illumination der Stadt seine Verherrlichung erhielt. CS muß diese ehrerbietige und von treuer Ergebenheit zeugende Aufnahme einem Könige in der Gegenwart um so wohlthuender sein, je mehr derartige Beweise lack« deökindlicher Gesinnung dem LandeSvater darzubrin- grn aus der Mode gekommen zu sein scheint. Neber- Haupt ist hierin immer die Lausitz mit leuchtendem Beispiele vorangegangrn; selbst der Oybin bei Zittau trägt auf hoher Felsmauer, die sich im Hintergründe deS GcsellschaftSplatzes steil erhebt unter dem churfürstlichen Wappen zwei große in den Felsen selbst gehauene Gedenktafeln, deren eine einen, älteren Fürsten Sachsens in lateinischer Sprache zur Verewigung seiner Gegenwart auf dem Oybin, die andere dem hohen Königspaare August und Marie zum Andenken höchst Deren Besuches daselbst im Jahre 1838 in deutscher Sprache ge widmet ist. Die erstere schließt: „krinvipem..... pstrom patriae eto. idi oonseckisse vives, kvspites, posier, mementote! (d. h. daß der Vater des Vaterlandes hier verweilt habe, dessen gedenket ihr Bürger, Besucher dieses Ortes, und späte Nach kommen!)" Die zweite schließt ungefähr ebenso: „dm Mitlebenden wie der Nachwelt gereicht das seltene Glück eines Tages gemeinschaftlich zum Ruhme und unvergeßlicher Freude." ES ist im Allgemeinen Pflicht und gereicht zur Freude und zum Stolze der Mit- und Nachwelt, das Andenken großer und verdienstlicher Männer zu verewigen: ob aber jeder Fürst den Inhalt der auf obrigkeit liche Anordnung verfaßten öffentlichen Gedächtniß- tafeln seines Namens und seiner Thaten immer für wirklichen Ausdruck der Volksliebe und deS VolkS- willenS anzusehen berechtigt sei?.— diese Frage wollen wir weder bejahen, noch verneinen, nur den Wunsch aussprechen, daß die Unterthanen eines monarchischen Staates immer und überall tristigett Grund haben mögen, durch die Restitutionen ihres Staates ihre Bedürfnisse und die mächtig gebieten den Forderungen der Zeit befriedigt zu sehen und in der Person ihres Fürsten selbst, einen weisen, gerech ten und gütigen Vater des Landes mit Zeichen herzlicher Freude und aufrichtiger Ehrfurcht in ihrer Mitte willkommen zu heißen. Neuestes. Die Scipz.Itg. vom 16. Lug. bringt folgendes Gesetz vom IS. August 1850. z. 1. Die provisorischen Gesetze vom 1L. Ro». 1848 wegen einiger Abänderungen der Berfassungs- urkunde vom 4. Sept. 18S1 und die Wahlen der Landtagsabge ordneten bett., sind nebst den hierauf Bezug habenden Verord nungen außer Kraft zetteten, z. 2. Bis zu der definitiven Revi sion der Verf.-Urk. vom 4. Sept. 18S1 und der Vereinbarun üder ei» definitives Wahlgesetz treten die durch §. 1 genannte" provisorischrn Gesetze außerMrksamkeit gesetzten Bestimmungen derBerf.-Urk. vom 4. Sept. 1831 und des Wahlgesetzes vom24 SW. 1831, ingleichen de« Gesetzes, die Wahlen der Vertreter des. Handel«- u.Fabrikwesens bett«, vom7.MSrz1839, wieder inKrast.