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431 Aufsicht wäre völlig hinreichend, und brauchtebloS von dem betreffenden Ministerium durch gründliche Revisionen der Ephoren wie bisher geübt zu wer den. Außerdem organisire man aber in jeder Schul gemeinde den'Schulvorstand dahin, daß in dem selben die Einsichtsvollsten in der Gemeinde ge wählt werden, diese mit dem Geistlichen und Lehrer gemeinschaftlich und mit gleicher Berechtigung über die Bedürfnisse und Einrichtungen der Schule be- rathcn und vernünftige Wünsche, sie kommen von welcher Seite sie wollen, sorgfältig beleuchten. Denn eine größere Betheiligung der Eltern bei der heiligsten Angelegenheit ihrer Kinder ist um so mehr zu wünschen, weil die Schule ganz besonders auch auf die häusliche Erziehung mit rechnen muß. Darum stelle man Geistliche, Eltern und Lehrer in einer so wichtigen Angelegenheit nicht über, son dern neben einander, damit sie sich nicht stören und entzweien, sondern in Liebe und Eintracht ein ander fröhlich die Hand reichen zum größten aller Baue, zum göttlichen Baue der Menschcnbil- dung, Veredlung und Beglückung. — Dies meine Ansicht über die genannte Emancipation, die ich durch vielfaches Nachdenken, ruhiges Beobachten und Vergleichen in einem vierjährigen Amtsleben gewonnen habe und wobei ich vom Geschick so be günstigt wurde, immer unter humanen, wohlwol lenden Geistlichen zu stehen. Möge man das Vor stehende eben so leidenschaftslos prüfen, als es* niedergeschrieben wurde, vielleicht ist doch ein Körn lein Wahrheit darin zu finden. Ich schreite zum Schluß. Möchten vor Allem die Geistlichen nicht glau ben, daß die Schule in ein feindseliges Verhältniß zur Kirche treten wolle*). Sie will frei werden, um in Gemeinschaft mit der Kirche für die Bil dung und Erziehung des Menschengeschlechts zu wirken, die Lehrerwollen mit den Geistlichen, wenn auch nicht unter ihnen, künftig mit Lust und Eifer des Herrn Werk fördern helfen. Das Alte ist ver gangen, siehe es ist Alles neu geworden, tragt Alle bei, daß das Neue etwas Gutes werde. Dazu wollen wir uns mit Freuden die Hand bieten. Es wird die Zeit kommen, wo Staat und Kirche mit der freien Volksschule Hand in Hand gehen wer den; eS wird die Zeit kommen, wo die Kirche sich fteuen wird, daß sie die mündig gewordene Toch ter (die Schule) selbstständig werden ließ und sich dadurch zur Freundin gewann, ja der Staat sich freuen wird, wenn auch mit einigen Opfern, der Schule sich angenommen zu haben. Diese Zeit wird kommen, so wahr eine gute Saat gute Früchte bringt. — m —. ') Verfasser dieses Aussatzes spricht blos im Interesse der Schule und trägt durchaus keine feindseligen Gesin nungen gegen die Geistlichen in seinem Herzen; denn er zählt bereits viele Freunde und nahe Verwandte unter ihnen, denen er zum Theil viel Gutes verdankt. kvksimtmaelriwKvo, iui<! Freiwillige Subhastation. Erbrheilungshalber sollen die zu dem Nachlasse Karl Benjamin Böhmers allhicr gehörigen Immobilien: 1. das zu Berthelsdorf unter Nr. 6 des Brandcatasters gelegene und ohne Berücksichtigung der darauf hastenden Oblasten auf 6517 Thlr. 14 Ngr. 5 Pf. gewürderte Mühlengrundstück, die Obermühle ge nannt, samnit Inventar, sowie ein in der Nähe der Mühle gelegenes, im Flurbuchs unter Nr. 58e. und 178b. eingetragenes und 3 Acker Flächenraum enthaltendes Feldgrundstück, ortsgerichtlich auf 960 Thlr. gewürdet, deu 30. Oktober 1848, und zwar jedes Grundstück einzeln und sodann versuchsweise beide vereinigt, an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Es ergeht daher an Diejenigen, welche diese Grundstücke zu erstehen gesonnen find, hiermit die Aus forderung , gedachten Tags des Vormittags an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, zum Bieten sich anzugebeu und über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen, nach 12 llhr Mittags aber der Licitation und des Zuschlags an den Meistbietenden gewärtig zu sein. Die Beschaffenheit der Grundstücke, die darauf hastenden Oblasten sowie die Verkaussbedingungen sind aus der mit dem Subhastationspatente im hiesigen Erbgerichte aushängenden Confignation zu ersehen, auch durch den unterzeichneten, in Neustadt wohnhaften Justitiar auf portofreie Briefe und gegen Vergütung der Copialgebühren zu erfahren. Berthelsdorf, bei Neustadl, am 1. September 1848. Das Patrimonialgericht, Haentzschel.