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1345-1346. 49 mit er von seinen Gefährten nicht niedergemacht würde; wenn er von seiner Verwundung wieder hergestellt würde, dann sollte er sich als Gefangener stellen, würde er aber sterben, so sollte er der Ge fangenschaft ledig sein. Nachdem nun der Ritter hergestellt war, stellte sich ihm der Gefangene, und der Ritter behielt das Pferd desselben. Dies war eine sehr lobenswürdige Handlung und gleicht dem, was David gethan, der seinen Gegner tödten konnte und es nicht that, wovon gehandelt wird im Abschnitt von der Buße II. c>. Opx>o. eliain gegen das Ende. Im Jahre des Herrn 1346 starb ein Kanzler Ludewig's, Namens Magister Ulrich von Augsburg, ebendaselbst. Derselbe war öfters als sein Gesandter an den päpstlichen Hof gereist, in seiner letzten Stunde wollte er aber nichts ans dem Gottesacker begraben werden und ließ sich heimlich die letzte Wegzehrung reichen, vielleicht weil er die Bannflüche fürchtete, welche der heilige Stuhl gegen seinen Herrn geschleudert hatte. Allein der Bischof von Augsburg,?) von Schonek mit Namen, welcher später vom Papste des Bisthums ent setzt wurde, ließ den Verstorbenen gegen seine Anordnung feierlich begraben. Im selben Jahre starb am 31. Juli Bruder Heinrich, der Sohn Geuta's, der Stifter des Leprosenhauses außerhalb der Mauern von Eichstädt, und wurde in demselben Hause begraben. Er war ein Mann von heiligem Wandel, dessen Andenken man in Ehren halten soll. Gleichfalls in diesem Jahre ereignete sich noch Neues und Merkwürdiges, indem auf die Veranstaltung des Papstes Clemens VI. im Juli um das Fest der heiligen Margarethas in dem Dorfe Reiche der Diöcese Trier der obengenannte Karl, der Sohn des Königs von Böhmen, von fünf Kurfürsten, nämlich den Herren Baldwin, Erzbischof von Trier, Walram, Erzbischof von Köln, Gcrlach, ans dem gräflichen Hause Nassau, welchen derselbe Papst damals nach Absetzung des früheren Bischofs Heinrich für die ^ 1) Statt voluir wurde »ach der Ausgabe von Freher-Struve und nnter Berücksichtigung dessen, was Aventin über den Kanzler Ulrich Hangenohr berichtet, gelesen: noluir. — 2) Hein rich III. — 3) Am II. Juli, also am Tage vor dem Feste. — 4) Rhensc. Geschichtschreiber, Lfg. 71. Heinrich der Taube. 4 I34S. 1346.