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Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen «qd Umgegend Zu gemeinnütziger Unterhaltung firr alle Stände. Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verleger«. 32.^ Sonnabend, den ÄO Aprile ^18^0 Diese Zeitschrift erscheint wöchentüch 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 10 Skgr. — Bestel lungen nehmm alle Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile »der deren Siam» mit 6 Pf. berechnet und für^ede nächste Nummer bis Lag« vorher Vormittags S Uhr angenommen. — Eine Annonce unter 4 Zeilen kostet 2 Ngr. 5 Pf. Politische Umschau. Sachsen. Dresden, 17. April. s2. K.j Bekanntlich be stand wegen der Besteuerung der Penstonirten eine Differenz zwischen der 1. und 2. K., die in der neuli chen vereinigten Sitzung zwar gehoben wurde, indem man einen vermittelnden Antrag annahm, der aber von der Regierung, die erklärt hatte, dem Beschlüsse der 1. K. beizutreten, nicht angenommen wurde, und welche nun unter der Drohung, das ganze Gesetz zu rücknehmen zu wollen, darauf bestand, daß die 2. K. den Beschluß der 1. K. zu dem ihrigen mache. „Mit dieser Pistole auf der Brust," wre Ochmigen sehr richtig sagte, und unter diesem moralischen Zwange von Seiten der Regierung, auch von dem Bedenken geleitet, den Staatseinkünften 80,000 Thlr. aus dem Beutel der Penstonirten zu entziehen, trat die 2. K. dem Beschlüsse der 1. bei, und zwar gegen 15 Stimmen. — Den übrigen Theil der Sitzung nahmen Privat petitionen und Beschwerden in Anspruch. — s-1. K.j Nachdem I)r. Joseph um Erlaubniß gebeten hatte zur Einbringung eines Gesetzentwurfs wegen Ausführung von§§.19, 20 und 21 derGrund- rechte, ebenso Oehmigen wegen Theilbarkeit veS Grund und Bodens, berichtete Joseph über das königl. Dekret vom 2. März, ein provisorisches Steuer- und Abgaben, gesetz betr. Sämmtliche vier Minister waren anwe send. Bekanntlich hatte die 2. K. die ordentlichen Steuern bis Ende August bewilligt, die außerordent lichen dagegen abgelehnt. Die Majorität des Aus schusses der 1. K., Mammen, Böhler, v. Römer, räth dagegen, auch die Erhebung der außerordentlichen un ter gewissen Bedingungen zu genehmigen. Die Mi norität deS Ausschusses, v. Watzdorf und Joseph, räth an, die verlangte Bewilligung diesem Ministerium zu versagen. Die Separatgutachten der beiden äckten BolkSvertreter find zwei Bogen lang; wir rathen aber Jedem, fie zu lesen, der sich über das jetzige Regie rungssystem unterrichten will (DreSdn. Ztg. Nr 93, Beilage). Eben so ist eS wichtig, die Reden der Mi nister v. Beust, vr.ZschinSky und Rabenhorst zu lesen, Fünfter Jahrgang. UM die volle Bestätigung des in dem Gutachten Watzdorfs und Josephs ausgesprochenen Tadels gegen die Regierung zu lesen. Watzdorf erwidert darauf das Nöthige und Wahre. Schenk von Bautzen spricht für Bewilligung der ordentlichen und außerordentlichen Steuern. Minister Behr spricht von den Tausenden, die der Landtag kostet, schweigt aber von den Millio nen, die das Militair bedarf. Auch er leugnete, wie die vorhergehenden drei Minister, die Nothwendigkeit einer parlamentarischen Regierung (das ist sehr deut lich !). Joseph spricht, wie gewöhnlich, scharf und den Nagej auf den Kopf treffend. Er sagt, gerade die parlamentarische Regierung habe England und Bel gien vor der Revolution bewahrt. Minister v. Beust entgegnet Einiges und wird von Schenk dabei secun- dirt. — Die Kammer stimmte nun ab und bewilligte der Regierung sowohl die ordentlichen als außer ordentlichen Steuern. Es ist daher die StrtatSregie- rung zugleich zur außerordentlichen Erhebung der Grundsteuer nach Höhe von 1 Pfennig für jede Steuereinheit für den 1. August d. I., und der Hälfte deS vollen Jahrbetrags der Gewerbe- und Personal steuer, in derZeit bis zum letzten August d.J., ermäch tigt worden. — 16. April, sl. K.j Hinsichtlich der Verord nung vom 25. Mai 1849 hat die 2. K. beschlossen: s) daß diese Verordnung für verfassungsmäßig nicht erachtet werden könne, und V) die Staatsregierung unter der Bedingung zu indemnisiren, daß fie die Ge nehmigung der Volksvertretung ausdrücklich bekannt mache. In Betreff der Verordnung vom 14. Juli 1849 hat die2.K. beschlossen: a)daß dieselbe als ver fassungsmäßig erlassen nicht erkannt werden könilte; d) daß eine ausdrückliche Wahrung dahin auSzuspre- chen, daß §. 88 der VerfaffungSurkunde überhaupt auf Steuern und Abgaben niemals, weder in Betreff der Ausschreibung noch der Erhebung solcher, Anwen dung finden könne ; und v) daß die einstimmende Er klärung deS königl. CommissarS zu Protokoll genom men werde. Die 1. K. tritt diesen Beschlüssen bei. — Dem vom Abg.Joseph eingebrachten Gesetzentwurf wegen Abschaffung deS dem FiScuS und andern juri stischen Personen zustehenden außerordentlichen Rechts-