138 Cosmas von Prag II, 37—38. 1086 sieht, eigenhändig bekräftigt, durch Beidruckung unseres Zeichens') bestätigen lassen. Gegeben den 29. April im Jahre der Mensch werdung des Herrn 1086, in der 9. Jndiction, des Herrn Hein richs im 32, seines Kaiserthums aber im 3. Zeichen des Herrn Heinrich des Drittens römischen Kaisers. Dieses Zeichen sah ich den Kaiser eigenhändig dem Privilegium der Prager Kirche beifügen. 38. Auf gleiche Weise bestätigte im selben Jahre Herr Papst Clemens auf das Ansuchen Kaiser Heinrichs und indem sich Erz bischof Wezlo von Mainz durch die päpstlichen Gesandten, welche dem Concil beigewohnt, dafür verwendete, das Prager Bisthum innerhalb der bezeichneten Grenzen mittelst Privilegium, nachdem auch Bischof Gebeard durch seinen Capellan Albin, welchen er deshalb mit den päpstlichen Gesandten von Mainz aus nach Rom geschickt, darum nachgesucht hatte. Im selben Jahre starb aM 9. Juni Otto der Herzog von Mähren und Bruder des Böhmen herzogs Wratizlaus. Mittlerweile war Erzbischof Egilbert von Trier dem kaiserlichen Befehle gemäß nach der Hauptstadt Prag gekommen, salbte am 15. Juni während der Feier des heiligen Meßopfers den mit königlichen Gewändern angethanen Herzog Wratizlaus zum König und setzte ihm wie seiner Gemahlin Zuatawa, die gleichfalls mit königlichem Gewände geschmückt war, eine Krone auf's Haupt, wobei der gesammte Klerus und aste Grafen dreimal riefen: „Langes Leben, Heil und Sieg Wratiz laus dem König von Böhmen und Polen, dem hochherzigen, fried fertigen, von Gott gekrönten". Drei Tage danach kehrte der Erzbischof, von der königlichen Freigebigkeit durch eine unge messene Last Gold und Silber, sowie durch andere Gaben und 1) iiixvi, wobei Cosmas an das Monogramm gedacht zu haben scheint. Aber eine alte Abschrift, aus welcher Stumpf (^.cta Imxsrii, S. 7V—81) die Urkunde heraus* gegeben hat, hat anstatt dessen richtig »ixilli. — 2) Hier ist die Zeichnung des Monogramms nachgemalt.