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Lugust 192S Dresdner Schrnueimng Lresden-Ä.Slckingenttr.3. liernivrecher 325p«i 119. lsdrg. Kkillm' Mli lr. Leipzig, 27. August. Lailloux hat in Loudon unstreitig einen großen Erfolg errungen. Denn das letzte Angebot der englischen Regierung, wonach Frank reich 62 Jahre hindurch jährlich 12>L Millionen Pfund an England zahlen soll, bedeutet praktisch, daß Frankreich auf seine Gesamtschuld von 620 Millionen Pfund während dieser 62 Jahre jährlich nur 2 v. H. Zinsen und keine Amorti sation zahlt, seine Schuld dadurch jedoch getilgt wird. Nach Erklärungen Caillaux' hat Churchill ferner „teilweise" zugestanden, daß die Zahlungen ausgesetzt werden können, wenn durch sie die Währungsstabrlität in Frage gestellt wird, und überdies wird Frankreich ein Teilmoratorium bis 1930 gewährt. Allerdings mnß sich Frank reich verpflichten, seinen eigenen Schuldnern gegenüber in gleich entgegenkommender Weise zu verfahren. Die Pariser Presse ist denn auch von dem Ergebnis der Londoner Besprechungen, trotz dem diese noch nicht zum Abschluß eines Ver trages geführt haben, äußerst befriedigt. Gleich, zeitig wird erklärt, daß dadurch ein wertvoller Präzedenzfall für die kommenden französisch amerikanischen Schuldenverhandlungen ge schaffen sei. Damit kommt man zu dem Kernpunkte der Sache. Daß mit England eine Einigung zu er zielen sei, konnte nach dem Standpunkt, den dieses Land in der Frage der interalliirr ten Schulden in der Nachkriegszeit ein- nahm, kaum zweifelhaft sein. In mehreren offi ziellen Auslassungen hat England zu einer Ze.i, oa es seine eigenen Verpflichtungen an Amer-ka noch nicht fundiert hatte, erklärt, mit einer Strei chung der interalliierten Schuld«n dann einver standen zu sein, wenn »eine eigene Schuld an Amerika gleichfalls gestrichen würde. Es hätte bei einer derartigen Schuldenregelung, da es gleichzeitig Gläubiger- und Schuldnerland ist, nicht viel eingebüßt. Daher auch die Forderung Caillaux', daß Frankreich ein Teil seiner Zah lungen zurückvergütet werde, wenn die Gesamtzahlungen der Alliierten und Deutsch lands an England die englischen Zah lungen an Amerika überträfen. Amerika vertrat jedoch seit je den starren Stand punkt, daß die Kriegsschulden bezahlt werden müßten. Und die Zeit hat diesem Standpunkte vorläufig zum Siege verhalfen. Nachdem Eng- land längst schon seinen Schuldenvertrag mit Amerika, der übrigens auch eine Tilgung in 62 Jahren — allerdings mit Tilgungsquote und 3 v. H. Zinsen in den ersten zehn, 314 v. H. in den folgenden 52 Jahren — vorsieht, hoffte Frankreich noch immer auf eine Schulden streichung. Aber Europa braucht Geld, und als das Gläubigerland Amerika in diesem Jahre seine Schuldner mit dem Hinweise mahnte, daß es bei Nichtregulierung seine Taschen zuknöpfen werde, da kam ein Land nach dem anderen, um über die Schuldentilgung zu verhandeln: Polen, Finnland, Litauen, Ungarn und schließlich Belgien. Auch Frankreich erklärte sich zu Ver handlungen bereit, und schon im September will man sich zusammensetzen. Ob es bei diesen Verhandlungen das gleiche Entgegenkommen finden wird, ob mit den Lon- doner Besprechungen wirklich ein Präzedenzfall geschaffen ist, muß zunächst dahingestellt bleiben. Alle Fundierungsverträge, die die Vereinig, ten Staaten bisher abgeschlossen haben, haben im wesentlichen die gleichen Bedingungen wie der englische. Und Amerika kann u^n wird bei Frankreich, wie es dies schon bei Belgien getan hat, auf die großen Summen verweisen, die von den militärischen Rüstungen verschlungen werden. Vielleicht ist der Hinweis in der franzö sischen Note, daß das Fernbleiben Deutschlands vom Völkerbund die allgemeine Abrüstung bisher verhindert habe, erst in bezug auf die kommenden französisch-amerikanischen Schukdenbeiprechungen zu verstehen. Denn daß Frankreich bisher sehr abrüstungsfreudig gewesen wäre, wird wohl nie mand behaupten wollen. In Verbindung