41 ituus getragen habe. Dies; ist ein gekrümmter Stab, womit man bei den Augurien den Himmel in einzelne Felder eintheilt. Dieser Stab wurde der Sage nach auf dem Palatium aufbcwahrt, bis er im gal lischen Kriege bei der Eroberung der Stadt abhanden kam. Später hin jedoch, nach Vertreibung der ausländischen Feinde, wurde er unter tiefer Asche wieder ansgesunden, ohne durch das Feuer gelitten zu haben, während eine Masse anderer Gegenstände verloren gegangen oder verderbt war. Außerdem gab Romulus noch einige weitere Gesetze, worunter sich ein sehr strenges befindet, das jedem Weibe verbietet, ihren Mann zu verlassen, dagegen dem Manne erlaubt, sein Weib zu verstoßen wegen „Vergiftung der Kinder, oder Gebrauchs von falschen Schlüs seln, oder thatsächlichen Ehebruchs." Wenn Jemand aus anderen Gründen sein Weib sortschickte, so siel nach Romulus Bestimmung ein Theil seines Vermögens an dieses Weib, ein anderer Theil wurde der Ceres geweiht. Auch mußte Jeder, der sein Weib entließ, den unter irdischen Göttern opfern. Eigcnthümlich ist es, daß Noinnlus keinerlei Strafe gegen Vater mörder festsetzte und zugleich jeden Menschenmord als „Vatermord*)" benannte, indem er schon den crsteren für fluchwürdig ansah, den an deren aber für rein unmöglich hielt. Und wirklich schien er lange Zeit hindurch Recht zu behalten, wenn er von einem solchen Frevel gar nichts missen wollte; denn kein Mensch verübte eine solche That in Rom innerhalb einer Periode von sechs Jahrhunderten. Der erste Vatermord fällt in die Zeit nach dem zweiten panischen Kriege, und als Thätcr wird ein gewisser Lucius Ostius genannt. Doch genug hievon! Cap. 23. Im fünften Jahre der Regierung des Tatius begegneten einige nähere Bekannte und Verwandte desselben zufällig etlichen Gesandten *) Lateinisch xarrioiäium auä xatrieiäium.