12 Cap. 5. Der Anfang des Verderbens und der krankhaften Zustände in den Verhältnissen Lakedämons ging beinahe auf die Zeit zurück, in welcher man die Hegemonie Athens gestürzt und sich selbst an Gold und Silber übermäßig bereichert hatte. Indessen so lange man nur die Zahl der Familien, welche Lykurgus festsetzte, bei der Vererbung einhielt und jeder Vater dem Sohne sein „Feld loos" hinterließ, blieb diese Ordnung und Gleichheit unter den Bürgern wenigstens nothdürftig bestehen, so daß die Stadt sich von den Folgen ihrer sonstigen Gebrechen immer wieder erholte. Allein nun wurde ein einflußreicher, jedoch stolzer und nach seinem Charakter unangenehmer Mann, Epitadeus, zum Ephorate erhoben. Dieser gerieth mit seinem Sohn in Streitigkeiten, weß- halb er ein Gesetz gab, wornach „Jedermann sein Haus und seinen Güterantheil nach Belieben einem Andern theils schon bei Leb zeiten übergeben, theils in seinem Testamente hinterlassen durfte." Bei Epitadeus war es nun blos eine gewisse Privatrache, die er mit dem Einbringen eines solchen Gesetzes zu erfüllen suchte; die Andern ließen sich durch ihre Habsucht zur Annahme desselben verleiten. Sie bestätigten es und richteten dadurch den besten früheren Stand der Dinge zu Grunde. Von jetzt an konnten die Vornehmeren ihre Besitzungen bis zum Uebermaß ausdehnen, indem sie die rechtmäßigen Verwandten aus ihren Erbschaftsrechten verdrängten. Bald stoß der Strom des Neichthums in der Hand von einigen Wenigen zusammen, während die Armut in der übrigen Stadt herrschend wurde. Dazu gesellte sich die weitere Folge, daß sich alle edlen Bestrebungen verloren und dagegen die niedrigsten Gesinnungen aufkamen, ver bunden mit Neid und tiefer Mißstimmung gegen die Besitzenden. Es blieben also nicht mehr als siebenhundert ächte Spartiaten übrig, und von diesen waren es vielleicht nur hundert, welche noch einen Landbesitz und Güterantheil innehatten. Die übrige „FeldlooS", d. h. der bestimmte Antheil an dem Staatsgut.