mit dem in London Erreichten ist diese plötzliche Freundlichkeit, mit der Frankreich den Rüstungs beschränkungen gegenüberzustehen vorgibt, jeden falls eine gute Grundlage für die Verhandlungen mit Amerika. Und wir würden uns freuen, wenn Frankreich nicht nur eine recht günstige Schuldenregelung erzielt, sondern auch einen 4lb- rüstungserfolg aus Amerika mit nach Hause bringt. In Kamps Wen die Teiiems BerWlsm dn MlellmakdilW - MiiiWg der A-SMMt MMW dm- die Rei-Äml Berlin, 27. August. Die Reichsreaieruna hat gestern unter Mitwirkung des Reichsbankpräsidenien hinsichtlich der allgemeinen Preisbildung einstimmig folgende Beschlüsse aefastt: 1. Gegen alle Bedingungen oder Abreden, die un mittelbar oder mittelbar zu einer Steigerung der Preise oder zur Aufrechterhaltung übersteigerter Preise führen und die von Kartellen, Syndikaten und gleichartigen Zusammenschlüffen oder von einfluß. reichen Einzelunternehmungen ausgchen, werden künftig alle Machtmittel derPerordnung gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2. September (Kartell verordnung) in Anwendung gebracht werden, und zwar auch dann, wenn diese Kartelle usw. sich nur auf Teile des Reichsgebietes, zum Beispiel nur aus einzelne Länder oder Gemeinden erstrecken. Falls die Durchführung dieser Maßnahmen zeigt, daß kein genügender Erfolg eintritt, wird die Reichs, regierung den gesetzgebenden Körperschaften eine ent sprechende Verschärfung der Kartellverordnung vorschlagen. Insbesondere wird eine Abänderung der genannten Verordnung derart in Aussicht genommen, daß im Verkehr mit Lebensmitteln Verträge und Beschlüsse der in Punkt 1 genannter Verordnung bezeichneten Art oder jedem Beteiligten auch obre sichtlichen Grund fristlos gekündigt werden können, wenn sie Verpflichtungen über die Art der Preisfestsetzung oder Forderung von Preisen für Lebensmittel enthalten. 2. Dos Reich wird mit den Ländern und Ge- meindeverbänden in Verbindung treten, damit bei Vergebung von öffentlichen Aufträgen die freie Konkurrenz in vollem Umfange wieder zur Geltung kommt. Vereinbarungen, die die freie Konkur renz bei öffentlichen Versteigerungen und öffentlichen Ausschreibungen zu beeinträch- tigen geeignet sind, sollen unter Strafe gestellt werden. 3. Den gesetzgebenden Körperschaften wird ein Ge- setzentwurf zur Aufhebung der Geschäftsaufsicht, die mit Bekanntmachung vom 14 September 1916 zur Abwendung des Konkurses eingeführt worden war, unter gleichzeitiger Abänderung der Konkursordnung vorgelegt werden. 4. Die öffentlichen Gelder des Reiches werden so bewirtschaftet werden, daß nicht nur keine Gefahr einer Steigerung der privaten Geldsätze ent steht, vielmehr der Antrieb für ihre Senkung ge- geben rrird. Mit den anderen öffentlichen Geld gebern, Ländern und Gemeinden, wird das Reich in Verbindung treten, um die gleichen Grund- sätze bei der Ausleihung öffentlicher Gelder an diesen Stellen zu gewährleisten. Die Reichsregierung fordert die gesamte Bevölkerung, Produzenten und Konsumenten, auf, im eigensten Interesse die eingeleitete Ge samtaktion zur Verbilligung der Lebens haltung der Bevölkerung zu unter stützen. Die Spitzenor^anisationen der Wirtschaft haben bereits zugesagt, ihren ganzen Einfluß dafür einzu- sehen, daß die Auswirkung der Steuerermäßigungen, insbesondere der Ermäßigung der Umsatzsteuer auf 1 Prozent, in den Preisen zum Ausdruck kommt. Don den ^Ländern und Gemeinden erwartet die Reichsregierunq weitestgehende Unterstützung. Die zuständigen Ressorts werden Verhandlungen in diesem Sinne aufnehmen. Das Reichsbankdirektorium bat dazu folgenden Beschluß gefaßt: „Das Reichsbankdirek- torium ist den Maßnahmen und Absichten der Reichs regierung in Richtung des Preisabbaues in vollem Umfange beigetreten und wird der Durch führung derselben in seinem Dienstbereich jede nur mögliche Unterstützung leisten. Insbesondere wird die Reichsbank bet ihrer Kreditpolitik auf Auswüchse der Kar telle