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für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Zur gemeinnützigen Unterhaltung für alle Stände. Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers. 59.^ Sonnabend, den LV. Juli. ^1850. Drese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 10 Rar. — Bestel lungen nehmen alle Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit ü Pf. berechnet und für ,ede nächste Nummer bis Tags vorher Vormittags 9 Uhr angenommen. — Eine Annonce unter 4 Zeilen kostet 2 Rgr. 5 Pf. - Verordnung, das Verbot der Arbeitervereine betreffend. Nach z. 19 der Verordnung vom 3. Juni d. I., das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, sind Vereine, in deren Zwecken es liegt, zu Gesetzübertretungen »der unsittlichen Handlungen aufzufordern oder dazu geneigt zu machen, verboten und nächstdem ist in §. 23 dieser Verordnung ausgesprochen, daß Vereine, deren Zweck sich auf öffentliche Angelegenheiten bezieht, nach außen nicht als Körperschaften auftreten, Aweigvereine nicht bilden und mit andern Vereinen sich nicht in Verbindung setzen dürfen, indem ein Verein das Recht hierzu erst dadurch erlangt, daß er als solcher vom Staate bestätigt wird. Vereine, welche dieser Vor schrift zuwiderhandcln, sollen nach H. 24 der angezogenen Verordnung aufgelöst werde«. Den Bestimmungen der Verordnung vom 3. Juni d. I. unterliegen nach Maßgabe von §. 4 der Anführungsverordnung vom 4. v. M. insbesondere auch dir an mehreren Otten bestehenden Arbeitervereine. Wie nun die angestellten Erörterungen zu Tage gelegt, haben sich diese Arbeitervereine fast ohne Ausnahme der sogenannten deutschen Arbeiterverbrüderung anaeschlossen, die sich fast über ganz Deutschland ausbttitet und nach Inhalt ihrer, auf der allgemeinen Arbeiterversammlung zu Lewzig im Monat Februar d. I. verfaßten und im Druck erschienenen Grundstatuten ein organisch gegliedertes Ganze bildet, welcher aus dem Verwaltungsrathe, dem Centralcomits, den Vororten, den Bezirkscomitss und den Localvereinen besteht, so daß die, dem Umfange nach kleinere Abtheilung der größeren untergeordnet ist, an letztere zu gewissen Zeiten Anzeigen zu erstatten und Beiträge einzusenden hat. Diese organische Gliederung der Arbeitervereine ist nun aber nach tz. 23 der Verordnung vom 3. Juni d. I. (vergl. §. 6 der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 7. ». M.) unstatthaft. Nächstdem hat sich bei der Einsicht in die Acten und Schriften vieler Arbeitervereine und insbesondere des Centralco- mitSs der deutschen Arbeiterverbrüderung zu Leipzig, sowie durch sonstige Erörterungen herausgestellt, daß die meisten Arbeitervereine neben dem vorgeschützten ostensibel» Zwecke, die materielle Lage des Arbeiterstandes zu verbessern und zur geistigen und sittlichen Veredlung des letzter» beizutragen, zugleich — wenn auch einem großen Theile der Mitglieder zur Zeit noch unbewußt, — gefährliche politische Tendenzen verfolgen, indem sie mit für den Umsturz der bestehenden monarchischen Staatsvcrfassuna und für die Entfüh rung eincr socialen Republik wirken. Ihr Bestehen ist daher mit dem §. 19 der Verordnung vom 3. Juni d. I. unvereinbar. Unter diesen Umständen sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, die bestehenden Arbeitervereine, — sie mögen nun diesen oder einen andern Namen führen — hiermit aufzulösen und jede fernere Theilnahme daran bei Vermeidung der in §. 30 der Verordnung vom 4.Juni »»gedrohten Strafen zu untersagen. Die Polizeibehörden werden hierdurch angewiesen, darüber, daß dieser Anordnung gebührende Folge geleistet werde, strenge Aussicht zu führen, insbesondere alle weiteren Zusammenkünfte der Arbeitervereine zu ver hindern und sonst nach Maßgabe der vorstehenden Anordnung das Nöthige zu besorgen. — Dresden, den 4. Juli 1850. Ministerium des Innern. ' v. Friesen. Eppendorf. Politische Umschau. Sachsen. Dresden, 23. Juli. sl.K.f Nach einer Anrede des Präsidenten v. Schönfels und der Vereidigung einiger neuen Mitglieder folgen einige Registranden- vorträae, königliche Dekrete: 1) die Ernennung meh rerer Mitglieder der Kammer betreffend, wobei von Weigerung Einiger die Rede war, worüber nächstens Beschluß zu fassen sein werde; 2) die Landtagsordnung, wobei die Kammer die Beibehaltung der frühem be schließt; 3) die Ernennung der Präsidenten der Kam mern betr.; 4) die nachträgliche Genehmigung der auf Grund 8. 88 (mit den weiten Taschen) der Ver- fassungSurkunde erlassenen Verordnungen betreffend ; 5) wegen der Wahl des Landtagsausschusses zur Fünfter Jahrgang. Verwaltung der Staatsschulden. Darauf wählte die Kammer die vier Deputationen: 1) Prinz Johann, Freiherr v. Friesen, AmtShauptmannFreiherr v.Wrlck und v. Biedermann, Bürgermeister Hennig auS Grim ma; 2) Bürgermeister Starke, v.Römer, v.Schön- berg-Bibran, Kammerherr v. Watzdorf, v. Nostitz- Wallwitz; 3) geh. Ainanzratb v. Polenz, RegierungS- rath v. Zchmen, Bürgermeister Wimmer, v. Heinitz, und der Präsident v. SchönfelS; 4) Bürgermeister Goltschald, v. ErdmannSdorf, v. Metzsch, Bürger meister Müller, Graf v. Einfiedel-Wolkenburg. — 29 Mitglieder. — s2. K.s (52 Mitglieder.) Rach erfolgter Ansprache drS Präsidenten vr. Haase und Verpflich tung deS Abg. Päßler wurde die frühere Landtags ordnung ebenfalls beibehalten. Ein Antrag wegen