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Nummer 294—SS. Jahr« Sonnabend-u. Fefitags-Nr. Id PH. Abbes,eNungen müssen spätesten« eine Woche vor Ablauf der Bezugs, »eit schriftlich beim Verlag »lngrgangen fein. Unser« Träger dürfen kein« Abbestellungen «ntgrgennehmen. Berlagsort Dresden, «nzelgenpretst: die tspaltlge 22 mm breit« Jelle S Pfg. FUr Plahwllnsche können wir kein, Gewähr leisten. volkssettuns Schriftleitung: Dresden A, Polterstr. 17, Stus 22711 und Im Falle von höherer Gewalt, Verbot und Betriebs- S1Ü1L; Geschäftsstelle, Druck u. Verlag: Germania Buch- X ae EL«.-,-H/1 SÜ«»—» lückK störungen hat der Bezieher oder Werbungtreibende kein« druckerei iu Verlag Th. u. G. Winkel, Polierstr. 17, S0NNadeNv/S0NNiag, «I. «UgUst/I. «epi. Ansprüche, falls die Fettung in beschränktem Umfange, Ruf SIMS; Postscheck: 1228; Stadtbank Dresden »4707. verspätet oder nicht erscheint. — ErsUllungsort Dresden. Treffer aus englisches Trmenlager Hasenanlagen, Oellager, Docks und Rüstungswerke wieder mit Bomben belegt — S Handelsschiffe versenkt Freitag 98 feindliche Flugzeuge vernichtet Britische Bombenwürfe auf -le Berliner Innenstadt und Arbelterwohnvlertel Berlin, »1. August. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt: Wie bereits bekanntgegeben, haben unser« Kamps- und Jagdflieger gestern mehrere überraschend« Vor- stütz« gegen di« britisch« Insel unternommen. Da- bei wurden auf verschiedenen Flugplätzen Hallen und Unter künfte durch Bomben schwer beschädigt. Ein Truppenla- ger in Südengland erhielt mehrere Treffer mittleren Kalibers. Im Laufe dieser Angriffe sowie beim Durchbrechen der Iagdsperre an der englischen Südküste entwickelten sich zahlreich« Luftkämpfe. In der Nacht zum 81. August grisfen Kampfslieger- verbände Hafenanlagen und Werke der Rüstungsin dustrie in Mltlelengland mit Bomben an. An der Themse-Mündung wurden vellager und Docks wirksam mit Bomben belegt. In den angegrlssenen Zielen ent standen starke Brände. Britisch« Häfen wurden erneut vermint. In der vergangenen Nacht setzten britische Flugzeug« ihr« Angriffe auf Berlin und andere Ziele im Rekchsgeblet fort. Ein« Anzahl von Bomben siel in di« inner« Stadt sowie in Arbeiterwohnviertel der Reickshaupt- stadt. Hier wie an anderen Stellen des Reiches sind di« an gerichteten Sachschäden unbedeutend. Tot« sind nicht zu beklagen. Einig« Zivilpersonen sind verletzt worden. In den Luftkämpfen des Tages wurden 98 feindlich« Flugzeuge, bei den nächtlichen Angriffen «in britisches Flugzeug durch Flak und zwei durch Nachtsäqer abgesckolsen. Mit zwei weiteren Abschüssen durch Flakartillerie der Kriegsmarine an der Nordseeküste betragen somit di« Gesamtverluste des Gegners am gestrigen Tag« 98 Flugzeuge; 34 eigene werden vermißt. Ein Unterseeboot griff westlich der Hebriden einen stark gesicherten Gelsltzug an und schoß au« ihm drei feindlich« Handelsschiffs mit insgesamt 29 990 BRT, dar unter «inen Tanker von 1 2 v 9 9 BRT, heraus. Vomben ank Su« Süd- und Ostengland Tag und Nächt unter Fliegera'orm DNB 31. August lPK). Die Kampshandlungen der deutschen Luftwaffe in der Nacht zum 27. August werden In England die letzten Zweifel Wien, 81. August. Die ungarisch« und die rumä nisch« Regierung haben an die Reichsregierung und di« ita lienisch« Regierung das Ersuchen gerichtet, di« zwischen Ungarn und Rumänien bestehenden strittigen Fragen hinsichtlich der von Rumänien vorzunehmenden Gebietsabtretungen an Ungarn durch «inen Schiedsspruch zu regeln. Di« Relcharegierung und die italienisch« Regierung haben diesem Wunsch« entsprochen und der Reichsminister des Auswärtigen, von Ribbentrop, und der königlich italienische Minister des Aeußern, Graf Llano, haben gestern im Namen der deutschen und der italienischen Regierung folgenden Schiedsspruch gefällt: 1. Als endgültig« Grenz« zwischen Rumänien und Ungarn wird di« in di« anliegend« Karte «ingezeichnet« Grenz« sestgelegt. Die genauer« Grenzziehung an Ort und Stelle bleibt einer rumänisch-ugharischen Kommission überlassen. 