und Preiskonventionen systematisch acht geben und erforderlichenfalls enOprechenb« Maßnahmen ergreifen. Besprechung mit den Gewerkschaften Berlin, 27. August. Unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Tren - drlenburg wurde heute im Reichswirtschafts ministerium mit Vertretern der Arbeiterorga nisationen der Beamtenverbände und Konsumvereine verhandelt. V»inisterialdirektor Schäffer erklärte, die Re- gierung habe bisher die K a r t e l l g e s e tz e im we sentlichen nur als Drohmittel verwendet. Nun beab sichtige sie, das bisher in der Scheide bewahrte Schwert energisch zu gebrauchen. Bei etwa 49 Kartellen seien nach Ausfassung des Reichswirtschastsministeriums Preisverteuerun gen mit Klauseln zur Ausbeutung der auto nomen Zölle vorhanden. Die Regierung wird bestrebt sein, zu verhindern, daß die gegenwrätigen Tarifzölle bis zum Abschluß erleichternd wirkender Handelsverträge ausgebeutet werden können. Weiter verbreitete sich der Regie- rungsvertreter über die „preissenkenden" Wirkungen der Steuergesetzgebung. Er stellte in Aussicht, datz die Regierung die Berücksichtigung der ermäßigten Umsatzsteuer in der Preiskalkulation der Wirtschaft ermöglichen werde. Die gewerkschaftlichen Vertreter sind ent täuscht von der Besprechung fortgcgangen. Das einzig „Positive", was man den Gewerkschafts vertretern zum Ausdruck zu bringen vermochte, war die Mahnung, keine Lohnbewegungen durch- zuführen. Die Auffassung der Gewerkschaftler ging dagegen dahin, daß, wenn es nicht in kurzer Zeit ge linge, die preisverteuernden Wirkungen der jüngsten Wirtjchaftsgesetze aufzuheben, schwere soziale Kämpfe um die Erhaltung des Reallohnes unver- weidlich sein werden. Enttäuschung herrschte auch darüber, daß in diesen kritischen Tagen nicht nur der Reichskanzler Dr. Luther, der der eigentliche Führer der „Preissenkungsaktion" sein wollte, son dern auch der Reichswirtschaftsminister, der Reichs arbeitsminister und auch der Reichsfinanzminister in Urlaub gegangen sind. SS Prozent Geptembermiete s Dresden, 27. August. Die Nachrichtenstelle der Staatskanzlei teilt mit: Nachdem schon die Augustmiete eine Erhöhung erfah ren hatte, mußte die gesetzliche Miete mit Wirkung vom 1. September ab neuerlich um 5 auf 85 Prozent der Friedensmiete erhöht werden. Diese Erhöhung stand nicht im freien Ermessen der Regierung, sondern sie ist eine Folge des Finanz- ausgleichsgesetzes vom 10. August 1925, das am 15. August im Reichsgesetzblatt erschienen ist. Nach diesem Gesetz ist den Hauseigentümern für Zinsen in der Miete ein Betrag zu gewähren, durch den der Friedenswert des Grundstückes mit dem gleichen Zinsfuß wie die Hypotheken verzinst wird, den die Hypothekengläubiger beziehen. Hat also ein Grund stück 100 000 Mark Friedenswert, so hat der Haus eigentümer für die gesetzliche Miete einen Betrag zu beanspruchen, der 2)H Prozent jährlich von 25 000 Mark Aufwertungsbetrag beträgt, d. s. 625 Mark jährlich Nimmt man die normale Verzinsung eines Grundstückes mit 6 Prozent an, so machen diese 625 Mark 10,4 Prozent der Friedensmiete aus, bei einer normalen Verzinsung von 6^ Prozent 10 Prozent. Aus diesem Betrag hat der Hauseigentümer die Zin sen der aufgewerteten Hypotheken zu tragen. Das bisher ihm eingeräumte Recht, diese von der Auf wertungssteuer zu kürzen, ist weggefallen. Da die Bestimmungen des Finanzausgleichgesetzes bereits mit Rückwirkung vom 1. August in Kraft getreten sind, mußte der Betrag für Zinsendienst auf einen etwas höheren Betrag, auf 11 Prozent der Friedens- miete, festgesetzt werden, um der Rückwirkung Rech nung zu tragen. Keine vorzeitige Einberufung des Landtages 8 Dresden, 27. August. Der Landtagspräsident wird dem Ersuchen der kommunistischen Landtagsfraktion auf sofortige Ein berufung des sächsischen Landtages nicht entspre chen. Man darf auch annehmen, daß das kommu nistische Verlangen bei anderen Landtagsfraktionen keine Unterstützung finden wird. Gtaa