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59 den, sondern zu einem höheren Schicksal eingegangen," auf eine gött liche Verehrung zurückführten. Ja, Proculus, ein angesehener Mann, bekräftigte es eidlich: „dass er den Romulus in voller Waffenrüstung habe gen Himmel fahren sehen; auch habe er seine Stimme gehört, wie er gebot, ihn künftighin Quirinus zu nennen." Aber neue Unruhen, neue Parteiungen herrschten bald in der Stadt über die Frage: wer jetzt zum König ernannt werden sollte? Denn die später hinzugekommencn Bürger hatten sich mit den ursprüng lichen noch nicht völlig verschmolzen, sondern das Volk wogte und schwankte noch vielfach in sich selbst, und ebenso standen auch die Pa- tricier in Folge ihrer Streitigkeiten einander vielfach mit Mißtrauen gegenüber. Indessen war man darüber allgemein einverstanden, daß ein Kö nigthum bestehen solle. Der Streit und die Spaltung dagegen bezog sich nicht nur auf die Person, sondern sogar ans den Volksstamm, der den künftigen Fürsten stellen sollte. Denen, welche unter Romulus zuerst die Stadt mit einander angelegt hatten, erschien cs unerträglich, wenn die Sabiner, die erst später auch einen Theil von Stadt und Land empfin gen , sich jetzt die Herrschaft über diejenige Classe erzwingen wollten, welche sie ebendann ausgenommen hatte. Ebenso war cs aber in den Augen der Sabiner ganz vernünftig und begründet, wenn sie, die nach dem Tode ihres Königs Tatius keine Meuterei gegen Romulus unternommen, sondern denselben als einzigen Regenten geduldet hatten, nun andrerseits beanspruchten, daß der künftige Herrscher aus ihrer Mitte genommen werde. Denn „sie Hütten sich keineswegs als die Untergeordneten, Schwächeren, an die Stärkeren angeschlossen, und wenn durch ihren Anschluß die Bcvölkcrungszahl gewachsen und die Römer zu der geachteten Stellung einer großen Stadt emporgekommcn seien, so sei dies; in Verbindung mit ihnen geschehen." Hierüber brachen also die Streitigkeiten aus. Damit jedoch diese Händel nicht in Folge der Thronerlcdignng eine allgemeine Verwirrung herbeiführten, wurde von den Patricicrn bei diesem schwankenden Zu stande der Staatsverwaltung die Bestimmung getroffen, daß aus ihrem Stande, dessen Mitgliederzahl sich auf huudertundfünfzig belief, jeder Einzelne der Reihe nach die königlichen Insignien anlegen solle, um sodann theils den Göttern die herkömmlichen Opfer darzubringcn,