2. Dao hiernach an Ungarn fallende, bisher rumänische Gebiet wird von den rumänischen Truppen innerhalb einer Frist von 14 Tagen geräumt und in ordnungsmäßigem Zustande an Ungarn übergeben. Di« einzelnen «tappen der Räumung und Besetzung sowie deren sonstig« Modalitäten sind sofort durch «in« rumänisch, ungarisch« Kommission festzusetzen. Di« Königlich Rumänisch« und di« Königlich Ungarische Regie rung haben dasür Sorg« zu tragen, daß sich di« Räumung und Besetzung in voller Ruh« und Ordnung vollzieht. 8. All« rumänischen Staatsangehörigen, dl« am heutigen Tag« tn dem von Rumänien abzutretenden Gebiet ansässig sind, erwerben ohne weiteres die ungarische Staatsangehörigkeit. Sie sind berechtigt, Innerhalb «iner Frist von sechs Monate« sür di« rumänisch« Staatsange hörigkeit zu votieren. Di« Personen, di« von diesem Options recht Gebrauch machen, haben da» ungarisch« Staatsgebiet innerhalb einer «eiteren Frist von einem Jahr zu verlassest und werden von Rumänien Übernommen. Sie können ihr be- wegttch— «ermögen sre» mit sich führen, sie könne« s«rn«r ihr unbewegliche» vermöge« bis zu ihr«, Abwanderung liauidierest und »«« Erlös gleichfall» sr«i mit sich nehmen; falls die LiquI- dierung nicht gelingt, find fi« von Ungarn ,n entschädig««. Ungarn «tri all« Mi b«r Umsiedlung der Optant«« ,usa«nt«n- beseitigt haben. Der Schlag saß, wie der Wehrmachibericht vom 27. August meldet. Er beweist die Kühnheit unserer Kampf flieger, die auch in der Nacht nicht wahllos ihre Bomben in die Gegend warfen, sondern sich trotz schlechter Sichtverhältniste Ziele suchten, deren Vernichtung den Gegner an seinem Lebens nerv trifft. Es ist bereits stockdunkel, als ein Brausen auf unserem Flughafen lebendig wird. Nur in schwachen Umrissen sind die großen Bombermaschinen zu erkennen, die längst startklar sind. Eine nach der anderen fliegt über die Rollbahn, um dann in die Nacht zu verschwinden. Für Sekunden nur leuchtet die Randbefeuerung auf; wenn sie erlischt, ist nichts mehr vom Flughafen zu erkennen. Die Maschinen müssen kurz nach dem Start eine dichte Wolkendecke durchstoßen, die sich erst kurz vor Hüll und seinen riesigen Hafenanlagen — unserem Ziel — etwas lockert. Der Flug stellt heute, da wir wissen, daß un zählige Maschinen in der Lust sind, größte Anforderungen an die Besatzungen. Wir müssen auf unserer befohlenen Höhe blei ben und dürfen nicht außer Kurs kommen. Der Funker hat alle Hände voll zu tun. Der Engländer versucht zu stören. Wir sind nickt die ersten am Ziel. Durch die Wolkenrisse hindurch können wir da und dort Brände auf dem Erdboden erkennen, die von den ersten Würfen herrühren. Hunderte von Batterien tasten den Himmel ab. Von weitem erinnert das Schauspiel um uns an de» Lichtdom am Reichsparteitag, so dicht liegen Strahl an Strahl. Dort müssen wir hinein! Stich flammen steige» hoch. Van Zeit zu Zeit streift uns eines der unzähligen Strahlenbündel. Wir brauchen kaum auszuweichen, denn erkennen kann man uns in unserer großen Höhe doch nicht. Nun