sbegräbnis für HStzendorf Mergentheim, 27. August. Nach einer Mitteilung des Bundeskanzleramts in Wien übernimmt der österreichische Staat die Heimführung und Beisetzung des Marschall» Hötzendorf als Staatsbegräbnis. politische Amnestie in Sachsen Am Ausmaste per Reichsamnestie. Dresden, 27. Auaust. Das sächsische Gesamtrninisterium hat in seiner Ditzuna vom 26. Auaust im Wege der Notverordnuna eine sofort in Kraft tretend« Amnestie für poli tische Straftaten im Umfanae des Reichsamnestiegesestes vom 17. Auaust beschlossen. Am übriaen ist für die bei sächsischen Gerichten anhänaia aewordenen politischen Strafsachen auf Grund der Landtaasentschliestuna vom 12. März und der LandtaaSverhandlun- aen vom 7. Auli 192 bereits in iveitaehen- dem Maste durch Einzelverfüaunaen Straf er la st gewährt worden. Dachsen hat damit schon vor der Reichsamnestie Mastnahmen vorweaaenommen, die in den anderen Ländern jetzt im Wege der Gesetzaebuna getroffen werden. Oie Arbeitgeberverbände zum Kampf im Baugewerbe Berlin, 27. August. Der Reichsverband der Banklettungen, der Zen tralverband de» Deutschen Bank- und Bankier- gewerbes, der deutfcke Industrie- und Handelstag, der deutsche Handwerks- und «bewerbekaw «vertag, der Reichsau»schuß der deutschen Landwirtschaft, der Reikhsverbavd de» deutschen Handwerks, der Reichs verband der Privatvefficherung, der Arbeitgeber verband deutscher Versicherungsunternehmungen, die Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, der Zentralvereiv des deutschen Großhandels, die Ver- einigung der Arbeitgeberverbände des Großhandels, der Reichsverband der dentschen Industrie und die Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände er- lassen eine Kundgebung, in der es heißt; Die Lohnerhöhungen im Baugewerbe würden über das Baugewerbe hinaus den Lohnstand und damit entscheidend den Preisstand beeinflussen. Nach Lage der gesamten Wirtschaft wie der Dauwirtschaft sei daher eine Lohnerhöhung unmöglich. Sie würde zum Zusammenbruch zunächst der Bauwirtschaft und weiter in ihrer Fortwirkung auf Industrie, Handel und Handwerk zu neuen Lohn- forderngen und Preiserhöhungen führen. Nicht Er höhung der nominellen Lohnziffern, sondern nur Steigerung und Verbilligung der Produktion und damit Stärkung der Kaufkraft käme Verbrauchern und Arbeitnehmern zugute. Jetzt komme es darauf an, eine feste Grundlage für Preise und Kaufkraft zu gewinnen. Daher müsse alles daran gesetzt wer den, ungerechtfertigte Lohnerhöhungen zu vermeiden. Zahlstellen für die Zeppelin-Eckener-Spende Berlin, 27. August. Der vorbereitende Ausschuß für die Zeppelin- Eckener-Spende des deutschen Volkes hat ein Giro-Konto bei der Reichshauptbank eingerichtet. Sämtliche Reichsbankan st alten und Dienststellen der Reichshauptbank sind vom Reichs- bankdirektorium angewiesen, Einzahlungen für die Zeppelin-Eckener-Spende gebührenfrei anzunehmen und weiterzuleiten. * Leipzig, 27. August. Bei dem Vorsitzenden des Leipziger Vereins für Luftfahrt und Flugwesen. Universitätsprofeffor Ge heimrat Dr. Wiener, ging am Donnerstag ein Schreiben von Dr. E ck e ne r aus Friedrichshafen ein, in dem er die Hoffnung ausspricht, daß es ihm mög- lich sein werde, am kommenden Montag zur Taufe des Ballons „Leipziaer Messe" und zu der ausschlie ßenden Ballonwettfahrt in Leipzig anwesend zu sein. Dor etwa acht Taacn hatte Dr. Eckener eine Einladung des Leipziger Vereins für Luftfahrt und Flugwesen mit einer Absage beantwortet. Amerikanische Hilfe für die ausgewiesenen Optanten Berlin, 27. August. Der deutsche Zentralausschuß für die Auslanoo- Hilfe teilt mit, datz das Zentral-Lomitee for the relief of distreß in Germany and Austria in New Pork 1000 Kisten Lebensmittel im Werte von 10 000 Dollar für die aus Polen verdrängten be dürftigen Optanten im Lager Schneidrmühl zur Verfügung gestellt hat. Diese Spende soll auch anderen Optanten, die das Lager schon verlassen haben, zugute kommen.