25 ihrer Schulden. Ein Zeugnis; legte der Schirmvogt ebenso wenig gegen den Clienten ab, als umgekehrt; dazu nöthigte sie weder ein Gesetz, noch eine Behörde. In späteren Zeiten blieben zwar die an deren Gerechtsame; nur die Annahme von Geld ans den Händen der unteren 5!lasse galt als entehrend und unedel für die Vornehmen. Soviel über diesen Gegenstand. Cap. 14. Im vierten Monat nach der Gründung wagte man, wie Fabins berichtet, die bekannte Geschichte mit dem Weiberranb. Einige be haupten : Romulus, der selbst von Natur kriegslustig war, habe in Folge einiger Orakelsprüche die Ueberzeugung gehegt, das; Rom sich nach dem Willen des Schicksals durch Kriege heben und nur ans die sem Wege zu einer so außerordentlichen Größe aufschwingen müsse; deßwegen habe er zuerst gegen die Sabiner sich Gewnltthätigkeiten er laubt; doch habe er keine große Anzahl, sondern nur fünfzig Jung frauen weggenommen, weil es ihm mehr um einen Kamps, als um Heirathen, zu thun war. Dieß ist übrigens nicht wahrscheinlich. Vielmehr bemerkte er, daß zwar die Stadt sich alsbald mit Be wohnern ansüllte, von diesen aber nur Wenige im Besitze von Weibern waren. Die Meisten bestanden aus einem Gemengsel von unbemittel ten und geringen Kenten, die man allgemein geringschätzte und von denen sich kein dauerndes Zusammenbleiben erwarten ließ. Zugleich hoffte er, durch diese Unbild gegenüber von den Sabinern gewisser maßen den ersten Anstoß zu einer Vermischung und Gemeinschaft für die Seinigen herbcizuführen, wenn sie nur einmal die Weiber be schwichtigt Hütten. Er fing also die Sache ans folgende Weise an. Vor Allem wurde das Gerücht ausgesprengt, das; er einen unter dem Boden versteckten Altar eines gewissen Gottes gefunden habe. Man nannte diesen Gott Consus , was vielleicht „Gott des Rathes" bedeutete; denn noch heute heißt ein Rathschlag Consilium, und ebenso die obersten Staatsbeamten consulss, gleichsam Ober-Rathgeber. Viel-