kontrolliert der Beobachter den Erdboden unter uns, bis er sein Ziel, die Halonanlaaen. erkannt hat. Und dann ist auch schon die erste Bombe heraus. Fast gleichzeitig mit uns müssen die anderen Kameraden, die zur selben Minute wie mir über Hüll sind, geworfen haben; an drei, vier, fünf Stellen steigen grelle Stichflammen hoch. Die Brände weisen den nach uns fliegenden Besatzungen den Weg ans Ziel. Noch ein kurzer Blick, zurück, und dann fliegen mir auf Heimatkurs. Wie auf dem Hinflüge, fangen wir auf dem Wege nach dem Heimathafen ununterbrochen Funksprüche auf, die von der erfolgreichen Arbeit unserer Kameraden zeugen. Wir können uns ein Bild davon machen, wie es nach dieser Nacht drüben aussehen wird. Kriegsberichter Robert Baur. hängenden Fragen in großzügiger und entgegenkommender Welse bebandeln. 4. Die dem ungarischen Volkstum angehörenden ru mänischen Staatsangehörigen, die in dem 1919 von Ungarn an Rumänien abgetretenen, fetzt bei Rumänien verbleibenden Gebiet ansässig sind, erhalten das Recht, innerhalb einer Frist von sechs Monaten für die ungarische Staatsangehörigkeit zu optieren. Für die Personen, die von diesem Optionsrecht Gebrauch machen, gelten die vorstehend unter 3 niedergelcgten Grundsätze. 5. Die Königlich Ungarisch« Regierung übernimmt dl« feierliche Verpflichtung, di« Personen, die auf Grund dieses Schiedsspruches die ungarische Staatsangehörigkeit erwerben, aber dem rumänischen Volkstum angehören, den übrigen unga rischen Staatsangehörigen in feder Weise gleichzustellen. Die Königlich Rumänisch« Regierung übernimmt feierlich die ent sprechende Verpflichtung für di« in ihrem Staatsgebiet ver bleibenden rumänischen Staatsangehörigen ungarischen Volks tums. 0. Die Regelung sonstiger sich aus dem Souveränitäts wechsel ergebenden Einzelfrggen bleibt unmittelbaren Verhandlungen zwischen der Königlich Rumänischen und der Königlich Ungarischen Regierung überlassen. 7. Falls sich bei der Durchführung dieses Schiedsspruches Schwierigkeiten ober Zweifel ergeben, werden die Königlich Ungarische und die Königlich Rumänische Regierung sich hier über unmittelbar verständigen. Sollten sie sich dabei über eine Frage nicht einigen können, so werden sie diese Frage der Reichsregterung und der Königlich Italienischen Regierung zur endgültigen Entscheidung unterbreiten. Wien, den 80. August 1949. Im Anschluß an den Schiedsspruch hat zwischen den Außenministern der Achsenmächte und dem rumänischen Außen- Minister anderersett» «in Notenaustausch stattgesunden, in dem Deutschland und Italien di« Integrität und Un»«rl«tzsich»el1 de» rumänischen Staatsgebl«. les garantieren und di« rumänlsch« Reglerung dies« Varanti« ««nimmt. > (Bergl. auch Sette L) Feindlicher Kreuzer im Asien Meer mit Amben getroffen Rom, 31. August. Der italienische Wehrmachtbericht Hal solgenden Wortlaut: Das Hauptquartier der Wehrmacht gibt bekannt: Unsere Flugzeuge haben motorisierte feindlich« Abteilungen in der Zone von Dar «l Hambra jenseits der Eyrenaika-Grenze bombardiert. Im Roten Meer wurde ein feindlicher Kreuzer von einer unserer Flugzeugformationen bombardiert und getrofsen. Der Feind hat einen Luftangriff auf den Flugplatz von Agordat durchgesührt. Unter den Eingeborenen gab es 8 Tot« und 9 Verwundete. Der Sachschaden ist gering. Ser italienische Wehrmachtbericht vom Sreltaa Planmäßiger italienischer Luftangriff auf den Flottenstützpunkt Mlcabba (Malta). Rom, 31. August. Der Italienische Wehrmachibericht vom Freitag hat folgenden Wortlaut: Das Hauptquartier der Wehrmacht gibt bekannt: Der Flottenstützpunkt von Mieabba tMalta) ist von un seren Luftoerbänden planmäßig und treffsicher bomb ar- diert worden. Die feindlichen Jagdflugzeuge, die sich bereits in der Luft befanden, haben den Kamps mit unseren Jagd flugzeugen nicht annehmen wollen und versuchten, sich ihrer Aktion zu entziehen. Unseren Jagdflugzeugen gelang es je doch, 3 feindliche Flugzeuge unter Maschlnengewehrseuer zu nehmen und zu beschädigen. In Nordafrika sind die Mllitiirdepots und Militärlager sowie der Giiterbahnhof von Marsa Matruk von unseren Luitverbänden in aufeinanderfolgenden Wellen wiederholt und heftig mit Bomben belegt wor den. Einige hundert Vomben wurden aus die Ziele abgeworsen, wobei kontrollierte Volltreffer festqestellt wurden.. In Ostafrika sind von unseren Flugzeugen bei Arbo el Bahl und in der Näke von Garissa -Kenia) Irupvenzusam- menziekungen und Kraftwagenkolonnen bombardiert worden. Ferner wurde der Flughafen von Buna mit Bomben belegt, wobei ein Flugzeug am Vaden zerstört und zwei andere be schädigt wurden. Die Flugzeuge, die an den obigen Operationen teilgenam- men haben, sind alle, obwohl teilweise getroffen, ru ihren Stützpunkten zurückgekehrt. Von ihren Besatzungen ist nie mand verletzt. Eine Abteilung Dubais hat bei Buna einen ersolgreichen Handstreich durchgesührt. wobei ein englischer Kraftwagen zer stört und dem Gegner schwere Verluste zna-kügt wurden. Der Feknd hat Mogadlsrio dreimal bombardiert, wobei es 2 Tote und 6 Verwundete gab. Der Sachschaden ist unbe- deutend. Aener britischer MkerrechtSbrnch England verweigert auch deutschen Rettungsbooten den Schutz des Roten Kreuzes Berlin, 31. August. Die Reichsregierung hatte vor einiger Zeit durch Vermittlung der schweizerischen Regierung eine Reihe von kleineren Dampf- und Motorschiffen bei der briti schen Regierung als Rote-Kreuz-Fahrzeuge zur Bergung von Verwundeten und Schiffbrüchigen anmelden lassen. D:esc Ret tungsboote, die der Kriegsmarine zum größte» Teil von an erkannten privaten Rettungsgesollschaftcn zur Verfügung ge stellt worden sind. entsvreck'Tcn in bezug auf Kennzeichnung und Verwendung in jeder Weise den Vorschriften des Haager Laza rettschiffsabkommens. Trotzdem hat die britische Negierung der deutschen Regierung mittetlen lassen daß sie diesen Schissen nicht den Schutz des Roten Kreuzes gewähren wolle, und daß die briti schen See- und Luftstreitkräste ab 39. August mit militä rischen Mitteln gegen diese Rettungsboote vovgehen würden. Während der humanitäre Verwendungszweck der deutsckxn Rettungsboote einwandfrei fcstjteht und sie nicht nur deutschen, sondern auch feindlichen Soldaten zugute kommen, versucht die britische Regierung ihre Ablehnung mit der lügcnbasten Be hauptung zu begründen, -aß diese Fahrzeuge eingesetzt würden, um die deutsche Kricgsführung zu unterstützen und britische Aktionen zur See zu stören. Das Vertagen des Roten-Krenz-Schutzes für die deutschen Rettungsboot« stellt einen neuen 'chweren Bruch des Völker rechts dar. Sollten die Engländer ihre Ankündigung wahr machen. daß sie gegen die deutschen Rote-Kreuz-Fahrreuqe mit Waffengewalt vorgehen wollen, so werden die deutschen Streitkräfte eine solck-e Herausforderung zu erwidern misten. AuSnahmegewalt -er ungarischen Reglerung verlängert Mit Zustimmung des Parlaments wurde die Ausnahme gewalt der Regierung bis zum 2. Januar 1941 verlängert. Sie Neuordnung in Südostemopa Schiedsspruch der Achsenmächte im rumänisch-ungarischen Streitfall— Garantie für Rumänien